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Magdeburg Rathaus oben pixabay

Magdeburg-News: Grundsteuer für 2022 festgesetzt – Bekanntmachung erfolgte am 18. März

Mittwoch, 11. Mai 2022

Magdeburg. In Magdeburg werden Grundsteuerbescheide von der Stadtverwaltung nur noch dann verschickt, wenn sich eine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat. Als Ersatz für den zeitraubenden und kostenintensiven Einzelversand dient die amtliche Bekanntmachung, die in diesem Jahr am 18. März im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
 
Der Gesetzgeber hat im Grundsteuergesetz festgelegt, dass dieses Verfahren rechtlich genauso bindend ist wie der Einzelversand. Der zuletzt ergangene Grundsteuerbescheid sollte deshalb unbedingt aufbewahrt werden. Darin sind auch die zu zahlenden Beträge sowie die Fälligkeitstermine ersichtlich.
 
Grundsteueranmeldungen für Einfamilienhäuser oder Mietwohngrundstücke, bei denen die Grundsteuer nach der Wohn- oder Nutzfläche (Ersatzbemessungsgrundlage) festgesetzt ist, müssen bei Änderungen zum 1. Januar 2022 gegenüber dem Vorjahresstichtag 1. Januar 2021 bis zum 31. Mai 2022 eingereicht werden
 
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Finanzservice gern per E-Mail an steueramt@steu.magdeburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0391/ 540 2353 während der Sprechzeiten zur Verfügung. Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr.
 
Hintergrund: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke. Sie wird jährlich durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für das Jahr 2022 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 18. März 2022.
 
Die Landeshauptstadt Magdeburg setzt die Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid (Abgabenbescheid) fest. Dieser Bescheid übernimmt die Feststellungen aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz.
 
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz und wird durch den Stadtrat beschlossen. In Magdeburg beträgt er für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) derzeit 250 vom Hundert und für die Grundsteuer B (Grundvermögen und Wohngebäude) 495 vom Hundert.
 
Grundsteuerreform

Nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Grundstücksbewertung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 wurden die Bewertungsvorschriften neu geregelt. Bis zum Jahr 2024 wird die Grundsteuer noch nach den alten Regelungen erhoben werden.
 
Für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist durch jeden Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abzugeben. Diese Steuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022 zum Stichtag 1. Januar 2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Die Abgabepflicht betrifft alle Grundstückseigentümer.
 
Die Daten aus den Grundsteuerwerterklärungen dienen der Grundsteuerfestsetzung ab dem Jahr 2025. Der Grundsteuerhebesatz für 2025 kann frühestens Mitte 2024 festgesetzt werden, nachdem die meisten Bewertungen vorgenommen worden sind. Ziel bei der Festsetzung des Hebesatzes ist ein gleichbleibendes Grundsteueraufkommen.
 
Sachsen-Anhalt hat von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht und schließt sich dem Bundesmodell an. Gemäß Bewertungsgesetz haben alle Steuerpflichtigen eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt abzugeben, wenn Sie durch die Finanzbehörde aufgefordert werden. Dies kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Diese erfolgte am 30. März 2022.  Das Land Sachsen-Anhalt wird voraussichtlich im Juni 2022 den Grundstückseigentümern ein Informationsschreiben mit weiteren wichtigen Informationen zusenden.
 
Die Abgabe der Erklärung soll grundsätzlich digital nach vorheriger Registrierung über das Online-Portal "Mein ELSTER" erfolgen. Die elektronischen Formulare können ab 1. Juli abgerufen werden.
 
Weitere Informationen sind im Internet unter den nachfolgenden Adressen verfügbar:
 
https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/
 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer_Grunderwerbsteuer/Grundsteuer_Grunderwerbsteuer.html
 
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Text: Landeshauptstadt Magdeburg
Foto: pixabay