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Corona-Straftaten: Falsche Gewinnversprechen

Montag, den 27. April 2020

Polizei informiert über Straftaten mit Bezug zum Corona-Virus

Telefonisch werden Betroffene über Geldgewinne informiert. Der Gewinn soll zunächst im Beisein eines Notars und zwei Sicherheitsleuten übergeben werden. Kurz darauf wird dem Opfer jedoch mitgeteilt, dass eine persönliche Übergabe aufgrund des Corona-Virus nicht möglich sei und der Gewinn transportiert werden müsse. Die Transportkosten in Höhe von mehreren Hundert Euro können aber nicht in bar angenommen werden. Der Geschädigte wird aufgefordert das Geld in Form von Google-Play-Karten zu besorgen. Andere Guthaben-Karten wie beispielsweise die von Steam, Amazon oder iTunes sind hier ebenso denkbar. Hat ein Opfer die Karten besorgt, meldet sich eine Stunde später der Täter und bittet um die Übermittlung der Codes.

-  Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben.

-  Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern.

-  Machen Sie keine Zusagen am Telefon.