header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 04 10 14.14.14

Reise-News: Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 27. Oktober 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Beschränkungen im Land

Das öffentliche Leben ist seit 24. Oktober 2020 deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen, je nach Anzahl der Infektionen, eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.

Seit 24. Oktober 2020 ist das gesamte Land in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:

Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich fünf Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. 

Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 7 m². 

Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind eingeschränkt mit 25% Platzbelegung unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen, Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen. 

In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen, Gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.