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Neue Anforderungen an Hebammenberuf: Sozialministerin setzt sich für Gesetzesnovellierung ein

Magdeburg / Bremen. Die Ausbildung zur Hebamme steht auf Bundesebene vor einer Neuausrichtung. Hintergrund ist die fristgerechte Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie bis zum Jahr 2020. Bis dahin müssen die Berufsordnungen so verändert werden, dass eine 12-jährige Schulbildung Voraussetzung für das Erlernen des Hebammenberufes wird. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Berufsqualifikationen im europäischen Raum.

„Die Ausbildungsprüfungsordnung ist mehr als 30 Jahre alt. Sie ist vor allem ausgerichtet auf angestellte Hebammen in Kliniken. Das entspricht nicht mehr der Realität, da heute ein Großteil aller Hebammen freiberuflich arbeitet“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne ( Foto ) bei der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz in Bremen. Hinzu komme, dass die Anforderungen an den wissenschaftlichen Anspruch des Hebammenberufes gestiegen sind. „Daher brauchen wir eine zügige Änderung bei der Ausbildung“, betont Grimm-Benne.

Sachsen-Anhalt hat sich das Ziel gesteckt, dass Hebammenleistungen für alle Frauen in Sachsen-Anhalt niedrigschwellig zugänglich und qualitativ hochwertig verfügbar sind. Im Rahmen des 2016 ins Leben gerufenen Runden Tisches „Geburt und Familie“ sprachen sich verschiedene Akteure unter anderem für eine akademische Hebammenausbildung aus. In diesem Zusammenhang wird aktuell eine Studie vorbereitet, deren Ergebnisse Auskunft über die Personalsituation bei Hebammen in Sachsen-Anhalt geben sollen. Untersucht wird auch, wie sich diese in den kommenden Jahren entwickeln wird. Damit wird zugleich ein Vorhaben umgesetzt, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.

Bislang wird die dreijährige Hebammenausbildung ausschließlich an den Ausbildungszentren für Gesundheitsberufe der Universitätsklinika in Magdeburg und Halle durchgeführt.

Hintergrund:

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes leisteten im Jahr 2015 insgesamt 259 Hebammen und Entbindungshelfer Geburtshilfe in Krankenhäusern Sachsen-Anhalts. Davon waren 228 festangestellte Kräfte und 31 Belegkräfte. 2014 waren es insgesamt noch 273. Damit setzt sich der seit 2004 erstmals leicht rückläufige Trend weiter fort.