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Rechtsratgeber-News: Verkehrsrecht - Diese Urteile sollten Fahrer kennen! Spannende Gerichtsentscheidungen aus 2024


veröffentlicht am 3. Januar 2025

Kommt es zu Autounfällen, Sachschäden am Fahrzeug oder sonstigen Verkehrsrechtsverstößen, ist die Frage, wer Geldbußen oder andere Strafen hinnehmen muss, nicht immer leicht zu beantworten. 
Im Zweifel muss ein Gericht den Fall genaustens prüfen und eine Entscheidung treffen. Welche interessanten Urteile 2024 gefällt wurden, die Autofahrer kennen sollten, verrät Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.

Parkverstoß: Halter zu sein beweist nicht automatisch die Täterschaft
Weil mit seinem Auto die Parkzeit überschritten wurde, sollte der Fahrzeughalter eine Geldbuße von 30 Euro zahlen. In Deutschland gilt jedoch auch für Parkverstöße die Fahrerhaftung. Laut des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bedarf es bei einem Parkverstoß daher des eindeutigen Nachweises – zum Beispiel durch Zeugenaussagen –, dass der Halter gefahren ist. In dem Fall gab es jedoch nur ein Foto vom geparkten Wagen und keinen Beweis dafür, dass der Halter auch der Täter des Verstoßes war.[1] „Wer glaubt, es lohnt sich, nun als Halter generell den Parkverstoß zu leugnen, irrt. Denn erfordert die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand, werden laut § 25a Abs. 1 des StVG dem Halter oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das ist nicht immer günstiger als die Geldbußen für Parkverstöße“, weiß die Rechtsanwältin. 

Gesetzesänderung: Neue Cannabis-Regel sorgt für Freispruch
Ein 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer hatte einen THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut, als er mit seinem Wagen unterwegs war. Gegen das Urteil des Amtsgerichts (AG) Papenburg vom Februar 2024, das eine Geldbuße von 1.000 Euro und ein 3-monatiges Fahrverbot verhängte, legte der Fahrer Rechtsmittel ein – und das mit Erfolg. Der Freispruch lässt sich auf die Gesetzesänderung vom August 2024 im Rahmen der Cannabis-Legalisierung zurückführen, durch die der Grenzwert für Fahrten unter Cannabis-Einfluss von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml THC angehoben wurde. Melanie Leier erklärt: „Da das Oberlandesgericht (OLG) den Fall erst nach der Gesetzesänderung entschied, galt es den neuen Grenzwert zu berücksichtigen.[2] Das Urteil des AG wurde aufgehoben und der Betroffene freigesprochen.“

Gurtpflicht: Nicht angeschnallte Fahrzeuginsassen haften bei Unfall mit
Auf der Landstraße 121 in Höhe der Überquerung der Bundesautobahn 560 in Sankt Augustin-Buisdorf kam es im September 2018 zu einem schweren Autounfall. Der Unfallverursacher war mit 1,76 Promille stark alkoholisiert und mit 150 bis 160 km/h statt zulässiger 70 km/h deutlich zu schnell unterwegs. Dessen Haftpflichtversicherung verklagte eine Insassin im anderen Fahrzeug, denn diese war nicht angeschnallt und habe dadurch beim Aufprall die Verletzungen der Beifahrerin mitverursacht. 
„Das OLG Köln entschied, dass in diesem Fall ein Verstoß gegen die Gurtpflicht (§ 21a Abs. 1 der StVO) aufgrund des rücksichtslosen und strafwürdigen Verhaltens des Unfallverursachers zurücktritt.[3] Dennoch gilt grundsätzlich: Wer sich nicht anschnallt und dadurch Mitinsassen verletzt, kann aufgrund der geregelten Gurtpflicht, eine Norm, die Mitfahrer schützen soll, haftbar gemacht werden“, betont Melanie Leier.

Schadensersatz: Betreiber von Waschanlage haften bei Fahrzeugschäden
Beim automatischen Reinigungsvorgang in einer Waschstraße wurde der serienmäßig angebrachte Heckspoiler eines SUV abgerissen. Der Fahrer verklagte deshalb den Betreiber der Waschanlage und verlangte Schadensersatz in Höhe von rund 3.300 Euro. Der Beklagte sah sich jedoch im Recht, da sich vor Ort ein schriftlicher Hinweis befand, demzufolge die Betreiber keine Haftung für Schäden durch Anbauteile und Heckspoiler übernehmen. „Nach unterschiedlichen Urteilen des AG und LG entschied der Bundesgerichtshof schließlich zugunsten des Klägers.[4] 
Der Hinweis des Betreibers auf die Haftungsausschlüsse hat in diesem Fall keine Wirkung, da serienmäßige Anbauteile von Fahrzeugen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören und die Waschanlage entsprechend ausgelegt sein muss. Entsprechend haftet der Betreiber und nicht der Kunde für Schäden. Wichtig: Für nachträglich angebrachte, nicht serienmäßige Fahrzeugteile kann ein Haftungsausschluss hingegen unter Umständen wirksam sein, wenn dieser deutlich und für den Kunden verständlich kommuniziert wurde“, erläutert die Rechtsanwältin.

Abgesenkter Bordstein: Fahrzeuge sind generell wartepflichtig
In Bad Oldesloe fuhr ein Autofahrer von einem P+R-Parkplatzgelände rechts abbiegend auf eine Straße. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem anderen Pkw, dessen Fahrer Anspruch auf Schadensersatz erhob. Laut der beklagten Partei zähle die Straße allerdings zum Parkplatzgelände und sie sei von rechts kommend vorfahrtsberechtigt gewesen. „Das LG entschied jedoch zugunsten des Klägers.[5] Denn die Beklagte fuhr über einen abgesenkten Bordstein auf eine öffentliche, vom Parkplatz getrennte Fahrbahn und hätte nach § 10 StVO Vorfahrt gewähren müssen“, so Melanie Leier.

Weitere Gerichtsentscheidungen
In diesem Jahr sind noch viele weitere spannende Urteile gefallen. So darf beispielsweise eine Fahrtenbuchauflage nur erteilt werden, wenn die Behörde alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen unternimmt, um den Fahrzeugführer zu ermitteln. Dazu zählt laut Urteil[6] auch eine Google-Recherche – eine fehlende Bereitschaft der Halter, bei der Täterermittlung mitzuhelfen, reicht hingegen nicht aus.

Ein anderes Urteil besagt: Ist die Nutzung von Gehwegen vor dem eigenen Grundstück durch parkende Fahrzeuge massiv eingeschränkt, sind Anwohner berechtigt, die Straßenverkehrsbehörde zum Handeln aufzufordern.[7] Außerdem: Wer aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, ist nicht vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr (§ 23 Abs. 4 StVO) befreit.[8] Und missachten Fahrradfahrer die Vorfahrt, kann ihnen bei einem Unfall mit einem Auto die alleinige Haftung auferlegt werden.[9]

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
  • 1 BVerfG, Urteil vom 17.05.2024, 2 BvR 1457/23. 
  • 2 OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.08.2024, 2 ORbs 95/24.
  • 3 OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024, 3 U 81/23.
  • 4 BGH, Urteil vom 21.11.2024, VII ZR 39/24.
  • 5 LG Lübeck, Urteil vom 26.01.2024, 17 O 158/22.
  • 6 VG Berlin, Urteil vom 26.06.2024, 37 K 11/23.
  • 7 BVerwG, Urteil vom 06.06.2024, 3 C 5.23.
  • 8 OVerwG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024, 7 A 10660/23.OVG.
  • 9 LG Lübeck, Urteil vom 17.01.2024, 6 O 8/22.




Text / Foto: Borgmeier Public Relations / pixabay