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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag / Rauchen wird teurer

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 9. Juni 2021

  1. Finanzausschuss beschließt Tabaksteuererhöhung
    Finanzen/Ausschuss
  2. Evelyn Zupke soll Opferbeauftragte werden
    Kultur und Medien/Antrag
  3. FDP-Fraktion will Wohneigentum stärken
    Recht und Verbraucherschutz/Antrag
  4. Korrekturbitten des TI im Dezember 2019
    Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage


01. Finanzausschuss beschließt Tabaksteuererhöhung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/AB) Rauchen wird teurer. Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (19/28655). Für den Gesetzentwurf stimmten in der Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen. Zwei Entschließungsanträge der FDP, ein Entschließungsantrag der Grünen sowie ein Antrag der FDP (19/29210) wurden abgelehnt.

E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen von 2022 an höher besteuert werden. Die Steuer auf herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos soll ebenfalls erhöht werden. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sollen künftig der Tabaksteuer unterworfen werden, bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak soll eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.

Die Änderungsanträge sahen neben einer höheren Besteuerung auch weniger Erhöhungsschritte vor, im Einzelnen unter anderem eine Anpassung der Steuertarife für Zigaretten und Feinschnitt. Je Zigarette ist eine Erhöhung auf 12,28 Cent geplant, statt bisher 11,1 Cent. Statt fünf Erhöhungsstufen soll es vier Stufen über einen Zeitraum von fünf Jahren geben. Zudem ist Teil der Änderungsanträge eine Erweiterung der Besteuerung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten um nikotinfreie Substanzen und eine Umstellung der Besteuerungsgrundlage von Milligramm Nikotin auf Millimeter der Substanz. Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die Steuererhöhung sei aus präventiven Gründen nötig. Die Anhörung der Sachverständigen habe ergeben, dass die schädigende Wirkung je nach Produkt unterschiedlich ist. Ziel sei, dass rauchende Menschen von der Zigarette auf weniger schädliche Produkte umsteigen, um dann auszusteigen. Neuartige Produkte seien deshalb niedriger besteuert. Um Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten, sei es auch nötig, das Shisha-Tabak-Rauchen zu verteuern. Die SPD-Fraktion betonte, bei dem Gesetz stünden Gesundheit und Prävention im Vordergrund. Die Arbeit am Gesetz habe länger gedauert, doch nun stehe ein gutes Ergebnis am Ende. Liquids und Heat-not-Burn-Produkte seien bisher zu niedrig besteuert gewesen und würden nun angemessen besteuert.

Alle Oppositionsfraktionen kritisierten die kurzfristige Vorlage der Änderungsanträge durch die Koalitionsfraktionen. Die AfD-Fraktion betonte darüber hinaus, es wäre besser gewesen, die geplante EU-Richtlinie zur Tabaksteuer abzuwarten. Zudem sieht sie in dem Gesetz eine zusätzliche Bevormundung der Verbraucher.

Die FDP äußerte Enttäuschung über das Verfahren, eine ordentliche Debatte sei dadurch verhindert worden. Die Besteuerung von Alternativprodukten an den Gesundheitsgefahren zu orientieren, sah sie nicht erfüllt. Lediglich die Besteuerung von Shisha-Tabak wertete die Fraktion positiv. Die Fraktion Die Linke lehnte eine Bewertung der Änderungsanträge wegen der kurzfristigen Vorlage ab. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen wertete sie als unzureichend. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es sei notwendig, dass E-Zigaretten besteuert werden, jedoch sollte sich die Besteuerung an den gesundheitlichen Kriterien orientieren.



02. Evelyn Zupke soll Opferbeauftragte werden

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die frühere DDR-Oppositionelle Evelyn Zupke soll Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag werden. Dies sieht der Wahlvorschlag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/30432) vor. Zupke, geboren 1962 in Binz, gehörte der Oppositionsgruppe Friedenskreis Weißensee an und war maßgeblich bei der Aufdeckung des Wahlbetrugs bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 in der DDR beteiligt. In der Folgezeit engagierte sie sich wesentlich an der Organisation und Durchführung der öffentlichen Protestaktionen.

Die Beauftragte soll sich nach der Auflösung der Stasi-Unterlagen-Behörde um die Belange von SED-Opfern kümmern. Der bisherige Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde, Roland Jahn, wird am 17. Juni verabschiedet. Die Akten der DDR-Staatssicherheit gehen in den Verantwortungsbereich des Bundesarchivs über, das Recht auf Akteneinsicht bleibt weiterhin erhalten.



03. FDP-Fraktion will Wohneigentum stärken

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die Senkung weiterer Kaufnebenkosten und damit die Stärkung von Wohneigentum will die FDP-Fraktion mit einem Antrag erreichen (19/30390). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Gerichts- und Notarkostengesetz dahingehend reformiert, dass die Kosten für standardisierte Registereintragungen, wie beispielsweise die Eintragung von Miteigentum oder die Löschung einer Grundschuld, nicht mehr vom Wert des einzutragenden, des zu berichtigenden oder zu löschenden Rechts abhängen, sondern sich ausschließlich am damit verbundenen Aufwand bemisst. Gemeinsam mit den Bundesländern solle geprüft werden, inwieweit bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes zur Entlastung der Käufer von Wohneigentum die im Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes festgelegten Gebühren gesenkt werden können.



04. Korrekturbitten des TI im Dezember 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, ob und aus welchen Anlässen das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) im Dezember 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen hat. Auch erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/30257) danach, ob und aus welchen Anlässen das TI im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen.