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Rentenversicherungsbericht 2019: Rentenplus dank solider Finanzen

Montag, den 18. November 2019

Fast vier Prozent im Osten, mehr als drei Prozent im Westen: Rentnerinnen und Rentner können sich im kommenden Jahr auf eine weitere Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen. Das geht aus dem aktuellen Rentenversicherungsbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

Der gesetzlichen Alterssicherung geht es gut. Das zeigt der aktuelle Bericht der Bundesregierung über die Finanzentwicklung der Rentenversicherung. Steigende Löhne sowie die erfreuliche und weiterhin gute Lage am Arbeitsmarkt haben auch im vergangenen Jahr zu steigenden Beitragseinnahmen geführt.

Die aktuellen Modellrechnungen zeigen: 2020 könnten die Renten um 3,92 Prozent in den neuen und 3,15 Prozent in den alten Bundesländern steigen. Die endgültigen Werte für die Berechnung der Rentenerhöhung liegen allerdings erst im Frühjahr 2020 vor.

Bezogen auf eine Rente von 1.000 Euro bedeute das: im Osten eine Erhöhung um 39,20 Euro, im Westen um 31,50 Euro.

Beitragssatz bleibt bis 2024 stabil

Insgesamt sollen die Renten laut dem Bericht ab dem kommenden Jahr bis 2033 um insgesamt rund 36,4 Prozent steigen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von rund 2,2 Prozent pro Jahr.

Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Rentenpaket sieht ein konstantes Sicherungsniveau von 48 Prozent bis 2025 vor. Derzeit liegt es bei 48,2 Prozent (Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt). Zudem wird der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 die Marke von 20 Prozent nicht überschreiten. Nach den aktuellen Berechnungen bleibt er bis einschließlich 2024 unverändert bei 18,6 Prozent.

Ost- und West-Renten gleichen sich weiter an

Zum 1. Juli 2020 werden die Renten in den neuen Bundesländern ein weiteres Mal angeglichen. Der sogenannte Rentenwert-Ost steigt von derzeit 96,5 Prozent auf 97,2 Prozent des Westwertes. In den Folgejahren steigt der Wert weiter um jeweils 0,7 Prozent-Punkte an. Zum 1. Juli 2024 erreicht der Rentenwert-Ost 100 Prozent des Rentenwerts-West.

Allerdings ist eine Vergleichsprüfung vorgesehen. Die Rentenangleichung folgt nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz der tatsächlichen Lohnentwicklung in Ostdeutschland, wenn die Rentenanpassung dadurch höher ausfällt als nach den festen Angleichungsschritten vorgesehen.

Zahl der älteren Beschäftigten steigt

Die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen ist kontinuierlich gestiegen. 2018 lag sie in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen bei 60,3 Prozent. Das entspricht einer Steigerung um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Symbolfoto/Privat