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PM 2017 229

Sachsen-Anhalt: Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen um 11 Prozent gestiegen

Im Jahr 2016 wurden laut Angabe des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt insgesamt 438 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 393 ausländische Berufsabschlüsse anerkannt wurden, entspricht das einer Zunahme um 11,4 Prozent. 

In 315 Fällen lag noch keine Entscheidung bis zum Jahresende vor und in 75 Fällen wurde das Verfahren ohne Bescheid beendet.

Die volle Gleichwertigkeit wurde in 219 Fällen (47,6 %) anerkannt.

177 Anträge erhielten die Gleichwertigkeit mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme bzw. beschränkter Berufszugang.

21 Anträge wurden negativ entschieden.

Von den abgeschlossenen Verfahren entfielen 285 Anträge auf bundesrechtlich geregelte Berufe und 177 Anträge auf landesrechtlich geregelte Berufe.

In Sachsen-Anhalt wurden 57,1 Prozent der Anträge von Männern gestellt. 

Wie in den Vorjahren wurden die meisten Anträge auf Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bei den medizinischen Gesundheitsberufen (72,9 %) gestellt. Hier hat die Berufsgruppe der Ärzte den größten Anteil mit 485 gestellten Anträgen, 96 Anträge wurden mit der vollen Gleichwertigkeit anerkannt. 

Der größte Teil der Antragsteller kam im Jahr 2016 aus Drittstaaten (465), hier vor allem aus Syrien (219 Anträge). Bei den Anträgen aus den Ländern der europäischen Union (- 1,7 %) und dem übrigen Europa (- 5,1 %) war ein leichter Rückgang zu verzeichnen.

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes trat am 1. April 2012 in Kraft und regelt die Anerkennung der bundesrechtlich geregelten Berufe. Das Landesgesetz für Sachsen-Anhalt trat am 1. Juli 2014 in Kraft.
Damit wurde die gesetzliche Grundlage für die Anerkennung der landesrechtlich geregelten Berufe, wie z. B. Lehrer/-in oder Architekt/-in geschaffen.