Berlin: (hib/PK) Im Sommer vor der Bundestagswahljahr haben insbesondere CDU und FDP von Großspenden profitiert. Das geht aus einer Unterrichtung (19/32660) des Bundestagspräsidenten hervor. Weitere Spenden erhielten die Grünen, die SPD und die Partei „DieBasis“.
Allein auf die FDP entfielen demnach acht Großspenden zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Der Gesamtumfang lag bei 900.000 Euro. Hier waren sowohl Unternehmen wie auch Privatpersonen als Spender kenntlich gemacht.
Die CDU erhielt vier Spenden in Höhe von 60.000 bis 250.000 Euro und in einer Gesamthöhe von 485.000 Euro. Als Spender ausgewiesen waren Unternehmen und Privatpersonen.
SPD und Grüne profitierten jeweils von einer Unternehmensspende in Höhe von 100.000 Euro. Die Partei „Die Basis“ erhielt von einer Firma eine Spende in Höhe von rund 59.270 Euro.
Gemäß Parteiengesetz sind Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen und von diesem zeitnah zu veröffentlichen.
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Dezember 2019 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/32546) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32435) der AfD-Fraktion hervor.
Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Januar 2020 bei Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen gestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32572) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32409). Die Anfrage war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.
Berlin: (hib/PK) Die Einordnung als Intensivbett setzt nach Angaben der Bundesregierung bestimmte formale Kriterien voraus. Damit eine intensivmedizinische Behandlungskapazität im DIVI-Intensivregister als Intensivbett erfasst werde, müsse sie einer bestimmten Versorgungsstufe zugeordnet werden können, heißt es in der Antwort (19/32568) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32391) der FDP-Fraktion.
Jede dieser Versorgungsstufen erfordere eine Beatmungsmöglichkeit. Eine Differenzierung zwischen Intensivbetten und Intensivbeatmungsbetten existiere somit nicht.
Berlin: (hib/PK) Der Bund verfügt über einen Bestand an auslieferungsfähiger Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Das geht aus der Antwort (19/32557) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32257) der FDP-Fraktion hervor.
Der Bundesbestand an auslieferungsfähiger PSA beinhaltet zum 3. September 2021 den Angaben zufolge 415 Millionen PfH-Masken, 1,53 Milliarden OP-Masken, 21,1 Millionen Schutzkittel, 26,2 Millionen Handschuhe, 2,4 Millionen Schutzanzüge, 1,4 Millionen Schutzbrillen und 4,7 Millionen OP-Hauben.
Berlin: (hib/HAU) Das Expertennetzwerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI-Expertennetzwerk) ist laut Bundesregierung das verkehrsträgerübergreifende Forschungsformat in der Ressortforschung des Ministeriums. Aufgabe des Netzwerks sei es, die Kompetenzen der sieben beteiligten Behörden (Bundesamt für Güterverkehr, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Bundesanstalt für Straßenwesen, Bundesanstalt für Wasserbau, Deutscher Wetterdienst (DWD) und Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung/Eise
Berlin: (hib/HAU) Seit Oktober 2020 werden laut einer Antwort der Bundesregierung (19/32365) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32093) die Planfeststellungsunterlagen für den 3. Bauabschnitt der Ortsumgehung Grimma an der Bundesstraße B 107 erarbeitet. Ziel sei es nach Auskunft der sächsischen Straßenbauverwaltung, den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens im Juli 2022 bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen, heißt es in der Vorlage.
Die Kostenberechnung für den 3. Bauabschnitt liegt bei rund 19 Millionen Euro. Die Flächeninanspruchnahme beträgt der Antwort zufolge einschließlich der notwendigen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rund 23 Hektar.
Berlin: (hib/HAU) Die Pünktlichkeit bei der DB Fernverkehr AG lag im Jahr 2020 bei 81,8 Prozent und damit über der Pünktlichkeitsquote von 2019 (75,9 Prozent). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/32554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31990) hervor. Die Bundesregierung listet in der Antwort - unter Bezugnahme auf Auskünfte der Deutschen Bahn AG (DB AG) - die kürzeste erreichbare Fahrzeit verschiedener Verbindungen auf. Die minimal fahrbare Fahrzeit zwischen den Hauptbahnhöfen Berlin und Hamburg beträgt demnach eine Stunde und 35 Minuten. Die kürzeste Fahrzeit zwischen Frankfurt und Stuttgart beträgt eine Stunde und 14 Minuten, jene zwischen München und Nürnberg 59 Minuten.