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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 10. September 2021

  1. Förderung anwendungsorientierter Forschung durch die DFG
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  2. Bundesregierung über Zukunftsszenarien der Wertestudie
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  3. Kooperationen mit politisch einflussreichen Stiftungen
    Finanzen/Antwort
  4. Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Italienische Organisierte Kriminalität in Deutschland
    Inneres und Heimat/Antwort
  6. Berechnung von Zuwanderungszahlen
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Förderung anwendungsorientierter Forschung durch die DFG

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/DES) Die letzte Projektakademie der Förderrichtlinie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist 2017 bewilligt worden. Seit 2019 wurden keine Anträge auf Projektakademien mehr gestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/32201) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31783) hervorgeht. In spezifischen Fällen könnten Projektakademien „einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an drittmittelgeförderte Forschung heranzuführen“. Insgesamt seien im Zeitraum 2019 bis 2020 15 Anträge auf Sachhilfe, davon zehn Neuanträge, gestellt worden, die aus einer Projektakademie hervorgegangen sind. Vier dieser Neuanträge seien bewilligt worden, was einer Förderquote von 40 Prozent entspreche.

Bezugnehmend auf die Förder- und Bewilligungsquoten der DFG für Anträge von Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), ist die Förderquote im Zeitraum 2019 bis 2020 von 15,3 auf 19,7 Prozent und die Bewilligungsquote von 10,8 auf 15,3 Prozent gestiegen.



02. Bundesregierung über Zukunftsszenarien der Wertestudie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/DES) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) priorisiert und bewertet die einzelnen Szenarien der Studie „Zukunft von Wertvorstellungen der Menschen in unserem Land“ (kurz: „Wertestudie“) nicht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/32218) auf eine Kleine Anfrage (19/31992) der Fraktion Die Linke hervor. Im Auftrag des BMBF erarbeiteten die Prognos AG und die Z_punkt GmbH die Studie. Für die Auswahl der Szenarien und deren Ausgestaltung seien die Autoren der „Wertestudie“ verantwortlich.

Durch die Foresight-Methode seien im Rahmen der Studie sechs Szenarien entstanden, die eine breite Palette möglicher zukünftiger gesellschaftlicher Realitäten beschreiben würden. Ziel sei es dabei, „Denkräume zu öffnen, um die politischen Handlungs- und Reaktionsfähigkeiten zu erhöhen“. Ein Bonus-System nach chinesischem Vorbild, wie es im fünften Szenario beschrieben wird, sei von der Bundesregierung nicht geplant.



03. Kooperationen mit politisch einflussreichen Stiftungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Über Zuwendungen des Bundes für politisch einflussreiche Stiftungen beziehungsweise für Organisationen, die auch von diesen Stiftungen gefördert werden, informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32153) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31882). Die Fragen hatten sich insbesondere auf die Stiftungen der Open Society, die Bill-and-Melinda-Gates-Stiftung und die Ford-Stiftung bezogen. Nach Ansicht der Fragesteller verfolgen „sehr vermögende Personen sowie Unternehmen“ über diese Stiftungen „eine politische Agenda“. Die Regierung geht in ihrer Antwort darauf nicht ein. Ein Teil ihrer Antworten ist als Verschlusssache eingestuft und daher nicht öffentlich einsehbar. Die Regierung begründet dies damit, dass dieser Teil der Daten „Rückschlüsse auf Entwicklungen und Schwerpunktsetzungen ermöglicht, die auch außenpolitisch relevant sind“, weshalb ihre Veröffentlichung nachteilig für deutsche Interessen sein könne.



04. Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur „Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ sowie von Resettlement-Flüchtlingen (Paragraph 23 Absatz 2 beziehungsweise Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32209) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31995). Danach wurden im Zeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt 9.451 Schutzbedürftige aufgenommen. Einreisen erfolgen den Angaben zufolge aus der Türkei, Ägypten, Kenia, Griechenland, Äthiopien, Libanon, Jordanien sowie über den Evakuierungsmechanismus des UNHCR aus Libyen über Niger.

Für alle übernahm der deutsche Staat die Kosten für die An- und Einreise, wie es in der Antwort weiter heißt. Es handelt sich laut Bundesregierung um Schutzbedürftige, die in Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen.



05. Italienische Organisierte Kriminalität in Deutschland

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2020 sind laut Bundesregierung 770 Personen als mutmaßliche Mitglieder von Gruppierungen der Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) in Deutschland zugerechnet worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/32208) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31923) weiter hervorgeht, wurden vergangenes Jahr 505 Personen als mutmaßliche Mitglieder der Ndrangheta in Deutschland zugerechnet und 101 Personen als mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Deutschland. 109 Personen wurden den Angaben zufolge als mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland zugeordnet, 30 Personen als mutmaßliche Mitglieder der Stidda und 16 Personen als mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK in Deutschland.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, lagen im Jahr 2016 Erkenntnisse zu mehr als 550 Personen als mutmaßliche Mitglieder von Gruppierungen der IOK in Deutschland vor. Der Anstieg der Zahlen bedeute nicht zwangsläufig, dass mehr Personen der IOK nach Deutschland gekommen sind. Die Gründe für diesen Anstieg lägen unter anderem darin, „dass die in Deutschland ansässigen Personen besser erkannt wurden und das Dunkelfeld besser durch intensivierte polizeiliche Aktivitäten aufgehellt wurde“.



06. Berechnung von Zuwanderungszahlen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Nettozuwanderung nach Deutschland hat im vergangenen Jahr laut Bundesregierung bei rund 71.400 Menschen gelegen, ohne die in der Bundesrepublik Geborenen im Alter von unter einem Jahr. Einschließlich dieser Gruppe belief sich die Nettozuwanderung im Jahr 2020 den Angaben zufolge auf rund 98.000 Menschen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/32210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31981) weiter hervorgeht..

Darin erläutert die Bundesregierung die Berechnung von Zuwanderungszahlen im Zusammenhang mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor von jährlich 180.000 bis 220.000 Menschen. Danach wurden der Berechnung die Asylerstantragszahlen (jeweils inklusive und exklusive in Deutschland Geborener unter einem Jahr) zuzüglich der Zahl für Resettlement und humanitäre Aufnahmen und der Zahl für den Familiennachzug nach Visaerteilung an Staatsangehörige der sieben Hauptherkunftsländer zugrunde gelegt abzüglich der Zahl der Rückführungen inklusive Dublin-Überstellungen sowie der Zahl bestimmter freiwilliger Rückkehrer.