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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 2. Dezember 2020

  1. AfD-Wahlvorschlag für Stiftungsrat Haus der kleinen Forscher
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Wahlvorschlag
  2. Entschädigungen für die Kohleindustrie
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  3. Wasserhaushalt und Kohleindustrie
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  4. Wirtschaftsvertreter auf Delegationsreisen
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  5. Verhandlungen zwischen Nilanrainern stocken
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  6. Beratungsvereinbarungen richten sich nach Vergaberecht
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  7. Förderung von Quantentechnologien
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage


01. AfD-Wahlvorschlag für Stiftungsrat Haus der kleinen Forscher

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/ROL) Der Stiftungsrat der "Stiftung Haus der kleinen Forscher" soll neu besetzt werden. Die AfD-Fraktion hat dazu einen Wahlvorschlag (19/24768) für ein Mitglied des Stiftungsrates eingereicht. Die AfD-Fraktion schlägt den Abgeordneten Heiko Heßenkemper vor.



02. Entschädigungen für die Kohleindustrie

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Der öffentliche-rechtliche Vertrag zwischen dem Bund und der deutschen Kohleindustrie umfasst Entschädigungen in Höhe von rund 4,35 Milliarden Euro. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/23923) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23333). Demnach entfallen 1,75 Milliarden Euro auf das Lausitzer Revier und 2,6 Milliarden auf das rheinische Revier. Die Fragesteller wollten wissen, auf welcher Berechnungsgrundlage die Entschädigungssummen erstellt worden sind. Nach Angaben der Bundesregierung bemisst sich die Entschädigungshöhe nach dem jeweiligen Stilllegungszeitpunkt, der stillgelegten Leistung und den erwartbaren Erträgen. In die Verhandlungen seien die aktuellen Strommarktdaten eingeflossen, aus denen die Wirtschaftlichkeit der Braunkohlekraftwerke heute und in Zukunft abgeleitet wurden. Zudem prüfe die EU-Kommission, dass "keine wettbewerbsverzerrende Überkompensation der Braunkohlekraftwerksbetreiber vorliegt".Im ausgehandelten Vertrag haben sich laut Bundesregierung beide Parteien darauf geeinigt, "dass mit der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz geregelten Entschädigung grundsätzlich sämtliche etwaigen Ansprüche der Anlagen- und Tagebaubetreiber abgegolten sind, die im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung der Braunkohleanlagen bis spätestens zum Jahr 2038 und darüber hinaus stehen." Die Braunkohleindustrie verzichte somit auf zusätzliche nationale oder internationale Rechtsmittel. Der Vertrag sehe zudem Spielräume für die Bundesregierung vor, so können die nach 2030 geplante Stilllegungen um bis zu drei Jahre vorgezogen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Entschädigungszahlungen habe.



03. Wasserhaushalt und Kohleindustrie

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über die Auswirkungen vom Kohleabbau und konventionellen Kraftwerken auf das Grund- und Oberflächenwasser vor. In einer Antwort (19/23748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23399) heißt es, dass Wasserhaushaltgenehmigungen, die Emissionsüberwachungen nach Richtlinie 2010/75/EU und bergrechtliche Vorgaben im Kompetenzbereich der Länder liegen. Entsprechend gebe es keine Erkenntnisse auf Bundesebene. Andere Emissionsdaten werden auf europäischer Ebene gesammelt, was die Bundesregierung laut Antwort begrüßt. So sollen die Daten des Industrieemissionsportals und der E-PRTR/IED-Register zukünftig noch transparenter dargestellt werden.



04. Wirtschaftsvertreter auf Delegationsreisen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Es gibt verschiedene Auswahlkriterien für die Mitnahme von Wirtschaftsvertretern auf Delegationsreisen. Das berichtet die Bundesregierung in einer Antwort (19/23924) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22767). Bundeskanzleramt und Bundesministerien achten demzufolge auf eine dem Ziel, Zweck und Schwerpunkten der Reise angemessene, repräsentative Auswahl. Dabei sollen Branchen und Regionen ausgewogen vertreten sein, auch kleine und mittleren Unternehmen (KMU) sollen berücksichtigt werden. Der Anteil von KMUs an Delegationsreisen schwanke allerdings je nach Ministerium und Reise und liege zwischen zehn und 88 Prozent. Daneben können Produktionsniederlassungen und aktuelle Projekte oder Projektinteressen im Zielland als Auswahlkriterium herangezogen werden. Die Bundesregierung erwarte von den beteiligten Unternehmen "generell ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten entsprechend den Empfehlungen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen". Auch die Leitsätze zur Korruptionsprävention sollen eingehalten werden. Bei der Außenwirtschaftsförderung verlange die Bundesregierung ebenfalls, dass die Unternehmen "den etablierten Kanon der Menschenrechte beachten". In der Antwort heißt es dazu, dass Exportkredit- und Investitionsgarantien durch den Bund nur übernommen werden, wenn die beteiligten Ressorts alle nationalen und internationalen Vorgaben erfüllt sehen. Ob neue Regelungen zur Einhaltung der Menschenrechte im geplanten Lieferkettengesetz eingeführt werden sei derzeit unklar, die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung seinen noch nicht abgeschlossen.



05. Verhandlungen zwischen Nilanrainern stocken

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Bei den seit Juli 2020 unter Leitung der Afrikanischen Union (AU) laufenden Verhandlungen zur Lösung der Differenzen zwischen Äthiopien, Ägypten und Sudan im Hinblick auf den Grand Ethiopian Renaissance Dam (GERD-Staudamm) ist es nach Angaben der Bundesregierung bisher zu keiner Einigung gekommen. Grund seien die divergierenden Interessen einzelner Nilanrainer-Staaten in der Frage der historischen Wasserrechte und der zukünftigen Wassernutzung, schreibt sie in einer Antwort (19/24575) auf eine Kleine Anfrage (19/24176) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung unterstütze die Nilanrainer im Rahmen der Nilbeckeninitiative (NBI) als Plattform für den regionalen Dialog dabei, die aktuelle und zukünftige Wassernutzung und -verfügbarkeit gemeinsam zu analysieren und auf Basis dieser Wissensgrundlage gemeinsame Strategien zu entwickeln. Dazu gehörten gemeinsame Analysen der Nilanrainer bezüglich der verfügbaren Wasserressourcen, des Entwicklungszustands des Beckens sowie der strategischen Handlungsfelder, heißt es in der Antwort weiter.

Ziel sei es, die absehbare Lücke zwischen zukünftiger Wassernachfrage und -verfügbarkeit zu adressieren. Auf dieser Grundlage werde der Nil-Ministerrat, in dem die Mitgliedsstaaten der NBI vertreten seien, im nächsten Jahr über die nächsten gemeinsamen Schritte entscheiden.



06. Beratungsvereinbarungen richten sich nach Vergaberecht

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) richtet sich eigenen Angaben zufolge beim Abschluss von Beratungsvereinbarungen nach den Regelungen des Vergaberechts. Eine Prüfung, ob durch den Abschluss von Beratungsvereinbarungen ehemalige Bedienstete oder Pensionäre des Bundes Zahlungen erhalten könnten, sei nach den Bestimmungen des Vergaberechts nicht vorgesehen und finde daher nicht statt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24554) auf eine Kleine Anfrage (19/24150) der FDP-Fraktion.

Das BMZ definiere externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Grundlage der einheitlich für alle Bundesministerien geltenden Bestimmungen gemäß der Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom 28. Juni 2006 und des Rechnungsprüfungsausschusses vom 10. März 2017. heißt es darin weiter.



07. Förderung von Quantentechnologien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Zur Förderung von Quantentechnologien stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (19/24762). Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung die potentiellen Auswirkungen von Quantentechnologien auf die Gesellschaft bewertet, und welche zentralen Anwendungsfelder von Quantentechnologien die Bundesregierung als besonders Erfolg versprechend oder wichtig einschätzt. Ferner fragt die Fraktion, wie die Bundesregierung den künftig möglich werdenden Nutzen von Quantentechnologien für die Umwelt und zum Erreichen der Klimaziele bewertet. Außerdem erkundigt sich die Fraktion, wie die Bundesregierung den Entwicklungsstand der Quantentechnologien in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund der nun zehnjährigen Förderprogramme "Photonik Forschung Deutschland" und "Quantentechnologien - von den Grundlagen zum Markt" sieht.

Die Grünen weisen darauf hin, dass im Jahr 2018 die Bundesregierung das Forschungsprogramm "Quantentechnologien - von den Grundlagen zum Markt" aufgelegt hat und von 2018 bis 2022 rund 650 Millionen Euro investieren will. Gleichzeitig würden seit 2012 über das BMBF-Programm "Photonik Forschung Deutschland" lichtbasierte Grundlagenforschung und Schlüsseltechnologien, die in enger Beziehung zu vielen der genannten Quantentechnologien stünden, mit jährlich rund 100 Millionen Euro gefördert. Zusätzlich zu diesen Summen habe Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) angekündigt, für Quantencomputing weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung stellen zu wollen. Zudem habe der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossen, weitere zwei Milliarden Euro in Quantentechnologien zu investieren, um insbesondere "ein industrielles Standbein in Hard- und Software aufzubauen" und "mindestens zwei Quantencomputer zu bauen". Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen handle es sich bei diesen hohen Summen um Investitionen in eine wichtige Schlüsseltechnologie, da sowohl sicherheitsrelevante Aspekte berührt würden als auch enorme positive Potentiale durch die Anwendung von Quantentechnologien möglich seien. Die zur Verfügung gestellten Mittel müssten allerdings strategisch sinnvoll und im Sinne des Allgemeinwohls eingesetzt werden. Im Wettbewerb mit den USA und China gelte es in einer wichtigen Zukunftstechnologie den Anschluss nicht zu verlieren. Dafür müssten nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen die für Quantentechnologien vorgesehen Gelder zügig in die Forschung und Entwicklung gelangen.