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Es ist so weit: Am Sonn­tag wählt Bay­ern

Samstag, den 13. Oktober 2018


Am 14. Oktober 2018 sind rund 9,5 Millionen Menschen im flächengrößten deutschen Bundesland aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Indirekt entscheiden sie damit auch über die Zusammensetzung des Bundesrates.

Denn sobald der neue Landtag eine Regierung gewählt hat, vertritt diese das Land im Bundesrat in Berlin. Bis zur Bildung der neuen Regierung agiert die aktuelle Landesregierung geschäftsführend.


Letzte Umfragen

Bisher regiert die CSU in Bayern mit absoluter Mehrheit. Den Umfragen zufolge wird der Ausgang der Landtagswahl aber eine deutlich veränderte Situation in der Landespolitik hinterlassen: Die Alleinherrschaft der CSU ist voraussichtlich zu Ende.

So kommt die CSU mit Spitzenkandidat Markus Söder derzeit nur noch auf 34 Prozent. Das wäre das historisch schlechteste Ergebnis einer Partei, die in Bayern insgesamt immerhin 51 Jahre allein die Regierung stellte.

Zweitstärkste Kraft wären derzeit die Grünen mit 19 Prozent. Sie treten mit eine Doppelspitze an: Katharina Schulze und Ludwig Hartmann. Dahinter liegt die SPD mit 12 Prozent. Ihre Spitzenkandidatin ist Natascha Kohnen. Die Freien Wähler und die AfD kommen jeweils auf 10 Prozent. Die FDP erreicht nach dem neuen „Politbarometer“ 5,5 Prozent, die Linke liegt bei 4 Prozent (minus 0,5 Punkte). Beide müssen um den Einzug ins Landesparlament bangen.


Koalitionsbündnis wahrscheinlich

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Dass sich die CSU nach dem 14. Oktober einen Koalitionspartner suchen muss, erscheint jedoch so gut wie sicher. Mit wem es am Ende zur erforderlichen Mehrheit reicht, wird sich zeigen.


Und was passiert im Bundesrat

Damit steht eins aber schon so gut wie fest: Die Zusammensetzung des Bundesrates wird sich ändern. Die derzeitige Koalitionsvielfalt kann zwar kaum noch getoppt werden. Aber in den Reihen der Bundesratsmitglieder wird es wohl noch etwas bunter werden.


Zur Zusammensetzung

Die Länder sind im Bundesrat grundsätzlich durch ihre jeweilige Landesregierung vertreten. So sieht es das Grundgesetz in Artikel 51 Abs. 1 vor. Die Anzahl der Mitglieder und Stimmen eines Landes im Bundesrat richtet sich nach der Einwohnerzahl.