header-placeholder


image header
image
csm Haus Boerdeklinik 1140x570px 9696b37880

Neue Besuchsregelungen in der Helios Bördeklinik

Donnerstag, den 28. Mai 2020

-  Besucherstopp ab 28. Mai 2020 aufgehoben

-  Neue Besuchsregelungen mit Auflagen

-  Begleitstopp für ambulante Patienten bleibt


Ab 28. Mai 2020 gelten in der Helios Bördeklinik neue Besuchsregelungen. Grundlage hierfür ist der aktuelle Beschluss des Landes Sachsen-Anhalt, der wieder Besuche für Patienten in Krankenhäusern ermöglicht. Allerdings sind die vom Land Sachsen-Anhalt gelockerten Besuchsregelungen mit Auflagen verbunden.

„Über die Besuchsmöglichkeiten für unsere Patientinnen und Patienten freuen wir uns sehr“, sagt Michael Lange, Klinikgeschäftsführer der Helios Bördeklinik. „Aber mehr soziale Kontakte bedeuten auch immer ein größeres Infektionsrisiko. Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, dass sich alle Besucher an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten“, betont er.

Die neuen Bestimmungen im Detail:

1. Es ist ein Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde gestattet.

2. Besucher müssen sich entsprechend beim Einlass anmelden.

3. Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus einen Mund-Nasen-Schutz.

4. Auf der Intensivstation sind Besuchszeiten nur nach telefonischer Absprache möglich.

5. Auf der Isolierstation sind keine Besuche erlaubt.

„Personen mit Atemwegsinfektionen müssen wir von den Besuchsmöglichkeiten leider ausschließen. Besuche sind auch dann nicht möglich, wenn aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt“, ergänzt Michael Lange.

Für ambulante Patienten gilt der Begleitstopp weiterhin in allen Bereichen der Klinik, sofern sie nicht zwingend auf Hilfe angewiesen sind.

Foto © Helios Kliniken