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Optionsmodell für Familienunternehmen: Bundesrat stimmt zu

1006. Sitzung des Bundesrates am 25. Juni 2021

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der vom Bundestag beschlossenen Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten.

Wettbewerbsfähigkeit stärken

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erhalten dann die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Dies soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken.

Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Personen oder Körperschaftsteuersubjekte. Dies könne im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften führen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Globaleres Handeln

Das Gesetz erweitert den räumlichen Anwendungsbereich des Umwandlungsteuergesetzes über den Europäischen Wirtschaftsraum hinaus. Zudem soll es Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen beseitigen und den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringern.

Änderungswünsche des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hat bei Verabschiedung des Gesetzes am 21. Mai 2021 zahlreiche Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf aufgegriffen.


Symbolfoto/pixabay