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Aus dem Gerichtssaal: BGH: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge an Augsburger Feuerwehrmann rechtskräftig

Donnerstag, den 12. August 2021

Der Bundesgerichtshof hat über die Revision des noch jugendlichen Angeklagten entschieden, der am Abend des 6. Dezember 2019 in der Augsburger Innenstadt durch einen Faustschlag den Tod eines Augsburger Feuerwehrmannes herbeiführte und auch dessen Begleiter durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel nicht unerheblich verletzte. Das Landgericht hat den 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen gefährlicher Körperverletzung zu der (Einheits-)Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.   

Der 1. Strafsenat des BGH hat das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten verworfen; das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig. 

Vorinstanz: 

Landgericht Augsburg - Urteil vom 6. November 2020 - J KLs 401 Js 146421/19 jug.