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Bildquelle alexgo.photography shutterstock.com

Auto-News: Auf der Autobahn - Dürfen Lkws sich wirklich überholen? Sind Elefantenrennen erlaubt?


veröffentlicht am 18. September 2024

Freie Fahrt auf der Autobahn, der Kilometerzähler dreht sich flüssig weiter, die Landschaft zieht zügig vorbei, doch plötzlich stockt der Verkehr. Ein Lkw schiebt sich träge auf die Überholspur, um scheinbar in Zeitlupe an einem anderen Lastwagen vorbeizufahren. 
Während sich die beiden Riesen ein „Elefantenrennen“ liefern und den gesamten Verkehr hinter sich aufhalten, stellen sich viele Autofahrer die Frage: Dürfen die das überhaupt? „In vielen Fällen nicht“, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, und ergänzt: „Fährt man quer durch Deutschland, erlebt man als Autofahrer solche Situationen häufig. Auch durch eine bessere und strengere Verkehrsüberwachung der Polizei ist das nicht zu verhindern.“

Überholen ja, aber ...
LKWs dürfen auf deutschen Autobahnen grundsätzlich überholen. Dabei gibt es jedoch klare Vorgaben: Der Überholvorgang muss zügig und mit einer ausreichend höheren Geschwindigkeit erfolgen. „Die Differenzgeschwindigkeit zum überholten Fahrzeug darf nicht weniger als 10 km/h betragen. Außerdem darf der Vorgang nicht länger als 45 Sekunden dauern“, erklärt der Anwalt. Verletzt ein Lkw-Fahrer diese Vorgaben, könnte dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Das Leid der Brummi-Fahrer
„Realistisch betrachtet, sind aus vielen Gründen, die Trucker beim Überholen extremen Beschränkungen ausgesetzt. Legale Möglichkeiten zum Überholen werden immer rarer“, meint Tom Louven und ergänzt: „Manchmal hilft da nur Geduld. Drängeln, Lichthupe oder der beliebte Stinkefinger helfen da nicht weiter.“

Beweise statt Bauchgefühl
Trotz dieser klaren Regelungen ist es für die Polizei oft schwierig, Verstöße effektiv zu ahnden. Der Grund dafür liegt in der Beweispflicht: Um einen Verstoß nachzuweisen, muss die Polizei genau dokumentieren können, wie lange der Überholvorgang gedauert hat und wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Lkws war. Das Bauchgefühl der Beamten reicht nicht aus. „Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied erst kürzlich, dass Polizeibeamte ihre Beobachtungen konkret belegen müssen, zum Beispiel durch die Nutzung von Fahrbahnmarkierungen oder anderen objektiven Maßstäben“, berichtet Tom Louven.

Polizei machtlos
Der aktuelle Fall aus Bayern verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die Polizei steht: Ein Polizist beobachtete von seinem Streifenwagen aus, wie sich zwei Lkws auf der Autobahn überholten. Allerdings hatte der überholende Lastwagen eine zu geringe Differenzgeschwindigkeit und benötigte länger als eine Minute für das Manöver. Die Folge: Stau sowie ein Bußgeld von 200 Euro und ein Monat Fahrverbot für den Lkw-Fahrer. Dieser legte jedoch Einspruch ein ? das Bayerische Oberste Landesgericht gab ihm schließlich recht. Denn die Polizei konnte nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie die Überholzeit gemessen hatte.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

 

 
Text / Foto: Borgmeier Public Relations / shutterstock.com