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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 23. Februar 2021 

  1. Regelungen zum Erscheinungsbild von Beamten und Soldaten
    Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
  2. Bundeseigene Liegenschaften für Kommunen
    Finanzen/Antwort
  3. Zugang zu standardessentiellen Patenten im Mobilfunk
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  4. Afd erkundigt sich nach Suziden
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Regelungen zum Erscheinungsbild von Beamten und Soldaten

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (19/26839) vorgelegt. Damit sollen "hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlagen zur Regelung des Erscheinungsbilds" von Beamten und Soldaten geschaffen werden.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. November 2017 (2 C 25.17) entschieden, dass eine Regelung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Das Verbot des Tragens von Tätowierungen greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. Im Bund und in einigen Ländern sei das äußere Erscheinungsbild von Beamten überwiegend durch Verwaltungsvorschriften oder Runderlasse geregelt, die sich auf die generelle Befugnis zur Regelung der Dienstkleidung stützen. Diese allein erfülle jedoch nicht die Anforderungen an eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

Ferner hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts den Angaben zufolge mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (1 WB 28.17) festgestellt, dass die Vorgaben für Haar- und Barttracht, Fingernägel, Kosmetik, Schmuck, Tätowierungen, Piercings oder andere Modifikationen des Erscheinungsbilds in der Zentralen Dienstvorschrift "Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" keine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage haben.

Zudem soll mit der Neuregelung im Bundesbeamtengesetz klargestellt werden, "dass eine Ernennung auch dann zurückzunehmen ist, wenn die ernannte Person erst nach ihrer Ernennung wegen eines Vergehens oder Verbrechens, welches sie bereits vor ihrer Ernennung begangen hat, rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wird".

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, mit einer Änderung des Altersgeldgesetzes für Beamte, Richter und Soldaten, die freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Gewährung von Altersgeld unter erleichterten Bedingungen zuzugestehen. Der Dienstherr müsse indes trotz der Erleichterungen "wirksam vor personalwirtschaftlich nachteiligen Folgen von Entlassungen von dringend benötigtem Hochwertpersonal geschützt werden", heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll die Regelung im Altersgeldgesetz, dass kein Anspruch auf Altersgeld besteht, wenn "zwingende dienstliche Gründe" der Entlassung entgegenstehen, durch die weniger enge Formulierung "dringende dienstliche Gründe" ersetzt werden.

Darüber hinaus will die Bundesregierung mit Änderungen des Bundesreisekostengesetzes der Verpflichtung aus dem Klimaschutzprogramm Rechnung tragen, Emissionen aus Dienstreisen zu mindern. Dazu sollen in das Reisekostengesetz die Aspekte "Umweltverträglichkeit" und "Nachhaltigkeit" aufgenommen werden, womit dann laut Vorlage "neben dem bislang geltenden Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Kriterien bei der Durchführung der Dienstreisen zu berücksichtigen" wären.

Zu den beabsichtigten Änderungen zählt unter anderem auch eine Neuregelung im Beamtenversorgungsgesetz. Danach soll auch dann ein Anspruch auf Waisengeld bestehen, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung wegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht angetreten werden kann oder hierdurch die Übergangszeit länger als vier Monate andauert.



02. Bundeseigene Liegenschaften für Kommunen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) und das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) haben im Zeitraum 2017 bis 2020 in Bayern 366 Liegenschaften mit einem Verkaufserlös von 341 Millionen Euro verkauft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/26710) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26335) hervor. Die BlmA veräußerte 148 Liegenschaften an Kommunen, in 48 Verkaufsfällen habe sie einen Kaufpreisabschlag von insgesamt 24,2 Millionen Euro gewährt. Dabei habe die BlmA den Kommunen grundsätzlich alle Liegenschaften im Erstzugriff zum Kauf angeboten.

BEV-Liegenschaften könnten, so die Antwort der Bundesregierung, seit 2020 verbilligt an Kommunen verkauft werden, wenn sie dem sozialen Wohnungsbau zugeführt werden. Nach dieser Regelung sei bisher kein Verkauf abgeschlossen worden.

In den nächsten fünf Jahren stünden weitere 22 Liegenschaften mit 204 Wohnungen der BlmA zum Verkauf an. Dabei handele es sich um Objekte, die unwirtschaftlich sind oder an denen kein Bundesbedarf besteht. Ziel der BlmA sei es, insbesondere Liegenschaften mit einer größeren Anzahl Geschosswohnungen im Wege des Erstzugriffs an die Kommunen beziehungsweise deren kommunale Wohnungsbaugesellschaften zu verkaufen. Das BEV plane für das Haushaltsjahr 2021 den Verkauf von 49 Wohnliegenschaften. Dabei berücksichtige es auch kurzfristige Kaufanfragen, insbesondere von Kommunen, die Grundstücke zu Zwecken des sozialen Wohnungsbau erwerben wollen.



03. Zugang zu standardessentiellen Patenten im Mobilfunk

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Um sogenannte standardessentielle Patente (SEP) im Mobilfunkbereich und deren Lizenzierung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26751) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26378). SEP seien bedeutend sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen, als auch für die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Industrie im Bereich des Internets der Dinge. Sie hätten eine wichtige Rolle in der erfolgreichen Entwicklung unter anderem von Standards für Mobilfunkverbindungen wie 3G, 4G und 5G gespielt und seien auch für andere Kommunikationsstandards wichtig.

Mit dem Rechtsrahmen für den Zugang zu SEP in Europa und den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen sei in vielen Bereichen Rechtssicherheit geschaffen worden, schreibt die Bundesregierung, und die Patentinhaber und die Patentnutzer könnten sich bei ihren Lizenzverhandlungen an den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausrichten. Die Bundesregierung teile jedoch die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass über die höchstrichterliche Klärung hinaus in Bezug auf SEP und deren Lizenzierung Handlungsbedarf besteht, um den Rechtsrahmen für die Anmeldung, Lizenzierung und Durchsetzung von SEP weiter zu klären und zu verbessern. Die Bundesregierung werde die Arbeiten auf europäischer Ebene in diesem Bereich weiter konstruktiv unterstützen und begleiten.



04. Afd erkundigt sich nach Suziden

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Suizide und Suizidversuche im Jahr 2020 sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/26492) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen sich im vergangenen Jahr das Leben genommen haben und welche Rolle die wirtschaftliche Lage der Betroffenen spielte.