header-placeholder


image header
image
Vatertag14.05

Auto-News: Wer mit Alkohol feiert, sollte das Auto stehen lassen - AvD gibt Tipps für Ausflug am Vatertag


veröffentlicht am 14. Mai 2023

Vorsicht bei Fahrten auf offenen Anhängern!
Haftungsansprüche sind nicht immer durchsetzbar!
39 Tage nach Ostern wird nach christlicher Überlieferung Christi Himmelfahrt begangen. In diesem Jahr ist das der 18.05.23. Er ist damit einer von drei gesetzlichen Feiertagen, die bundesweit aktuell in den Mai fallen. Dieser freie Tag ist in Deutschland auch als Vatertag bekannt. Im deutschsprachigen Raum hat sich als Tradition herausgebildet, dass Männer mit Bollerwagen oder auf Anhängern, gezogen von Pferden oder Traktoren, in geselliger Runde auf Tour gehen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps, wie man entspannt feiern kann.

Nach den bisher ungemütlichen Temperaturen im Frühjahr sind die prognostizierten Wetterbedingungen für eine angenehme Tour ins Blaue eher gut. Gruppen von Ausflüglern auf Anhängern hinter Traktoren, nicht selten versehen mit Tischen und Bänken, sind in ländlichen Gebieten ein fast schon gewohntes Bild. Das Gefährdungspotential eines solchen Transportes wird aber oft unterschätzt.

Der Konsum von Bier, Wein und anderer Alkoholika lässt die Vorsicht schwinden. Bänke und Tische, die lose auf den Hängerflächen stehen, geben jede Erschütterung durch Bodenwellen, Schlaglöcher, aber auch durch Kurven oder Vibrationen ungefedert weiter. Selbst aufmerksame Personen sind unter den Bedingungen nicht in der Lage einen festen Stand zu halten. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko liegt zudem in den niedrigen Bordwänden, wenn Bänke ins Rutschen kommen undPassagiere einen Absturz dann kaum noch vermeiden können.

Kein Personentransport auf offenen Anhängern
Der AvD informiert: § 21 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt vor, dass auf Ladeflächen oder Laderäumen von Anhängern niemand mitgenommen werden darf. Bei der Arbeit, also für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke, ist nur auf geeigneten Sitzgelegenheiten der Personentransport erlaubt. Aber auch dann ist Stehen während der Fahrt verboten.
Ausnahmen sind auf Antrag bei den Behörden für „offizielle Festumzüge im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen“ möglich. Damit sind lokale oder regionale Veranstaltungen und Umzüge gemeint, die z. T. auf lange Traditionen verweisen können. Etwa der Straßenkarneval in rheinischen Kommunen, also in konkreten Gemeinden oder Städten. „Vatertag“ als Genehmigungsanlass hat keinen solchen örtlichen Bezug und erhält schon deshalb keine Sondergenehmigung. Es handelt sich nach Behördensicht um nichtgenehmigungsfähige Privatfahrten.

Auch wer ein motorisiertes Zugfahrzeug mit Anhänger führt, sollte den Umfang seiner Fahrerlaubnis kennen. Die Klasse L oder Klasse T, mit der land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gefahren werden dürfen, berechtigen lediglich den Inhaber zum Führen und Erlauben nicht, Personen zu transportieren. Mit der Klasse B für Personenkraftwagen dürfen lediglich acht weitere Personen mitgenommen werden.

Fahrer in die Haftung zu nehmen ist kompliziert
Kommt es zu einem Unfall, können die Haftungsfolgen für Geschädigte und Verursacher erheblich sein. Die normalerweise in der Landwirtschaft oder im Forstbetrieb eingesetzten Fahrzeuge sind nicht immer versichert. Verletzen sich Passagiere, weil ein Hänger umkippt oder Feiernde über Bord gehen, müssen Geschädigte damit rechnen, in einem solchen Fall keinen Schadenersatz geltend machen zu können. Die Rechtsprechung wertet zudem Fahrten, die im Auftrag und im Interesse von Feiernden unternommen werden, häufig als Gefälligkeitsfahrten. Macht ein nüchterner und aufmerksamer Fahrer eines solchen Gespanns einen Fahrfehler, gehen Gerichte von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus (so etwa OLG Frankfurt am Main vom 21.06.2005, Az.: 14 U 120/04). Fahrer oder Halter sollten sich aber nicht immer darauf verlassen. So hat etwa das OLG Hamm einen Fahrer haften lassen, der einen Traktor mit Hänger auf einer steilen Böschung abgestellt hatte und sich vom Fahrersitz entfernte. Das Gericht entschied auf grobe Fahrlässigkeit, trotz festgestellter Gefälligkeitsfahrt (OLG Hamm, 14.05.2007, Az.: 13 U 34/07).
Wer fährt, trinkt nicht

Das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss kann am Vatertag nicht nur rechtliche Folgen für einen Traktorfahrer haben. Auch die Feiernden sollten sich überlegen, mit welchen Verkehrsmitteln sie den Heimweg antreten. Die rechtliche Situation ist bekannt: Wer mit mindestens 0,3 Promille Alkohol im Blut ein Fahrzeug führt und alkoholbedingt Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Straftat und muss mit Fahrerlaubnisentzug rechnen. Absolut fahrunsicher ist man mit mindestens 1,1 Promille, weitere Beweiszeichen sind für eine Verurteilung dann nicht nötig. Auch Radfahrer können so bestraft werden, wenn sie mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs sind. Dazu müssen Radler nach dem Strafverfahren damit rechnen, eine Aufforderung zur Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu erhalten. Selbst dann, wenn sie keinen Führerschein haben. Eine Null-Promille-Grenze gilt für Fahranfänger und Fahrzeugführer unter 21 Jahren am Steuer eines Kraftfahrzeuges. Ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot droht, wer mit 0,5 Promille Blutalkohol ein Kraftfahrzeug führt. Ist bereits eine Entscheidung eingetragen, verdoppelt sich die Summe, bei einem Fahrverbot von drei Monaten. Diese Folgen lassen sich vermeiden, wenn man sich von nüchternen Personen abholen lässt, ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit fast 125 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Am 11. Juli 1926 veranstaltete der AvD auf der AVUS in Berlin den 1. Großen Preis von Deutschland, für dessen Austragung er bis heute über 75-mal als sportlicher Ausrichter verantwortlich war. Seit der Saison 2021 setzt der AvD im Opel e-Rally Cup mit dem AvD Young Talent Team ein eigenes Wettbewerbsauto ein. In den Jahren 2021 und 2022 fungierte der AvD zudem als sportlicher Ausrichter und Sportorganisator der DTM. Seit dem Frühjahr 2023 unterstützt der AvD als Partner die Austragung der Nürburgring Langstrecken Serie (NLS). Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen 24/7-Notrufzentrale, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings sowie attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich, wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.



Text / Foto: Automobilclub von Deutschland e.V.