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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 17. Januar 2020

  1. Juristenstreit um PKW-Maut
  2. Ministerin entsetzt und befremdet
  3. Grüne fordern Klimapräsidentschaft


01. Juristenstreit um PKW-Maut

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Vor dem 2. Untersuchungsausschuss ("PKW-Maut") haben Sachverständige am Donnerstag die Vorgänge rund um die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen juristisch kontrovers beurteilt. In der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten öffentlichen Zeugenvernehmung von Sachverständigen blieb insbesondere die Frage strittig, ob das Bundesverkehrsministerium bereits vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juni 2019 hätte vermuten können, dass die PKW-Maut als nicht vereinbar mit dem europäischen Recht eingeschätzt würde.

Dabei vertrat Prof. Dr. Friedemann Kainer von der Universität Mannheim die Ansicht, es hätten "gute Gründe bestanden, die Maut nicht als diskriminierend einzuschätzen". Der EuGH hatte das Maut-Gesetz für rechtswidrig erklärt, da es Ausländer benachteilige. Gemäß dem Gesetz sollten zwar sowohl in- als auch ausländischen Fahrzeughalter die Maut bezahlen müssen; inländische Halter wäre jedoch im Gegenzug die Kfz-Steuer mindestens in Höhe der Mautgebühr erlassen worden. Kainer argumentierte, es sei europarechtlich zwar nicht zulässig, Ausländer zu diskriminieren. Sehr wohl erlaubt sei es aber, eine Diskriminierung von Inländern auszugleichen. Kainer zufolge sind inländische Fahrzeughalter benachteiligt, da sie - anders als ausländische - KfZ-Steuer zahlen müssen.

Dieser Einschätzung widersprach Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. In der Fachwelt habe mit großer Mehrheit die Einschätzung geherrscht, dass die PKW-Maut in der vorgesehenen Form diskriminierend und deshalb nicht mit dem Europarecht vereinbar sei, betonte Mayer. Erstaunt zeigte er sich, dass das Verkehrsministerium keine Lehren aus der gescheiterten LKW-Maut gezogen habe. "Der Vorgang", sagte Mayer, "wirft die Frage nach dem Umgang mit juristischem Sachverstand bei politischen Entscheidungen auf."

Ebenfalls zu einem juristischen Expertenstreit kam es in der zweiten Runde der mehrstündigen Zeugenvernehmung, die sich mit der Frage auseinandersetzte, ob das Verkehrsministerium gegen Haushaltsrecht verstoßen habe. Prof. Dr. Ulrich Hufeld von der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg konstatierte dabei eine "Ermächtigungslücke im Haushalt von mehr als einer Milliarde Euro".

Hufeld bezog sich auf die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von gut zwei Milliarden Euro, die der Bundestag für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen hatte. Das reichte zwar, um das finanziell reduzierte Angebot des Betreiberkonsortiums aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom abzudecken. Hufeld zufolge waren durch die Verpflichtungsermächtigung aber weder die variablen Vergütungen der Betreiber noch die Garantiezusagen im Fall der - dann tatsächlich eingetretenen - Kündigung des Vertrags aus ordnungspolitischen Gründen gedeckt.

Diese Interpretation stellte Prof. Dr. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes in Zweifel. Er ließ durchblicken, dass er die Verpflichtungsermächtigung für ausreichend hält. Zudem sei keineswegs ausgemacht, dass das Konsortium Anspruch auf den entgangenen Gewinn für die gesamte Vertragslaufzeit habe.

Auch in Bezug auf das Vergaberecht prallten unterschiedliche Einschätzungen aufeinander. Dr. Marco Nunez Müller von der Kanzlei Chatham äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens. Insbesondere sei es unzulässig gewesen, nach Abgabe des finalen Angebots durch das Bieterkonsortium noch einmal über dieses Angebot zu verhandeln. Die gegenteilige Ansicht vertrat Dr. Jan Endler von der Kanzlei Linklaters: Da nur ein einziges finales Angebot abgegeben worden sei und die Mindestanforderungen des Beschaffungsgegenstands nicht verändert worden seien, sei es nicht erforderlich gewesen, auch diejenigen Bieter wieder in die Verhandlungen einzubeziehen, die sich zuvor zurückgezogen hatten.

Eingangs der Sitzung berichtete der Ausschussvorsitzende Schiefner von einem Treffen der Obleute mit dem Bundesverkehrsministerium. Demnach wird dieses in einem "dynamischen Prozess" (Schiefner) prüfen, ob unlängst vom Ministerium als vertraulich eingeschätzte Unterlagen zur PKW-Maut wieder herabgestuft werden können. "Wir sind alle für maximale Transparenz", erklärte Schiefner.



02. Ministerin entsetzt und befremdet

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) In der Berateraffäre stellte das Verteidigungsministerium in einer internen Verwaltungsermittlung zwar die rechtswidrige Vergabe von Leistungen an externe Firmen fest. Dies blieb aber zunächst ohne personelle Konsequenzen. Erst nach weiteren Ermittlungen wurden inzwischen zwei Disziplinarmaßnahmen eingeleitet. Dies hat der Abteilungsleiter Recht des Ministeriums, Andreas Conradi, als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses berichtet.

Dabei gehe es unter anderem darum, dass in einem Fall ein IT-Unternehmen bereits mit Arbeiten beauftragt worden war, noch bevor das Vergabe-Verfahren abgeschlossen gewesen sei. Beim für Vergaben zuständigen Bundesamt für Ausrüstung, Information und Nutzung der Bundeswehr (BAINBw) sei ein Disziplinarverfahren abgeschlossen worden, ohne dass es Konsequenzen gegeben habe.

Die Sitzung unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) endete mit einer ungewöhnlichen Vernehmung. Der Abgeordnete Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen) schied vorübergehend als Ausschussmitglied aus und wechselte auf einen Zeugensessel. Dabei brachte er seinen Chat mit der damaligen Ministerin Ursula von der Leyen vom 8. November 2018 in die Untersuchungen ein. Wie schon am Rande der letzten Sitzung im Dezember zur Sprache kam, wünschte sie Lindner gegen drei Uhr ein "Gut's Nächtle" und teilte mit: "Ich gehe nun ins Bett."

Vorher waren beide bei der Sitzung des Haushaltsausschusses zusammengetroffen. Dabei ging es auch um die Entlassung des Geschäftsführers der bundeseigenen BWI, dem IT-Dienstleister der Bundeswehr. In diesem Zusammenhang schickte von der Leyen eine erste SMS an Lindner: "Können Sie kurz rauskommen, ich habe eine wichtige Info für Sie." Der hatte nach eigenem Bekunden den Eindruck, dass das Ministerium die Abgeordneten mit dem Hinweis auf Differenzen zwischen Geschäftsführer und Aufsichtsrat nicht über die wahren Gründe der Entlassung informierte. Tatsächlich wurde wohl dem geschassten Chef die freihändige Vergabe eines millionenschweren Beratervertrags vorgeworfen. Der Vorgang war vergangenes Jahr auch im Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre erörtert worden.

Lindner wollte, wie er sagte, mit der Veröffentlichung des Chats verdeutlichen, dass zumindest diese SMS einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand des Ausschusses haben. Freilich wurden von der Leyens Handy-Daten im Verteidigungsministerium gelöscht, obwohl sie als Beweismaterial für den Ausschuss eingestuft waren. Lindner hat deswegen Strafanzeige gestellt.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Umgang der Ministeriums-Leitung mit den Rügen des Bundesrechnungshofs zur Vergabe-Praxis. Von der Leyen sei "befremdet und entsetzt" gewesen, als sie von den Vorgängen erfuhr, sagte Staatssekretär Gerd Hoofe. Auf allen Verwaltungsebenen seien Fehler gemacht worden, erklärte er. Doch bei der möglichen Schuldzuweisung an eine Person komme es auch darauf an, ob eine "Erheblichkeitsgrenze" überschritten worden sei, ob jemand vorsätzlich zum Nachteil von Dritten oder dem Bund gehandelt habe. Deshalb seien jetzt die zwei Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Hoofe verwies auf eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen, um künftigen Rechts- und Regelverstößen bei Vergaben vorzubeugen. Die Fachaufsicht sei verstärkt worden. Es gelte nun das Vier-Augen-Prinzip. Abgestellt worden sei, dass in die betriebliche Organisation des Ministeriums Personen integriert worden waren, "die dort nichts zu suchen hatten", verwies er auf den Einsatz manch externer Berater. Er habe die Weisung erteilt, deren "dienstpostenähnliche Konstruktion aufzulösen".

Gemäß Untersuchungsauftrag ging es auch wieder darum, ob "Kennverhältnisse" Einfluss auf die Vergaben von Leistungen gehabt haben könnten. Unter anderem sind die ehemalige Rüstungs-Staatssekretärin Katrin Suder und Timo Noetzel, ein Manager des IT-Unternehmens Accenture, miteinander befreundet. Accenture erhielt eine vom Rechnungshof beanstandete Vergabe. Auch das Ministerium stufte das Vorgehen dann als rechtswidrig ein. Der damalige Abteilungsleiter Planung im Ministerium, General Erhard Bühler, war Taufpate bei Noetzels Kindern.

Er habe Noetzel nie kennengelernt, aber von seiner Bekanntschaft mit Suder gewusst, versicherte Hoofe. Er beschied: Bei Auftragsvergaben sei "ein Kennverhältnis insoweit unerheblich, wenn es nicht dazu führt, dass sachfremde Erwägungen, die auf dem Kennverhältnis beruhen, Einfluss genommen haben".

In Hoofes Auftrag hatte Conradi die Verwaltungsermittlung geleitet. Dabei wurde auch Suder befragt. Sie habe "mit klaren Worten" versichert, dass Kennverhältnisse "keine Bedeutung" bei der Vergabe von Leistungen an Externe gehabt hätten.



03. Grüne fordern Klimapräsidentschaft

Europa/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 zur "Klimapräsidentschaft" machen und sich für einen fairen Arbeitsmarkt und soziale Absicherung in Europa einsetzen. Außerdem sollte sie die Voraussetzungen für eine führende Position in den Bereichen Digitalisierung und Innovation schaffen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/16492), über den der Bundestag am morgigen Freitag erstmals beraten wird.

Im 2. Halbjahr 2020 würden sich alle Blicke auf die deutsche Verantwortung für Europa richten, heißt es darin weiter. "Die Botschaft muss sein: Jetzt packt Europa die großen Themen an, allen voran den Klimaschutz." Aber auch geostrategisch müsse sich die EU stärker als gestaltender Akteur behaupten. Als weitere wichtige Themen nennen die Grünen die Sozialpolitik und die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).


Foto: Bundesregierung / Bergmann