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Partei, die Linke  1   1

Sachsen-Anhalt-News: Fraktion DIE LINKE: Infektionsschutz in der Arbeitswelt durchsetzen – für einen Strategiewechsel in der Pandemiebekämpfung!

Karfreitag, den 2. April 2021

Angesichts der steigenden Inzidenzen und einem ausbleibenden, krisenfesten Strategiewechsel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bund und Ländern betont die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Eva von Angern (Foto):

„Sachsen-Anhalt ist sehenden Auges in die dritte Welle gerauscht. Die Inzidenzen steigen und mit den Virus-Mutationen drohen mehr schwere Verläufe und noch mehr gesundheitliche Langzeitschäden. Die Pläne der Bundesregierung vor der letzten Beratung waren unausgegoren. Aber stattdessen gar nichts zu tun, ist verantwortungslos. Wir brauchen einen solidarischen Lockdown, um das exponentielle Wachstum zu brechen und die Infektionszahlen zu senken, eine flächendeckende Teststrategie, die Beschleunigung der Impfungen, Kontaktnachverfolgung und kostenfreie Schutzausrüstung.

Wir benötigen Verbindlichkeit in der Arbeitswelt und der Wirtschaft. Bisher werden Unternehmen um Selbstverpflichtung gebeten, wenn es um Tests und Infektionsschutz am Arbeitsplatz geht. Trotz Masseninfektionen in verschiedenen Firmen, werden Unternehmen kaum kontrolliert.

Um den Infektionsschutz in der Arbeitswelt wirksam durchsetzen, empfehlen wir folgende Schritte:

-   Umkehr der Beweispflicht für Arbeitsschutzmaßnahmen: Arbeitgeber müssen pro-aktiv nachweisen, dass in den Betrieben die AHA-Regeln eingehalten werden. Betriebe müssen verpflichtet werden, Home-Office zu ermöglichen – und umgekehrt nachweisen, wenn Home-Office nicht möglich ist.
 
-   Die kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen müssen finanzielle Mittel durch die Landesregierung für den Kauf von Tests erhalten.
 
-   Testangebote müssen für die Arbeitgeber verpflichtend sein. Tritt bei den Tests ein Infektionscluster auf, muss der Betrieb für 14 Tage geschlossen werden, das Arbeitsschutzkonzept auf den Prüfstand und vor Öffnung vom Gesundheitsamt genehmigt werden.
 
-   Bei Betriebsschließungen muss Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld muss für alle Beschäftigten in Kurzarbeit sofort auf 90 Prozent, im Niedriglohnbereich auf 100 Prozent erhöht werden.
 
-   Es muss ein verbindliches Recht auf Betreuungs-Freistellung mit einem auf 90 Prozent des Lohns erhöhten Corona-Kinderkrankengeld geben.
 
-   Beschäftigte aus Risikogruppen (u. a. Beschäftigte über 60 Jahre) sollten in Bereichen, in denen kein dauerhaftes Home-Office möglich ist, das Recht haben, mit erhöhtem Kurzarbeitergeld freigestellt zu werden.
 
-   Von Betriebsschließungen bzw. Einschränkungen betroffene Unternehmen müssen weitere Hilfen erhalten, um Unternehmensinsolvenzen zu vermeiden. Für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer*innen fordern wir die Zahlung eines Unternehmer*innen-Lohns von 1.200 Euro.