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AvD: Kein Fahrverbot bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen

Mittwoch, den 21. April 2021

-  Verkehrsminister von Bund und Ländern einigen sich

-  AvD spricht sich gegen höhere Bußen aus

-  Die Novelle muss neu verabschiedet werden

Es wird auch künftig keine Fahrverbote bei geringem Überschreiten von Tempolimits geben. Die Verkehrsminister von Bund und Länder haben sich am 16. April 2021 in dem seit einem Jahr andauernden Streit über die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geeinigt. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht mit dieser Rücknahme die Bedeutung des Führerscheins für viele Autofahrer berücksichtigt.

Rechtswidrigkeit der Fahrverbote steht seit einem Jahr fest

Bemerkenswert ist, dass Bundesrats-Ausschüsse erst zwei Wochen vor dem StVO-Beschluss im Februar 2020 für die Sanktionsverschärfungen bei den Tempolimits sorgten. Dass die dazu notwendige Rechtsgrundlage nicht in der Verordnungsvorlage stand, fiel den Gremienmitgliedern aber nicht auf.

Nur aus diesem Grund entstand erst die Unsicherheit über die Geltung der geänderten StVO, mit der sich auch die Gerichte beschäftigten mussten. Obergerichte bezogen sich in entschiedenen Verfahren auf den Bußgeldkatalog in der vor der Novelle geltenden Fassung. Die Verkehrsminister von Bund und Länder beseitigen mit ihrer Absprache diese Unvorhersehbarkeit für die Verkehrsteilnehmer. Notwendig ist aber ein entsprechender Verordnungsvorschlag, der auf den üblichen Verfahrensweg zu bringen ist, damit das Verfahren bis spätestens zum Ende der aktuellen Legislatur abgeschlossen werden kann.

Höhere Bußgelder geplant

Die Neuregelungen im Bußgeldkatalog bedeuten verschärfte Bußgelder für etliche Verkehrsübertretungen, die jetzt von den Fachministern bestätigt wurden. Unter anderem sind höhere Bußen für das Nichtbilden oder unberechtigtes Durchfahren der Rettungsgasse, für Halten in zweiter Reihe und auf Rad und Gehwegen oder das Zuparken von Behindertenparkplätzen und Ladesäulen vorgesehen.

Der AvD sieht weiter keine Notwendigkeit, die Bußen in dem geplanten Maße anzuheben. Die bisherigen Sanktionsgrenzen werden von den Kraftfahrern zumeist beachtet. Die entsprechenden Registereinträge in Flensburg sind in den letzten Jahren nicht angestiegen. Die meisten Kraftfahrer befolgen die Regeln. Das zeigen auch die Entwicklungen der Unfall- und Unfallopferzahlen, bei denen in den Jahren 2019 und 2020 die niedrigsten je aufgezeichneten Zahlen registriert wurden.

Der AvD kritisiert die unzureichende Durchsetzung der bestehenden Verkehrsregeln gegenüber Kraftfahrern, aber auch gegenüber Radfahrern und Fußgängern. Die mangelnde Kontrolldichte soll durch abschreckende Bußen ersetzt werden, weil die Sparpolitik der Bundesländer den Polizeibehörden die dafür notwendige personelle Ausstattung versagt.

AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Fahrverbote bei geringfügigen Tempoüberschreitungen sind endlich vom Tisch. Die bisherige Blockadehaltung ist beendet, der Fehler wurde korrigiert und es ist wieder Rechtssicherheit hergestellt. Es gibt aber nach Auffassung des AvD überhaupt keine Notwendigkeit, Autofahrer hier über Maß zu bestrafen. Wir haben gute Autos, gute Autofahrer, gute Straßen und Autobahnen in Deutschland.“

Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen und Mindestabstand beim Überholen

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird in der StVO unter anderem beim Rechtsabbiegen innerorts für Lkw ab 3,5 t verpflichtend Schritttempo vorgegeben, wenn mit Rad- und Fußverkehr zu rechnen ist. Beim Überholen von Radfahrern und anderen einspurigen Fahrzeugen ist künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts einzuhalten.


Foto © shutterstock - ako photography