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Carsten Hütter: Die AfD bleibt bei ihrer Rechtsauffassung, Bundesvorstand wird Berufung empfohlen

Donnerstag, den 17. Juni 2021

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte gestern über einen Zahlungsbescheid des Bundestagspräsidenten an die AfD in Höhe von 396.000 Euro. Man habe bei Zahlungen aus der Schweiz im Jahr 2017 angeblich gegen das Spendenannahmeverbot verstoßen, so der Vorwurf des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU). Das Verwaltungsgericht wies eine entsprechende Klage der AfD zurück.

Dazu äußert sich Carsten Hütter (Foto), Bundesschatzmeister der Partei, wie folgt:

"Die Alternative für Deutschland bleibt bei ihrer stichhaltig begründeten Rechtsauffassung, dass es sich in der Angelegenheit um eine persönliche Kandidatenspende für die Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017 im Bodensee-Wahlkreis 293, Frau Dr. Alice Weidel, gehandelt hat. Aus diesem Grund ist unsere Partei in keinster Weise davon betroffen, weshalb hier die Vorgaben des Parteiengesetzes auch nicht angewendet werden können."

Bundesschatzmeister Carsten Hütter wird dem Bundesvorstand der AfD daher empfehlen, gegen das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin Berufung einzulegen.