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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 14. Januar 2021 

  1. Keine Entwicklungszusammenarbeit mit Angola
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  2. Bundeszuwendungen im Jahr 2019
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  3. Flächendeckende Einführung der Asylverfahrensberatung
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Landeszugehörigkeit von Bundesbeamten
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Unerlaubte Einreisen nach Griechenland
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Keine Entwicklungszusammenarbeit mit Angola

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung kann keine Angaben zur Versorgungslage der Bevölkerung Angolas in den Sektoren Wasser, Nahrung und Energie machen, da in den benannten Sektoren keine Entwicklungszusammenarbeit bestehe, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25638) auf eine Kleine Anfrage (19/25196) der AfD-Fraktion. Sie verfüge über die in öffentlich zugänglichen Quellen verfügbaren Informationen hinaus keine eigenen Erkenntnisse und nehme daher keine eigene entwicklungspolitische Beurteilung vor.



02. Bundeszuwendungen im Jahr 2019

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Über die Zuwendungen des Bundes aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ, Einzelplan 23) im Jahr 2019 berichtet die Bundesregierung tabellarisch in einer Antwort (19/25743) auf eine Kleine Anfrage (19/24789) der AfD-Fraktion. Unter anderem geht es um Vorhaben privater deutscher Trägern sowie um Projekte im Rahmen der durch die Engagement Global gGmbH umgesetzten Programme.



03. Flächendeckende Einführung der Asylverfahrensberatung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat die flächendeckende Einführung der Asylverfahrensberatung (AVB) laut Bundesregierung im November vergangenen Jahres an allen Standorten mit Asylbezug abgeschlossen. Damit biete das Bamf die AVB in allen Ländern an insgesamt 44 Standorten an, "davon an neun Standorten ausschließlich die individuelle AVB Stufe 2, da an diesen Standorten keine direkten Zuführungen von Asylsuchenden zur Asylantragstellung stattfinden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24098).

Danach wird die AVB Stufe 1 und 2 an den Standorten Augsburg, Bad Fallingbostel, Bamberg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bramsche, Bremen, Chemnitz, Deggendorf, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Eisenhüttenstadt, Essen, Gießen, Halberstadt, Hamburg, Heidelberg, Jena, Lebach, Leipzig, Manching, Mönchengladbach, München, Neustadt, Nostorf-Horst, Regensburg, Schweinfurt, Schwerin, Speyer, Suhl, Trier und Zirndorf angeboten. Ausschließlich AVB Stufe 2 bietet das Bamf den Angaben zufolge an den Standorten Braunschweig, Büdingen, Ellwangen, Freiburg, Friedland, Karlsruhe, Neumünster, Oldenburg und Sigmaringen an.

An den Standorten des BAMF werden laut Vorlage grundsätzlich mindestens jeweils zwei geschulte Mitarbeiter für die AVB eingesetzt, an den Standorten Neumünster, Berlin und Gießen regelmäßig mehr als zwei Mitarbeiter.



04. Landeszugehörigkeit von Bundesbeamten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Wie viel Prozent der Beamten in den einzelnen Bundesministerien welche Zugehörigkeit zu einem der 16 Bundesländer aufweist, listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25431) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24151) auf. Ebenso enthält die Vorlage unter anderem entsprechende Angaben zum Bundeskanzleramt und zum Bundespräsidialamt.



05. Unerlaubte Einreisen nach Griechenland

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die monatlichen Feststellungen unerlaubter Einreisen nach Griechenland aus der Türkei für den Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Oktober vergangenen Jahres listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25339) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24625) auf. Danach lag die Zahl der jeweiligen Feststellungen an der Landgrenze zwischen 897 im Oktober 2020 und vier im April, während sie sich an der Seegrenze zwischen 3.108 im Januar 2020 und 39 im April bewegte. Zu den Gründen für eine Zu- oder Abnahme dürften der Antwort zufolge unter anderem pandemiebedingte Einschränkungen, Schleuserkapazitäten, Kontrollmaßnahmen der türkischen und der griechischen Seite sowie Witterungsverhältnisse zählen.