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Auto-News: Fünf häufige Fragen rund ums Blitzen - Ein Anwalt für Verkehrsrecht klärt auf


veröffentlicht am 2. April 2026

Ein kurzer Lichtblitz am Straßenrand – und schon geht das Grübeln los: Unter welchen Bedingungen ist ein Bußgeldbescheid erfolgreich angreifbar? Was, wenn man auf dem Foto nicht identifiziert werden kann? 
Und darf man andere eigentlich per Lichthupe vor Blitzern warnen? Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, beantwortet die fünf häufigsten Fragen rund um das Thema Blitzen.

Dürfen Blitzer absichtlich „versteckt“ aufgestellt werden?
„Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder allgemein der Straßenverkehrsordnung kann und darf jederzeit, auch ohne Vorankündigung oder Warnung, überprüft werden. Vor manchen fest installierten Messanlagen wird neben der sonstigen Beschilderung teilweise auch ausdrücklich auf ‚Radarkontrollen‘ oder Ähnliches hingewiesen. Grundsätzlich ist dies aber nicht zwingend.“

Was sind Angriffspunkte, um gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen?
„Damit ein Bußgeldbescheid Bestand hat, braucht es einwandfreie Beweise. Fehlt beispielsweise die vorschriftsmäßige Eichung eines Geräts, ist die Messung im Zweifel nicht verwertbar. Einer der häufigsten Gründe für die Einstellung von Verfahren sind fehlende oder qualitativ schlechte Messfotos, die die Identifizierung des Fahrers unter Umständen unmöglich machen. Natürlich ist auch menschliches Versagen denkbar. Haben Polizisten ihr mobiles Messgerät beispielsweise falsch ausgerichtet, kann die gesamte Messung hinfällig sein. Da Laien in der Regel nicht alle Besonderheiten, Vorschriften und die Rechtsprechung kennen, lohnt sich in jedem Fall die Prüfung durch einen Anwalt.“

Was passiert, wenn man auf dem Messfoto nicht zu erkennen ist?
„Es gibt bei Geschwindigkeitsverstößen keine Halterhaftung. Nur der tatsächliche Fahrer oder die Fahrerin kann ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot erhalten. Somit müssen die Behörde, die Polizei oder später das Gericht die Person, die gefahren ist, ermitteln und den entsprechenden Nachweis erbringen. Gelingt dies nicht, ist das Verfahren im Zweifel einzustellen oder die betroffene Person freizusprechen. Wenn ein Verfahren eingestellt werden muss, weil vom Halter keine Angaben gemacht werden und kein Fahrer ermittelt werden kann, droht dem Halter des Fahrzeugs im Nachhinein für eine gewisse Zeit die kostenpflichtige Auferlegung eines Fahrtenbuchs.“

Darf man andere Fahrzeuge per Lichthupe vor Blitzern warnen?
„Es ist rechtlich nicht erlaubt, mit der Lichthupe andere Autofahrer vor Messgeräten zu warnen. Sogenannte Schall- und Leuchtzeichen darf nach Paragraf 16 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt und wer sich oder andere gefährdet sieht. Eine Gefährdung in diesem Sinne ist bei Geschwindigkeitsmessungen allerdings nicht gegeben. Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 10 Euro geahndet werden. Handzeichen oder Warnschilder sind hingegen nicht verboten: Autofahrer dürfen daher andere Verkehrsteilnehmer auf Messungen oder Polizeikontrollen aufmerksam machen, solange sie dadurch nicht abgelenkt oder behindert werden.“

Kann man zu schnell für den Blitzer sein?
„Einige in Deutschland eingesetzte Systeme messen bis zu einer Geschwindigkeit von 320 km/h. Wenn diese Grenze überschritten wird, bedeutet das für den Fahrer allerdings keine Straffreiheit. In einem solchen Fall wird zwar kein exakter km/h-Wert mehr im Bußgeldbescheid aufgeführt, aber das Gerät dokumentiert dennoch rechtssicher, dass die bauartbedingte Höchstgrenze der Anlage überschritten wurde. Juristisch wird dann dieser Maximalwert des Messbereichs als Grundlage für die Sanktion herangezogen. Auf die Strafe hat dies letztlich keine Auswirkungen, da das vom Bußgeldkatalog vorgesehene Höchstmaß der Sanktionen bereits bei Überschreitungen von über 70 km/h ohnehin voll ausgeschöpft ist.“

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

 

Text / Foto: Borgmeier Public Relations / Magdeburger-News - KI-generiert