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Heute im Bundesrat: Zustimmung für Ausländerzentralregister

1006. Sitzung des Bundesrates am 25. Juni 2021

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem Gesetz zur Einführung eines Ausländerzentralregisters zugestimmt, das der Bundestag am 20. Mai 2021 verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Alle relevanten ausländerrechtlichen Daten werden künftig in einem bundesweiten Register gebündelt. Ziel ist es, die Daten künftig nur einmal zu erheben, im Ausländerzentralregister AZR zu speichern und von dort in die jeweiligen Fachverfahren zu übernehmen - und bei Änderungen automatisch zu aktualisieren.

Doppelte Datenerhebung vermeiden

Derzeit sind verschiedene Behörden von Bund, Ländern und Kommunen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Ausländern befasst. Diese erheben regelmäßig isoliert voneinander mitunter identische Daten, die nicht immer zentral gespeichert werden, da sie nur einen Teil dieser Daten an das AZR übermitteln dürfen. Dieser unzureichende Abgleich führt dazu, dass die nächste Behörde in der Prozesskette eine erneute Datenerhebung vornehmen und kurzfristig benötigte Dokumente aufwändig anfordern muss - mit erheblichem Mehraufwand für die Behörden und Verzögerung in der Bearbeitung von Anliegen der betroffenen Personen.

Synchronisierung und Aktualisierung

Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine Synchronität der Datenbestände: alle bisher dezentral gespeicherten Daten werden zukünftig unmittelbar an das AZR übermittelt und zur Vermeidung von Doppelspeicherungen nur noch dort gespeichert und aktualisiert. Dies gilt zum Beispiel für Ausweis- und Identifikationsdokumente, die von Ausländerinnen und Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden und regelmäßig auch von anderen Behörden im Volltext kurzfristig benötigt werden.

Echtheitsüberprüfung vereinfacht

Bei ausländischen Ausweisdokumenten besteht künftig die Möglichkeit, auch die Ergebnisse der Echtheitsprüfung zu speichern. Eine zentrale Ablage und Dokumentation der Validität erlaubt es somit anderen Behörden, dort vorgelegte Ausweisdokumente mit den gespeicherten abzugleichen und auf eigene Echtheitsüberprüfungen zu verzichten, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Fachkräfteverfahren beschleunigen

Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf um eine Abstimmungsmöglichkeit mit der Bundesagentur für Arbeit erweitert, die das Verfahren für die Fachkräftezuwanderung beschleunigt. Zudem hat er die Voraussetzungen für die Datenspeicherung vor Beantragung eines Visums ergänzt.

Gestuftes Inkrafttreten

Das Gesetz soll zu großen Teilen am 1. November 2021 in Kraft treten. Die Verpflichtung, die Daten zukünftig ausschließlich im AZR zu speichern, tritt erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft, um den Ländern mehr Zeit für die technische Umsetzung wie zum Beispiel Datenbereinigung und Datenmigration zu geben.