header-placeholder


image header
image
01 polizeinews

Polizeirevier Magdeburg: Enkeltrick - Warnung vor Betrugshandlungen

Donnerstag, den 3. September 2020

Am 02.09.2020 gelang es Betrügern Geld von einem 89-Jährigen Magdeburger zu erlangen.

Der Rentner erhielt einen Anruf von seiner vermeintlichen Enkelin. Diese bat um Geld und erklärte, dass sie sich in einer Notlage befindet. Im Anschluss wurde diese Aussage von einer falschen Polizistin am Telefon bestätigt und die Übergabe des Geldes vereinbart. Kurze Zeit später suchte eine Täterin den Rentner auf und nahm einen Geldbetrag in vierstelliger Höhe in Empfang. Danach verschwand die unbekannte Frau mit dem Geld.

Die Täterin wurde wie folgt beschrieben:

-  ca. 160 cm groß

-  ca. 25 Jahre alt

-  dunkle Haare mit Kapuze bedeckt

-  sprach mit osteuropäischen Akzent

-  trug eine dunkle Umhängetasche

 
Gerade ältere Menschen stehen im Fokus der Täter. Aus diesem Grund bittet die Polizei deren Angehörige präventiv auf ihre Mitmenschen einzuwirken und sie auf derartige Betrugshandlungen aufmerksam zu machen.

Tipps der Polizei:

Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!

Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.

Auflegen sollten Sie, wenn:

-  Sie nicht sicher sind, wer anruft.

-  Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben.

-  Sie der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände herauszugeben, bzw. Geld zu überweisen, insbesondere ins Ausland.

-  Sie der Anrufer unter Druck setzt.

-  Der Anrufer Sie dazu auffordert, zu Fremden Kontakt aufzunehmen, z.B. zu einem Boten, der Ihr Geld und Ihre Wertsachen mitnehmen soll.

Glauben Sie Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.