veröffentlicht am 10. Januar 2025
Für viele Autofahrer ist die Parkplatzsuche purer Stress. Doch auch wenn sie endlich eine Lücke gefunden haben, sind Bußgelder oft nur einen kleinen Fehler entfernt.
Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, kennt die häufigsten Park-Irrtümer.
Parken auf der linken Straßenseite
„Ich parke einfach links, die Straße ist ja breit genug.“ Ein Irrtum, der teuer werden kann! Nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken grundsätzlich nur auf der rechten Straßenseite erlaubt. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro. In Einbahnstraßen sieht die Regelung anders aus, hier darf ausnahmsweise auch links geparkt werden, da keine entgegenkommenden Fahrzeuge zu erwarten sind. Tom Louven erklärt eine weitere Ausnahme: „In verkehrsberuhigten Zonen kann man sein Auto links entgegen der Fahrtrichtung parken – allerdings nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen.“
Parklücken reservieren
Sich als Fußgänger in eine Parklücke zu stellen und diese für jemand freizuhalten, kann nicht nur für Unmut bei anderen Autofahrern sorgen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Hierbei kann nicht nur ein Bußgeld anfallen. von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Das Freihalten kann unter Umständen auch als Straftat in Form einer Nötigung gewertet werden, ebenso das langsame Zufahren auf die blockierende Person, um diese zur Seite zu drängen. Neben drei Punkten in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot sieht das Strafgesetzbuch für eine Nötigung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor“, erklärt der Anwalt.
Samstag – ein Werktag?
Viele Autofahrer müssen am Samstag (Sonnabend) nicht arbeiten und halten ihn deshalb für einen „freien Tag“. Doch der Sonnabend zählt rechtlich ebenfalls als Werktag. Wenn also ein Zusatzschild darauf hinweist, dass werktags ein Parkschein vonnöten ist, gilt das auch für den Samstag. „Die Regelung orientiert sich an einer allgemeinen Definition von Werktagen, nicht an individuellen Arbeitszeiten. Wer das ignoriert, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen“, warnt Tom Louven.
Gratis-Parken bei defektem Automaten
Ein kaputter Parkscheinautomat befreit nicht von der Pflicht, einen Parkschein oder eine Parkscheibe zu nutzen. „Fahrer müssen in der Umgebung nach einem funktionierenden Automaten suchen. Erst wenn keiner auffindbar ist, muss gemäß Paragraf 13 StVO die Parkscheibe genutzt werden“, so der Anwalt und ergänzt: „Die angegebene Höchstparkdauer ist dabei strikt einzuhalten. Ein Verstoß kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.“
Zettel am Scheibenwischer nach Parkunfall
Einen anderen Wagen beim Einparken zu touchieren, kann jedem passieren. Doch die falsche Reaktion kann drastische Konsequenzen haben. „Ein Zettel mit den eigenen Kontaktdaten hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus, denn dies kann juristisch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sogenannte Fahrerflucht, darstellen – mit hoher Geldstrafe, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis“, erläutert Tom Louven. Die richtige Vorgehensweise: eine Wartezeit von etwa 60 Minuten einhalten und vor Verlassen der Unfallstelle die Polizei informieren.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Text / Foto: Borgmeier Public Relations / shutterstock.com