Gesetzliche Anforderungen an den Pausenraum
Ebenso wie die Arbeitsstätte an sich müssen auch Pausenräume die baurechtlichen Anforderungen der Arbeitsstättenregelung ASR A4.2 erfüllen. Gemäß des Ministerialblattes zählen als Pausen- und Bereitschaftsräume all solche, in denen sich Angestellte während der Pause erholen bzw. während ihrer Tätigkeit aufhalten können.
Um die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, wurden unter anderem folgende Anforderungen definiert:
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Ein leichter und
sicherer Zugang für die Angestellten: Der Weg darf 5 Gehminuten nicht
überschreiten.
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Eine Mindestgröße
von 6 m2: Jedem Mitarbeitenden muss eine Mindestfläche von 1 m2
inkl. Sitzgelegenheit und Tisch zur Verfügung gestellt werden.
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Ausreichend
Tageslichteinfall: Jeder Pausenraum sollte ein Fenster nach außen besitzen.
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Eine hinreichende
Beleuchtung und eine gute Belüftung.
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Mitarbeitende
müssen die Möglichkeit haben, Mikrowellen bzw. Herd und Ofen zum Erwärmen oder
Zubereiten von Speisen zu nutzen. Ein Kühlschrank zum Kühlen und Aufbewahren
von Lebensmitteln ist ebenso Plicht.
- Bei Bedarf: Möglichkeit, Hände zu waschen und Trinkwasser zu erhalten.
Anhand dieser Anforderungen an Beschaffenheit, Größe und Ausstattung wird deutlich, dass beim Errichten eines Pausenraums viele unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Umso wichtiger ist also ein Partner, der mit großen Know-how und Erfahrung alle zu beachtenden Anforderungen von der Planung bis zur Fertigstellung einkalkuliert.
Modular erstellte
Sozialräume – Riesen Vorteil für Unternehmen
Modulares Bauen stellt
aufgrund seiner Flexibilität und der Planungs- sowie Kostensicherheit eine
echte Alternative zur herkömmlichen Bauweise dar. Gerade Unternehmen
profitieren von der Möglichkeit, modular erstellte Gebäude jederzeit an neue
Anforderungen ohne großen Aufwand anzupassen. Auch Sozialgebäude, wozu neben den Pausenräumen auch
Aufenthalts-, Besprechungs- oder Umkleideräume zählen, lassen sich in
Modulbauweise errichten. Der Vorteil für das Unternehmen: Aufgrund des
Zusammenspiels zwischen tragender Stahlrahmenkonstruktion und einem
intelligenten Wechselwandsystem lässt sich spielend einfach auf neue
Anforderungen wie steigende Mitarbeiterzahlen oder baurechtliche Änderungen
reagieren. Selbst das Umbauen eines Pausenraums zu einem Sanitärbereich ist
möglich. Das Generalunternehmen KLEUSBERG beispielsweise errichtet bei Bedarf solch
voll ausgestatteten und eingerichteten Sozialcontainer und weist eine große
Erfahrung in der Planung, Umsetzung und der Nachnutzung von modularen
Sozialräumen auf.
Letztendlich
sollte jedem bewusst sein, dass Pausen nur dann einen unternehmerischen
Mehrwert bieten, wenn die zur Verfügung gestellten Sozialräume eine gemütliche,
moderne und einladende Atmosphäre zum Wohlfühlen garantieren. Dieser Aspekt ist
sehr gut mit der Modulbauweise in Einklang zu bringen und stellt besonders für
Unternehmen eine lukrative Lösung dar.
Text / Foto: Legrand / pixabay