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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 14. Januar 2021

  1. Ministeriumsberater kritisiert Leistung der Betreiber
    2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Amris Mobilfunkdaten vom Tattag unauffindbar
    1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss


01. Ministeriumsberater kritisiert Leistung der Betreiber

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Laut einem führenden Rechtsberater des Bundesverkehrsministeriums gab es bereits deutlich vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 18. Juni 2019 Überlegungen, die Zusammenarbeit mit dem Betreiberkonsortium zu beenden. Der Bund habe sich schon in der ersten Hälfte des Jahres 2019 "alle rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten", sagte der Rechtsanwalt Burkhard Frisch am Donnerstag im 2. Untersuchungsausschuss ("Pkw-Maut"). Grund dafür sei gewesen, dass die Betreiber die sogenannte Feinplanungsdokumentation weder zum ursprünglichen Termin am 1. April 2019 noch innerhalb der Nachfrist bis Mitte Mai 2019 in freigabefähiger Form eingereicht hätten.

Frisch beriet von Februar 2017 bis Sommer 2019 als Partner der Kanzlei KPMG Law das Bundesverkehrsministerium beim Projekt Pkw-Maut, wobei sein Schwerpunkt auf der Vorbereitung der Vergabeverfahren für die unterschiedlichen Leistungen lag. Seit August 2019 arbeitet Frisch in der Kanzlei Greenberg Traurig, die das Ministerium bei der Pkw-Maut ebenfalls mit juristischer Beratung unterstützte.

Darüber, dass Schlechtleistungen vonseiten der Betreiber vorgelegen hätten, habe es im Beraterkreis keine widerstreitenden Meinungen gegeben, erklärte der Jurist in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Wesentliche Pflichten seien von den Betreibern nicht erfüllt worden. Deshalb sei der Eindruck falsch, das Bundesverkehrsministerium und seine Berater hätten erst nach dem für Deutschland negativen Urteil des EuGH nach einem zusätzlichen Kündigungsgrund gesucht.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils am 18. Juni 2019 habe man "intensiv erwogen", welche Möglichkeiten es gebe, um die Pkw-Maut doch noch zu realisieren, sagte der Zeuge weiter. Um den Vorgaben des Urteils gerecht zu werden, hätte der Bund aber entweder von einem zeit- zu einem streckenbezogenen Modell wechseln oder aber das Kompensationsmodell aufgeben müssen, erklärte Frisch. Das Kompensationsmodell sah vor, dass inländische Fahrzeughalter eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Höhe der Pkw-Maut erhalten sollten. Beide Varianten, so der Zeuge, hätten eine Neuausschreibung des Verfahrens erforderlich gemacht.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte sich der Zeuge über das Vorgehen der Bietergemeinschaft aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom gewundert: Er war nach eigenen Angaben sehr überrascht, dass die Angebotssumme des am 17. Oktober 2018 eingegangenen finalen Angebots höher war als die des zuvor eingereichten Erstangebots. Denn der Bund sei den Bietern bei den Haftungsobergrenzen und dem Vertragsstrafenkatalog weit entgegenkommen, so dass die Angebotssumme eigentlich hätte sinken müssen, erläuterte Frisch. In der Folge habe man sich in Aufklärungsgesprächen bemüht, die "Missverständnisse" aus dem Weg zu räumen, die zu dieser hohen Angebotssumme geführt hätten.



02. Amris Mobilfunkdaten vom Tattag unauffindbar

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Die Frage, wie der Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri am Tattag mit dem Internet verbunden war, ist nicht mehr mit letzter Sicherheit zu klären, weil für diesen Zeitraum Verkehrsdaten seines Mobiltelefons nicht überliefert sind. Dies erfuhr der 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") am Donnerstag von zwei zuständigen Beamten des Bundeskriminalamts. Der heute 38-jährige Kriminalhauptkommissar A.S. war nach dem Anschlag am 19. Dezember 2016 an den Ermittlungen der federführenden Besonderen Aufbauorganisation (BAO) "City" beteiligt und leitete dort die "Personensachbearbeitung" des Attentäters. Sein 33-jähriger Kollege, der Erste Kriminalhauptkommissar A.Sl., ist nach eigenen Worten im Bereich der Operativen Ermittlungsunterstützung mit "IT-Forensik" befasst.

Beide Beamten betonten freilich, dass die SIM-Karte mit den Endziffern -936 in Amris HTC-Mobiltelefon entgegen dem äußeren Anschein zum Tatzeitpunkt doch aktiviert war, wenn auch der Zeuge Sl. einschränkte: "Zu hundert Prozent würde ich das nicht sagen." Es wäre aber sonst nicht zu erklären, dass Amri am Abend des 19. Dezember zwischen 19.15 Uhr und 20 Uhr mehrfach über den Internet-Dienst Telegram mit seinem Terror-Mentor beim sogenannten Islamischen Staat in Libyen Text-, Bild- und Audionachrichten austauschte und für die Fahrt mit dem Lastwagen vom Friedrich-Krause-Ufer in Moabit zur Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche das Navigationssystem von Google-Maps nutzte.

In einem WLAN war Amris Mobiltelefon nachweislich zuletzt am 16. Dezember eingeloggt, auf keinen Fall also am Tattag. Verbindung zu einem Hotspot habe auch nicht bestanden, sagten die Zeugen. Der Anbieter Telefónica habe auf Anfrage nach der Tat für Amris SIM-Karte allerdings lediglich Verkehrsdaten, also Verbindungs- und Standortnachweise, bis einschließlich zum 15. Dezember vorlegen können. Das sei "misslich", ein "Ärgernis", klagte der Zeuge S. Es komme ihm vor, als fehlte etwas in einem Lego-Bausatz. Er könne sich auch an keinen vergleichbaren Fall erinnern, in dem ein solcher Datenverlust vorgekommen wäre: "Grundsätzlich kann man den Verkehrsdaten vertrauen."

Dass das HTC-Mobiltelefon, das nach dem Anschlag hinter der Stoßstange des Tatfahrzeugs entdeckt wurde, Amri zuzuordnen ist, steht für die Zeugen allerdings außer Frage. Nicht nur, dass es die Spuren der Kommunikation mit dem Terrorpaten in Libyen in der letzten halben Stunde vor der Tat enthielt. In dem Gerät fanden sich überdies zahlreiche Mobilfunknummern, von denen bereits bekannt war, dass sie entweder Amri oder seinen Kontaktpersonen zuzuordnen waren. Zudem Fotos des Attentäters sowie eine Kurzmitteilung. "Ich bin's, Anis."

So sicher waren die Ermittler ihrer Sache damals, dass ihnen zunächst gar nicht auffiel, dass der Anbieter Telefónica für den Tattag keine Verkehrsdaten der SIM-Karte hatte liefern können. Darauf ist im vorigen Jahr erst der Untersuchungsausschuss gestoßen. Es kam zu einer Sitzung mit Vertretern des Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts, in dessen Folge der Zeuge S. den Sachverhalt ein weiteres Mal aufarbeitete und am 20. Oktober 2020 einen Vermerk dazu anfertigte.

In der Regel dauere es drei bis vier Tage, bis Verkehrsdaten nach ihrer Entstehung beim Anbieter vorlägen und abfragbar seien, sagte S. Sie blieben mindestens sieben Tage lange gespeichert. Sie hätten also mit Sicherheit noch verfügbar sein müssen, als die Ermittler am 22. Dezember danach fragten. Bei Telefónica habe man ihm keine schlüssige Erklärung für die Datenlücke liefern können, lediglich darauf verwiesen, dass Amri Kunde bei einem Subunternehmer, der Firma Ortel, gewesen und der Fehler womöglich dort zu suchen sei, so der Zeuge: "Nach vier Jahren ist es nicht mehr möglich, zu sagen, was damals schiefgelaufen ist."