header-placeholder


image header
image
pol me rentner faengt fahrraddieb festnahme monheim 1707017  1

Sachsen-Anhalt-News: Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld: Betrügerische Absichten haben viele Facetten!

Samstag, den 8. Februar 2020

Immer häufiger kommt es sowohl bundesweit, als auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zum Einsatz verschiedenster Betrugsmaschen. Diese sind oft auf ältere Mitbürger ausgerichtet, doch auch junge Leute sind vor einer arglistigen Täuschung nicht gefeit.

So geschehen auch am 06.02.2020 im Stadtgebiet Köthen. Durch eine Gruppe von Personen, wurden an mehreren Supermärkten Passanten angesprochen und um die Beteiligung an einer vorgeblichen Spendensammlung gebeten. Eine Überprüfung der Personen durch die Polizei ergab den Anfangsverdacht einer Betrugsstraftat. Entsprechend wurden Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Betrüger eingeleitet.

In diesem Zusammenhang, ruft die Polizei auf, dass Bürger, welche sich an der „Spendensammlung“ beteiligten, Kontakt mit dem zuständigen Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld in Köthen, Friedrich-Ebert-Straße 39, Tel.: 03496/426-0 aufnehmen. Es kann auch die E- Mail Adresse efuest.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de genutzt werden. Schon eine alleinige Sammlung von Namen und Unterschriften sollte sehr sensibel betrachtet werden. Der Bürger kann bei Abgabe seiner Daten, nicht deren tatsächlichen Verwendungszweck abschätzen und setzt fremde Personen in Kenntnis über seine Daten und die Form seiner Unterzeichnung.


Eine äußerst perfide Variante ist „der falsche Polizist oder Staatsanwalt“ am Telefon.

Hierbei erfolgt ein Anruf beim potentiellen Opfer. Zumeist wird hierzu eine manipulierte Telefonnummer verwendet. Der angebliche Polizeibeamte oder auch Staatsanwalt warnt dabei vor einem scheinbar bevorstehenden Einbruchsdiebstahl und fordert auf, Wertgegenstände oder größere Summen Bargeld des Opfers „zur sicheren Verwahrung“ an eine vorgegebene Adresse zu senden, oder es wird eine Abholung der Gegenstände beim Opfer vereinbart.

Sie sollten wissen: Durch Polizei und Staatsanwaltschaften werden sie in keinem Fall zu einer Abgabe ihrer Wertgegenstände aufgefordert! Des Weiteren wird sie die Polizei nicht von der polizeilichen Notrufnummer „110“ kontaktieren.

Eine weitere aktuell häufig festzustellende Betrugsvariante ist das Versprechen von Lotteriegewinnen. In diesen Fällen wird das mögliche Opfer, zumeist telefonisch, über einen vermeintlichen Gewinn einer konkreten Geldsumme informiert. Zugleich wird durch den Täter eine Bearbeitungsgebühr, welche auch in Form diverser Prepaid-Karten erfolgen kann, zur Einlösung bzw. Überweisung der Gewinnsumme eingefordert. Durch die in Aussicht Stellung des vermeintlich hohen Gewinnbetrages, soll das Opfer zur Abgabe dieser Vorauszahlung angehalten werden. Eine Auszahlung des versprochenen Gewinnes erfolgt jedoch nicht und der Täter erlangt die als Gebühr getarnte Geldsumme.