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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 9. Juni 2021

  1. Ausschuss bringt Lieferkettengesetz auf den Weg
    Arbeit und Soziales/Ausschuss
  2. Gesundheitsausschuss billigt Versorgungsgesetz
    Gesundheit/Ausschuss
  3. Bundeshilfen zur ÖPNV-Finanzierung sollen erhöht werden
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf


01. Ausschuss bringt Lieferkettengesetz auf den Weg

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (19/28649) in geänderter Fassung zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Gremium dem Gesetz zu, während die Fraktionen von AfD und FDP dagegen votierten und sich die Fraktion Die Linke enthielt. Zur Abstimmung standen ebenfalls verschiedene Änderungsanträge von Linken und Grünen, die aber keine Mehrheit fanden.

Die Bundesregierung will Unternehmen mit dem Gesetz verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und ein Jahr später für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.

Geändert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes insofern, dass nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen. Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

Union und SPD zeigten sich zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss und regten darüber hinaus an, das für die Kontrolle des Gesetzes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch einen Beirat beraten zu lassen, der schon 2021 seine Arbeit aufnehmen solle. Die Unionsfraktion äußerte sich vor allem zufrieden mit den Haftungsregelungen und betonte, es werde Machbares verlangt. Man wolle nicht, dass sich Unternehmen aus bestimmten Regionen zurückziehen. Die SPD verwies vor allem auf den erweiterten Geltungsbereich, Firmen könnten sich nun nicht einfach mit Auslagerungen entziehen, hieß es.

Kritik kam von der Opposition: Die AfD stellte klar, es werde mit diesem Gesetz etwas verlangt, was nicht leistbar sei, wenn etwa Konzerne Produkte aus Millionen verschiedener Komponenten mit entsprechend komplexer Lieferkette herstellten. Die FDP verwies auf Lieferkettengesetze in anderen europäischen Ländern und darauf, dass es bislang keine ausreichenden Belege gebe, dass diese zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage beigetragen hätten. Die Linke forderte deutliche Nachbesserungen, kritisierte vor allem die fehlende zivilrechtliche Haftung und die Betriebsgrößen, bei denen die meisten Unternehmen durchs Raster fallen würden. Die Grünen begrüßten die Ergänzung im Umweltbereich, kritisierten jedoch ebenso die fehlende Haftung. Da es jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei, stimme sie dem Gesetz trotz erheblicher Mängel zu, so die Fraktion.



02. Gesundheitsausschuss billigt Versorgungsgesetz

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (19/26822) gebilligt. Neben Regelungen zur medizinischen Versorgung gehört auch eine Pflegereform zu dem Entwurf. Die Opposition monierte am Mittwoch im Ausschuss, dass die Pflegereform kurzfristig in den Entwurf integriert worden sei und weit hinter den Erfordernissen zurückbleibe. Die Oppositionsfraktionen votierten gegen den Gesetzentwurf.

Die Neuregelungen in der Pflege sollen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Koalition will dazu den Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent anheben. Auch soll sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen.

Ferner sollen ab September 2022 Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen an eine tarifliche Entlohnung gekoppelt werden. Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell zu entlasten, soll ihr Eigenanteil schrittweise verringert werden.

Die Reform beinhaltet für 2022 auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Mit den Regelungen im ursprünglichen GVWG will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Der Entwurf sieht Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.



03. Bundeshilfen zur ÖPNV-Finanzierung sollen erhöht werden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, sollen im Jahr 2021 um eine Milliarde Euro erhöht werden. Das sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte "Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" (19/30400) vor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel soll der Vorlage zufolge gemäß dem Schlüssel erfolgen, der nach dem vorläufigen Mittelausgleich der Länder untereinander bezüglich der zusätzlichen Regionalisierungsmittel für das Jahr 2020 entstanden ist.

Die Covid-19-Pandemie habe bei den Verkehrsunternehmen im Jahr 2020 zu erheblichen Einnahmenausfällen geführt, "die sich im Jahr 2021 fortsetzen werden", heißt es in dem Entwurf. Der ÖPNV sei systemrelevant und erfülle unabdingbare Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ein kostendeckender Vollbetrieb sei aufgrund sinkender Fahrgastzahlen und der verminderten Fahrgeldeinnahmen durch die Covid-19-Pandemie jedoch überwiegend nicht möglich. Aktuellen Prognosen der Branche zufolge sei für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen, "so dass sich für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt ein Schaden in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro ergeben kann", schreiben die Koalitionsfraktionen.

Der Bund habe den Ländern im Jahr 2020 bereits zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und wolle im Jahr 2021 erneut bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die bei den Verkehrsunternehmen entstandenen finanziellen Nachteile abgefedert werden und zugleich dafür Sorge getragen werden, "dass das ÖPNV-Angebot in Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann".

Die erneute Bundeshilfe soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden. "Damit soll gewährleistet werden, dass die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge zeitgerecht erbringen und der Bund nicht - wie im Jahr 2020 geschehen - in eine Vorfinanzierung tritt", heißt es in dem Gesetzentwurf.