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Lkw-Fahrverbot: Staufrei in den Urlaub und zurück

Ferienzeit ist Stauzeit: Um den Reiseverkehr an den Sommerwochenenden zu entlasten, gilt für die meisten Lkw ein erweitertes Fahrverbot. Das bedeutet weniger Staus, mehr Platz für Pkw - und eine stressfreiere Fahrt in den Urlaub und zurück.

Noch bis zum 31. August ist der Lkw-Verkehr auf bestimmten Straßen in Deutschland an Samstagen beschränkt. Das Fahrverbot hat das Bundesverkehrsministerium erlassen, um einen reibungslosen Ferienreiseverkehr zu gewährleisten. Laster dürfen nicht auf hoch belasteten Strecken fahren, die von den einzelnen Ländern ausgewählt wurden.

Entlastung für wichtige Strecken

Das Bundesverkehrsministerium gibt jedes Jahr eine neue Liste mit den Strecken heraus, die vom Verbot betroffen sind. Diese ist auf der Internetseite des Ministeriums unter dem Stichwort "Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit" einsehbar. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich dabei um Autobahnen, die für den Reiseverkehr besonders wichtig sind.

Unter das Fahrverbot fallen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw, die einen Anhänger ziehen. Es gilt vom 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. Das Fahrverbot für Lastwagen an Sonn- und Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr im gesamten Straßennetz bleibt unverändert bestehen.

Ausnahmen von der Sonderregel

Wo Sonderregelungen gelten, gibt es auch Ausnahmen. Vom Fahrverbot ausgenommen sind beispielsweise Fahrzeuge, die leicht verderbliche Waren wie Milch-, Fisch-, Fleischerzeugnisse sowie bestimmte Obst- und Gemüsesorten transportieren. Weitere Ausnahmen gelten für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße und Hafen-Straße.

Wer in begründeten Fällen, in denen keine gesetzliche Ausnahme vorliegt, eine Ausnahmegenehmigung benötigt, wendet sich an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer. Für Lkw, die aus den Nachbarstaaten in deutsches Hoheitsgebiet einfahren, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Grenzübergang liegt.

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" geregelt. Mit dieser sogenannten Ferienreiseverordnung ergänzt das Bundesverkehrsministerium das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw, das ganzjährig besteht.