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Matthias Miersch (SPD) zum Klimaschutzgesetz

Donnerstag, den 29. April 2021

Statement des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch (Foto), zum Klimaschutzgesetz:

„Das Urteil aus Karlsruhe gibt uns Rückenwind. Als die SPD das Klimaschutzgesetz zuerst in den Koalitionsverhandlungen und später auch im Bundestag durchgesetzt hat, wurde das Vorgehen von Teilen der Opposition und CDU/CSU als Planwirtschaft gegeißelt. Der von uns durchgesetzte Mechanismus ist durch das höchste deutsche Gericht bestätigt worden. Den ersten Entwurf eines Klimaschutzgesetzes hatte die SPD-Bundestagsfraktion bereits vor zehn Jahren in den Bundestag eingebracht.

Laut Verfassungsgericht muss nun auch die Treibhausgasreduktion ab 2030 geregelt werden. Darüber hinaus dürfte auch das Klimaziel 2030, vor dem Hintergrund neuer Verschärfungen der Europäischen Union, angepasst werden müssen. Verfassungsrechtlich steht ab heute fest, dass jede künftige Bundesregierung gesetzlich verpflichtet ist, jährliche CO2-Minderungsziele einzuhalten. Genau das war Ziel des Gesetzes, und wurde von UN-Generalsekretär António Guterres in seiner Rede im Deutschen Bundestag als ‚international vorbildlich‘ bezeichnet.“

Foto: Matthias Miersch © SPD-Parteivorstand / Susie Knoll