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30 Jahre Autobahnbau in Sachsen-Anhalt

Samstag, den 2. Januar 2021

Von 234 auf 613 km befahrbare Autobahn - nun ist auch der letzte Abschnitt der A 14 genehmigt

Am 14. Dezember wurde symbolisch die letzte Akte der Planungsunterlagen zur A 14 geschlossen. An diesem Tag bekam Präsident Pleye von der zuständigen Referentin des Referates Planfeststellung Bettina Bösken viel Lesestoff überreicht - 2000 Seiten Bauplanung und gleichzeitig das Schlusskapitel der 30 Jahre währenden Arbeit des Teams A 14 im Landesverwaltungsamt.

„Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dies ein fast historischer Akt, die A 14 begleitete sie seit der Wende und machte einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit aus. Hoffen wir nun, dass auch der letzte Abschnitt ohne weitere Verzögerungen in die Bauphase gelangen kann. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die gute Arbeit“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Thomas Pleye an diesem Tag.
Auf 613 km Autobahn kann man inzwischen Sachsen-Anhalt durchqueren. Und die meisten davon haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Planfeststellung beim Landesverwaltungsamt und ihrer Vorgängerbehörden geprüft und genehmigt. 

Titelfoto: Foto:  Viel Lesestoff: Bettina Bösken, zuständige Referentin für die A 14 übergibt den 2000 – Seiten umfassenden druckfrischen Planfeststellungsbeschluss an den Präsidenten des LVwA Tomas Pleye © Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.


So sah es vor 30 Jahren aus: 

Auf 234 km durchquerten drei Autobahnen das Gebiet Sachsen-Anhalts: A2, A9 und A14.


Heute kann man doppelt so viele Autobahnen auf mehr als doppelt so vielen Kilometern befahren: A2, A9, A14, A36, A38, A71, A143.



Die größten Strecken entfallen dabei auf die A14, die Sachsen-Anhalt von Süd nach Nord durchquert. Vor 30 Jahren reichte sie gerade einmal 11 Kilometer lang von der sächsischen Landesgrenze bis nach Halle.

„Von 1994 bis 1998 genehmigten die Mitarbeiter der damals zuständigen Regierungspräsidien, die 2004 im Landesverwaltungsamt aufgingen, 97 km der A14 von Halle nach Dahlenwarsleben. Dafür waren 11 Planfeststellungsbeschlüsse zu erarbeiten, die insgesamt 790 Seiten umfassten, 8 für jeden genehmigten Kilometer.“, sagt Pleye. Anschließend wurden die verbliebenen 97 km bis zur Landesgrenze Brandenburg in Angriff genommen. Von 2010 bis 2019 wurden davon 71 km genehmigt. 

Im Jahr 2019 wurden zwei Abschnitte der A14 planfestgestellt: für den nördlichsten Abschnitt der A14, VKE 3.1 bis 3.2a von Seehausen-Nord/L 2 bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg mit 8,8 km wurde am 15.02.2019 der Planfeststellungsbeschluss unterschrieben und für den Abschnitt VKE 1.5 von der Anschlussstelle Lüderitz/L 30 bis zur Anschlussstelle Uenglingen (vormals Stendal-Mitte) mit 8,51 km erfolgte dies am 14.08.2019. Damit schuf das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 die grundsätzlichen Voraussetzungen zur baulichen Realisierung von weiteren 17,3 km der A14 auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt.

Im Jahr 2020 liefen im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nur noch die zwei letzten von ehemals acht Verfahren zur Baurechtsschaffung für die insgesamt rund 97 km lange Strecke der A14 Nordverlängerung in Sachsen-Anhalt (insgesamt 19 Verfahren für 194 km A14 durch Sachsen-Anhalt). Im Vergleich zu den oben genannten 11 Beschlüssen waren jetzt 8 zu erarbeiten, die insgesamt 6886 Seiten umfassten, mittlerweile 71 Seiten für jeden genehmigten Kilometer.

Hauptgründe dafür, warum die Genehmigungsverfahren in den letzten Jahren immer länger und die Beschlüsse immer umfangreicher geworden sind, liegen vor allem in einer veränderten Rechtslage. „Fragen des Umwelt- und Naturschutzes spielen dabei eine immer wichtigere Rolle. Und das auch in der Wahrnehmung der Bürger. Immer häufiger werden in Einwendungen und Stellungnahmen auf Betroffenheiten von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Klima hingewiesen und Änderungen eingefordert. Dabei werden auch die vorgesehenen Rechtsschutzmittel zunehmend genutzt.“, so Pleye weiter. 
Auf einer Pressekonferenz im Januar 2020 benannten der Verkehrsminister des Landes Thomas Webel und Präsident Pleye das Ziel, für die beiden verbliebenen Abschnitte noch 2020 Baurecht zu erreichen. 

„Das ist zumindest behördenseitig gelungen. Die Verfahren konnten abgeschlossen werden, bislang ist eine Klage eingegangen. Mit dieser werden wir uns natürlich inhaltlich auseinandersetzen und hoffen, zügig zu einer Lösung zu kommen.“

Das Landesverwaltungsamt hinterlässt in Sachen Autobahnverfahren dem neuen Fernstraßen-Bundesamt, das ab dem 01.01.2021 für alle Autobahngenehmigungen zuständig sein wird, eine weiße Weste. Aufgaben im Planfeststellungsreferat des Landesverwaltungsamtes bleiben aber genügend übrig, wenn man allein im Fernstraßenrecht die Liste mit den 67 neuen Bundesstraßenprojekten des Bundesverkehrswegeplanes 2030 für Sachsen-Anhalt aufschlägt.