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Bruecke Dresden 24.09

Auto-News: Brücken in Gefahr! Welche Beschilderungen Autofahrer beachten müssen


veröffentlicht am 24. September 2024

Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden erschütterte nicht nur die ganze Stadt, sondern wirft Fragen über die Sicherheit von Deutschlands Brücken auf. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 60.000 kommunale Brücken in der Bundesrepublik in keinem guten Zustand sind. 
Damit sie den Belastungen dennoch standhalten, gibt es inzwischen für Autos und Lkws oftmals Gewichts- oder Geschwindigkeitsbegrenzungen. „Diese sind nicht nur reine Formalität, sondern können im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden“, warnt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Tempo drosseln!
An vielen Brücken wurden inzwischen besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt. Diese sind nicht willkürlich gesetzt, sondern sind oftmals aufgrund des Zustands der Brücke notwendig, um Schwingungen oder zu starke Belastungen durch schnelle Fahrzeuge zu vermeiden. „Wer schneller fährt als erlaubt, muss mit den regulären Bußgeldern für Tempoverstöße rechnen. Außerorts beispielsweise bis zu 60 Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h. Ab 21 km/h gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg und ab 26 km/h im Wiederholungsfall auch ein Fahrverbot“, erklärt der Anwalt. Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, mit Anhänger oder für Busse gelten strengere Sanktionen.

Gewicht im Blick
Um marode Brücken nicht stärker zu beschädigen, wurden vielerorts außerdem Gewichtsbeschränkungen eingerichtet. Durchfahrt-Verboten-Schilder mit Angaben wie 5,5 Tonnen untersagen schwereren Fahrzeugen grundsätzlich die Überquerung der Brücke. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 100 Euro. Enthalten die Schilder mit dem roten Kreis nur ein Lkw-Symbol ohne zahlenmäßige Gewichtsbeschränkung, gelten sie für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. 
Dies betrifft vielfach auch Transporter oder Wohnmobile. Ausgenommen sind jedoch Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Befindet sich unter dem Schild zusätzlich eine alternative Gewichtsbeschränkung, gilt diese. „Wer diese Beschränkungen ignoriert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ernsthafte Schäden an der Brücke, die zu einem Kollaps führen können“, warnt Tom Louven. Wird ein Verbot mit einem die Gesamtmasse beschränkenden Zusatzzeichen nicht beachtet und die Straßenfläche ist zusätzlich noch durch besondere Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet, zum Beispiel durch Schranken oder Baken, drohen sogar ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Monate Fahrverbot.

Relikte des Kalten Krieges
In Westdeutschland lassen sich an einigen Brücken nach wie vor militärische Verkehrsschilder finden. Die dunkelgelben, runden Schilder stammen aus der Zeit des Kalten Krieges und sollten der NATO im Falle einer Mobilmachung Orientierung geben, welche Militärfahrzeuge die Brücke überqueren können, ohne ihre Stabilität zu gefährden. „Für den zivilen Verkehr haben sie jedoch keine Relevanz“, weiß der Anwalt. Die Zahlen auf den Schildern stehen für die erlaubten MLC-Gewichtsklassen (Military Load Class), in die Militärfahrzeuge eingeordnet werden. Darunter geben oftmals Pfeile an, ob die Fahrzeuge die Brücke bei Gegenverkehr befahren dürfen (Doppelpfeil) oder nicht (Einzelpfeil).

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

 

Text / Foto: Borgmeier Public Relations / Symbolfoto-pixabay