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AvD: Kein generelles Tempolimit

19. August 2018


  • Autofahrer sollten stets der Verkehrslage angepasst fahren
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind Straftatbestand
  • AvD weist auf Gefahr der Ablenkung für die Verkehrssicherheit hin


Der Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) weist darauf hin, dass jeder Autofahrer sein Fahrzeug im Verkehr immer vorausschauend und rücksichtsvoll steuern sollte. Mit Blick auf die sogenannten Raserfälle, lehnt der AvD jeglichen „Wettkampf“ im öffentlichen Straßenverkehr ab, weil sich daraus nur zu leicht unangenehme bis hin zu hochgefährliche Situationen für die übrigen Verkehrsteilnehmer ergeben können.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen werden seit Oktober 2017 als Straftat eingestuft und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren und Führerscheinentzug geahndet werden. Im Register in Flensburg werden zwei oder bei Entscheidungen mit Fahrerlaubnisentzug drei Punkte eingetragen. Der AvD weist an dieser Stelle auch darauf hin, dass offizielle Rennveranstaltungen auf öffentlichen Straßen immer einer Erlaubnis bedürfen.

Wer ein motorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zur Austragung eines vermeintlich „sportlichen Wettstreits“ nutzt, beweist damit lediglich, dass er oder sie charakterlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Der AvD befürwortet alle Bemühungen und Maßnahmen der Polizei diesen gefährlichen Verhaltensweisen Einhalt zu gebieten und den Tätern habhaft zu werden.

Der AvD weist aber Forderungen zurück, die aufgrund solchen Fehlverhaltens Einzelner für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen plädieren. Der AvD befürwortet eine der Verkehrslage angepasste Wahl der Geschwindigkeit. Dazu gehört aber auch, dass der mündige Bürger auch die Möglichkeit haben sollte strafffrei mit höherer Geschwindigkeit unterwegs zu sein – zum Beispiel auf einer freien, nahezu leeren Autobahn. Aus diesem Grund ist eine generelle Bezeichnung aller Schnellfahrer als „Raser“ unangebracht, da dieser Begriff eine eindeutig negative Konnotation besitzt.

Aus einem generellen Tempolimit lässt sich nur schwerlich ein Nutzen für die Verkehrssicherheit ableiten, da Deutschland auch ohne ein solches Tempolimit und mit den mit Abstand umfangreichsten Netz an mehrspurigen Fernstraßen (Autobahnen) seit Jahrzehnten zu den Ländern mit den wenigsten Unfallopfern zählt. Hätte ein generelles Tempolimit hingegen einen entsprechenden Effekt, müssten Länder mit Tempolimit mehrheitlich besser abschneiden, was aber nicht generell der Fall ist.

Der AvD weist an dieser Stelle auf eine zunehmende Gefahr für die Verkehrssicherheit hin: Immer mehr Verkehrsteilnehmer beschäftigen sich mit mitgeführten Kommunikationsmitteln, wie etwa Navigation, Telefonie- oder Multimediageräte, anstatt ihr Kommunikationsverhalten nach außen auf andere Verkehrsteilnehmer und die Umwelt auszurichten.

Autofahrer sollten beachten, dass Ablenkung auch mit Freisprecheinrichtungen bzw. Sprachsteuerung eintritt. Rund 50% aller Nutzer werden bei emotionaler und intellektueller Anteilnahme an einem Gespräch oder einem wahrgenommenen Inhalt von der Straße abgelenkt. Dazu kommt die Unaufmerksamkeit durch die Bedienung der Geräte und die Blickabwendung – bei 50 km/h fährt man pro Sekunde 14 Meter weit! Das größte Risiko birgt das Verfassen von Textnachrichten – weit vor allen Telefonie-Funktionen oder dem Bedienen der Multimediaeinheit.

Der AvD macht darauf aufmerksam, dass Ablenkung als Risiko für die Verkehrssicherheit nahezu alle Verkehrsteilnehmer unabhängig von der Straßenkategorie betrifft, da auch Fußgänger und Radfahrer Smartphones und andere Kommunikationsgeräte benutzen.

Der AvD setzt sich deshalb für den verpflichtenden Einsatz von Freisprecheinrichtungen und Spracheingaben für Funktionen der Telefonie und alle sonstigen zu bedienenden Geräte im Fahrzeug ein. Der Grundsatz: „Motor an, Handy aus“ sollte stets die Maßgabe sein.


Foto von AvD