veröffentlicht am Samstag, 12. April 2025
Magdeburg/Halle. In Sachsen-Anhalt waren 2020 insgesamt 80.967 steuerpflichtige Gewerbebetriebe ansässig. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden für 32.793 Gewerbebetriebe positive Steuermessbeträge in Höhe von 169,5 Millionen Euro festgesetzt. Damit stiegen die festgesetzten
Steuermessbeträge insgesamt um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Für die steuerpflichtigen Gewerbebetriebe im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen wurden im Coronajahr 2020 mit insgesamt 2,9 Millionen Euro 49,8 Prozent bzw. 0,9 Millionen Euro mehr Steuermessbeträge festgesetzt als noch ein Jahr zuvor.
Ursächlich für den Anstieg der festgesetzten Steuermessbeträge waren die gestiegenen positiven abgerundeten Gewerbeerträge der Gewerbebetriebe. Diese ergeben sich aus den Gewinnen der Unternehmen. Für den Bereich Gesundheits- und Sozialwesen wurde für 2020 insgesamt ein abgerundeter Gewerbeertrag i. H. v. 83,3 Millionen Euro ermittelt. Gegenüber dem Vorjahr sind damit die Gewerbeerträge um 47,2 Prozent bzw. 26,7 Millionen Euro gestiegen.
Der größte Anteil am Steuermessbetragsvolumen wurde mit 36,0 Millionen Euro (21,3 Prozent) für die steuerpflichtigen Gewerbebetriebe im Verarbeitenden Gewerbe festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr war hier ein Rückgang um 11,7 Prozent zu verzeichnen. Der maßgebende abgerundete Gewerbeertrag sank um 134,7 Millionen Euro (-11,2 Prozent) auf 1,1 Milliarden Euro.
Für 48.174 steuerpflichtige Gewerbebetriebe ergab sich ein Steuermessbetrag von 0 Euro. In diesen Fällen wurde entweder kein Gewinn erwirtschaftet oder der Gewinn reichte unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen bzw. Kürzungen und Freibeträgen nicht aus, um eine Steuer zu erheben.
Die Gewerbesteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, die die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zum Gewerbesteuermessbetrag auswertet.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, welcher auf Basis des Gewinns oder Verlusts aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Aufbereitung der Daten im Statistischen Landesamt kann erst nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Gewerbesteuererklärungen beim Finanzamt und der entsprechenden Festsetzung der Steuermessbeträge beginnen, weshalb die Ergebnisse für 2020 erst jetzt vorliegen. Die Gewerbesteuerstatistik bildet die Steuermessbeträge, welche auf der Grundlage verschiedener Angaben in den Gewerbesteuererklärungen berechnet werden, ab. Unter Berücksichtigung des Steuermessbetrags und des in der jeweiligen Gemeinde gültigen Hebesatzes wird die zu zahlende Gewerbesteuer bestimmt und durch die Gemeinden erhoben.
Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay