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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 19. Juli 2021

  1. Tiefststand an bürokratischer Belastung der Wirtschaft
    Inneres und Heimat/Unterrichtung
  2. Einstufung Ägyptens als Hochinzidenzgebiet
    Auswärtiges/Antwort
  3. Pandemie-Auswirkungen auf vernachlässigte Tropenkrankheiten
    Gesundheit/Antwort
  4. BfV-Zentrum für Analyse und Forschung
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Öffentlichkeitsarbeit für Konferenz zur Zukunft Europas
    Auswärtiges/Kleine Anfrage
  6. Verpflichtungen aus dem Minsker Abkommen
    Auswärtiges/Kleine Anfrage
  7. Menschenrechtslage in Nicaragua
    Menschenrechte/Kleine Anfrage


01. Tiefststand an bürokratischer Belastung der Wirtschaft

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr ist laut Bundesregierung "mit einem Indexwert von 98,52 ein neuer Tiefststand an bürokratischer Belastung der Wirtschaft erreicht" worden. Dahinter stehe ein Rückgang um 109 Millionen Euro, der auf 85 neue Regelungsvorhaben sowie 69 Nachmessungen von bestehenden Informationspflichten zurückgehe, heißt es im als Unterrichtung (19/31573) vorliegenden "Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2020" weiter.

Danach wurden die Bürger im vergangenen Jahr durch die Regelungsvorhaben der Bundesregierung um 218 Millionen Euro laufende Sachkosten und knapp sechs Millionen Stunden entlastet. Einmalig hatten sie den Angaben zufolge jedoch einen Mehraufwand von 67 Millionen Euro und 4,6 Millionen Stunden. Knapp die Hälfte des einmaligen zeitlichen Aufwands gehe auf Corona-bedingte Vorhaben zurück.

Beim Erfüllungsaufwand für die Verwaltung wurde laut Vorlage 2020 ein hoher Anstieg verzeichnet. Die Verwaltung sei mit 1,3 Milliarden Euro zusätzlichem Erfüllungsaufwand belastet worden. Besonders relevante Vorhaben seien hier das Grundrentengesetz und die Erhöhung der IT-Sicherheit, aber auch die Umsetzung des europäischen Mehrwertsteuer-Digitalpakets.

Der Umstellungsaufwand der Wirtschaft war im Jahr 2020 dem Bericht zufolge mit drei Milliarden Euro "relativ hoch". In der gesamten 19. Legislaturperiode betrage er bisher rund 4,9 Milliarden Euro. Das entspreche der Höhe des Umstellungsaufwands in der vorangegangenen Legislaturperiode. Mit 2,1 Milliarden Euro sei fast die Hälfte der Aufwände im Umweltschutzrecht angefallen. Die zweitgrößte Belastung sei mit 1,1 Milliarden Euro durch Rechtsetzung im Bereich der Ernährung und Landwirtschaft entstanden. Rund 450 Millionen Euro des Umstellungsaufwands seien auf pandemiebedingte vorübergehende Belastungen zurückzuführen.

Wie aus den "Kernbotschaften" des Berichts ferner hervorgeht, hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode den unter die "Bürokratiebremse" fallenden laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bisher um rund 1,3 Milliarden Euro verringert. "Auch ohne den Ausnahmetatbestand der 1 : 1-Umsetzung von EU-Vorgaben" lägen die Einsparungen für die deutsche Wirtschaft immer noch bei 743 Millionen Euro jährlich. Seit Einführung der Bürokratiebremse im Jahr 2015 betrage der Abbauüberschuss mehr als 3,1 Milliarden Euro.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Rechtsetzung sind der Unterrichtung zufolge zweischneidig: Zum einen seien zahlreiche bürokratische Hürden zumindest temporär abgebaut worden, was die Chance eröffne, bewährte Vereinfachungen dauerhaft zu erhalten. Um der Corona-Pandemie zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen zu mildern, hätten andererseits Gesetzesentwürfe unter großem Zeitdruck mit entsprechend kurzen Beteiligungsfristen auf den Weg gebracht werden müssen. Zum Teil "verursachten die notwendigen Regelungen bei der Wirtschaft und der Verwaltung vorübergehend neuen Aufwand".

Als "erfreulich" wertet der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsbericht die Entlastungen für Bürger, die zu großen Teilen auf die Digitalisierung von Verfahren zurückgingen. Auch dokumentiert der Bericht laut NKR, dass die Bundesregierung die Bedeutung der Digitalisierung der Verwaltung erkannt habe, Ergebnisse aber auf sich warten ließen. Beim Bürokratieabbau müsste die Bundesregierung der Stellungsnahme zufolge "viel mehr tun, um die Wirtschaft in und für die Zeit nach der Corona-Krise nachhaltig zu entlasten".



02. Einstufung Ägyptens als Hochinzidenzgebiet

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, wann die Einstufung Ägyptens als Hochinzidenzgebiet in Bezug auf Covid-19 wieder aufgehoben werden kann. Eine belastbare Einschätzung könne derzeit angesichts der dynamischen Pandemieentwicklung nicht vorgenommen werden, insbesondere im Hinblick auf Entstehung und Weiterverbreitung neuer Virusvarianten mit besorgniserregenden Eigenschaften, heißt es in der Antwort (19/31465) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31228).

Die Testung auf Covid-19 erfolge in Ägypten nicht risikoadaptiert und sei dazu landesweit nicht einheitlich. Testungen aus Privatkliniken und Militärkrankenhäusern würden nicht in die öffentliche Statistik des ägyptischen Gesundheitsministeriums einfließen, Daten zur Anzahl durchgeführter Tests sowie deren Positivanteil lägen nicht vor. "Damit ist von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen in Ägypten auszugehen", schreibt die Bundesregierung. Überdies sei die Impfquote nach wie vor sehr gering, die ägyptischen Gesundheitseinrichtungen seien zudem stark belastet. "Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts mussten entsprechend angepasst werden."



03. Pandemie-Auswirkungen auf vernachlässigte Tropenkrankheiten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Auswirkungen der Sars-CoV-2-Pandemie auf vernachlässigte Tropenkrankheiten (Neglected Tropical Diseases - NTDs) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31442) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31127). Danach hat die Pandemie laut Erkenntnissen der Bundesregierung "weltweit Einfluss auf die Gesundheitssysteme und -versorgung der Bevölkerung - auch im Zusammenhang mit der Behandlung von NTDs".

Als Beispiele hierfür nennt die Bundesregierung die "Aussetzung von Massenbehandlungen, aktiver Fallfindung und anderen gemeindebasierten Aktivitäten", Verzögerungen bei Diagnose, Behandlung, Krankheitsmanagement, Prävention von Behinderungen und anderen Dienstleistungen in Gesundheitseinrichtungen, die "Unterbrechung der Auswertung von Aktivitäten (Routineüberwachung und bevölkerungsbezogene Erhebungen)" sowie Verzögerungen bei der Herstellung und der Lieferung von NTD-Medikamenten und Verbrauchsmaterialien in die Zielländer sowie bei der Verteilung innerhalb der Länder.

Die Wahrscheinlichkeit und Geschwindigkeit einer "(Wieder-)Ausbreitung" einzelner Krankheiten ist der Antwort zufolge von dem Erreger und Status der Bekämpfungsmaßnahmen in einer bestimmten Region abhängig. Je länger die Unterbrechung der Programme andauere, desto größer seien die potenziellen negativen Auswirkungen. Nach Erkenntnis des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin (BNITM) zeigten Modellierungen, dass es sich hierbei um nichtlineare Effekte handele, insbesondere bei NTDs, die sich je nach Dauer und Ausprägung potenzieren können.

"Vor diesem Hintergrund sollten die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen und -programme so früh wie möglich wieder aufgenommen werden", schreibt die Bundesregierung weiter. Pandemiebedingte Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von NTD seien notwendig und wichtig. Je nach Infektionsgeschehen sei eine kontinuierliche Überprüfung dieser Maßnahmen nötig. Bei einem notwendigen Aussetzen der NTD-Programme durch die Weltgesundheitsorganisation sei eine regelmäßige Einschätzung vor Ort nötig, in welcher Weise eine regionale Weiterführung von Programminhalten möglich ist.

Wie aus der Antwort hervorgeht, haben im Jahr 2019 nach BNITM-Angaben 1,7 Milliarden Menschen eine Massen- oder Einzelbehandlung und -versorgung für vernachlässigte Tropenkrankheiten benötigt.



04. BfV-Zentrum für Analyse und Forschung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über das "Zentrum für Analyse und Forschung" (ZAF) als einer im Aufbau befindlichen Forschungsstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31492) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31296). Danach versteht sich das ZAF als phänomenübergreifende, interdisziplinär arbeitende Forschungsstelle, deren wesentliche Zielstellung es sein wird, die Analysekompetenz des Verfassungsschutzes zu stärken.

Dazu sollen einerseits aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse aus relevanten Forschungsbereichen wie beispielsweise der Radikalisierungsforschung laufend in die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes einfließen, wie die Bundesregierung ausführt. Andererseits sollten in den Fachbereichen des BfV und der Landesämter für Verfassungsschutz "thematische Bedarfe erhoben werden, um diese anschließend entweder ZAF-intern mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten oder extern an wissenschaftliche Einrichtungen (zum Beispiel Universitäten) zu vergeben oder sie mit diesen gemeinsam zu bearbeiten".

Der Fokus wird den Angaben zufolge zunächst auf den Bereichen Rechtsextremismus und Islamismus liegen. Hierzu werde am 16. und 17. September 2021 eine Wissenschaftskonferenz in Berlin mit dem Thema "Extremismus und Sozialisation" stattfinden.



05. Öffentlichkeitsarbeit für Konferenz zur Zukunft Europas

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Begleitung der Konferenz zur Zukunft Europas durch die Bundesregierung erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/31457). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welche konkreten Öffentlichkeitsmaßnahmen die Bundesregierung plant, um für die Konferenz und die Nutzung der digitalen, mehrsprachigen Plattform zur Zukunftskonferenz in Deutschland zu werben.



06. Verpflichtungen aus dem Minsker Abkommen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach den Beziehungen zwischen Deutschland und Russland und dem Konflikt in der Ostukraine erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/31499). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche konkreten Verpflichtungen Russland und die Ukraine im Rahmen der Minsker Vereinbarungen jeweils eingegangen sind und welchen dieser Verpflichtungen sie aus Sicht der Bundesregierung nicht nachgekommen sind. Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache (19/30228).



07. Menschenrechtslage in Nicaragua

Menschenrechte/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Lage der Menschenrechte in Nicaragua erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/31537). Die Abgeordneten fragen unter anderem, inwieweit sich die Bundesregierung für die Freilassung von politischen Gefangenen, inhaftierten Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen sowie für freie, faire und transparente Wahlen im November 2021 in Nicaragua einsetzt.