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Jägerprüfung im Landkreis Börde.

Anträge auf Prüfungszulassung können ab sofort gestellt werden

Die nächste Jägerprüfung des Landkreises Börde findet im Mai/Juni 2017 statt. Anträge auf Prüfungszulassung können ab sofort bei der unteren Jagdbehörde gestellt werden.

Zur Jägerprüfung werden Personen zugelassen, die spätestens 6 Monate vor der Prüfung das     15. Lebensjahr vollendet haben. Nachzuweisen ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch sowie die Bezahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro.

Die Teilnehmer haben sich in drei Prüfungskomplexen zu beweisen. Das sind das jagdliche Schießen (20. Mai 2017), die schriftliche Prüfung (2. Juni 2017) und die mündlich-praktische Prüfung (3. Juni 2017).

Bei den Prüfungsfächern geht es unter anderem um „Jagdbare Tiere“, um den „Hege- und Jagdbetrieb“, um „Ökologie, Natur- und Landschaftsschutz“, um das „Jagdhundewesen und um die Behandlung erlegten Wildes“ sowie um die Jagdwaffen und das „Jagdrecht“.

Anträge können bei der unteren Jagdbehörde (Fachdienst Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht des Landkreises Börde), Farsleber Straße 19 in Wolmirstedt, abgeholt oder über die amtliche Postadresse Landkreis Börde, Postfach 100153, 39331 Haldensleben, oder per E-Mail über rok@boerdekreis.de angefordert werden. Über „Formulare“ kann der Antrag auch von der Internetseite www.boerdekreis.de heruntergeladen werden. 

Weitere Informationen erteilt die untere Jagdbehörde telefonisch unter der Rufnummer           03904 7240-4224 und zu den bekannten Sprechzeiten, dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 11:30 Uhr.