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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 29. Oktober 2020

  1. Anhörung zu Entfristung von Antiterror-Befugnissen
    Inneres und Heimat/Anhörung
  2. Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022
    Inneres und Heimat/Anhörung
  3. Erinnerungsort zum deutsch-polnischen Verhältnis
    Kultur und Medien/Antrag
  4. Grüne wollen Verbraucherschutz auf Digitalmarkt stärken
    Wirtschaft und Energie/Antrag
  5. Linke fordert sozialverträgliche EU-Klimapolitik
    Wirtschaft und Energie/Antrag


01. Anhörung zu Entfristung von Antiterror-Befugnissen

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und die SPD-Fraktion "zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung" (19/23706) geht es am Montag, dem 2. November 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 15 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen bisher befristete Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die entsprechend auch nach dem Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst beziehungsweise dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst gelten, entfristet werden. Dabei handelt es sich insbesondere um "Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung sowie Regelungen zum IMSI-Catcher-Einsatz zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge", wie die beiden Fraktion in der Begründung ausführen.

Der "praktische Bedarf für diese Regelungen und ihr angemessener Einsatz" sei in wiederholten Evaluierungen bestätigt worden, heißt es in der Vorlage weiter. Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erforderten eine Verstetigung der ursprünglich mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom Januar 2002 eingeführten Befugnisse, um "die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gewährleisten".

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt zu der Anhörung zugleich der "Evaluationsbericht nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen" (19/23350) vor. Danach veranlasste die durch die Anschläge des 11. September 2001 entstandene neue Sicherheitslage den Bundestag "zu insgesamt drei großen Novellierungen des Rechts der Nachrichtendienste in den Jahren 2002, 2007 und 2011". Im Dezember 2015 sei dann vom Parlament das genannte "Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen" verabschiedet worden, das eine erneute Befristung und Evaluation der Befugnisse zur Auskunftseinholung unter anderem bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Telekommunikationsdiensten und Telediensten sowie der Vorschriften zur Einführung des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes vorsah. Sofern der Bundestag diese Bestimmungen nicht verlängert, "wird am 10. Januar 2021 die Rechtslage vom 31. Dezember 2001 wiederhergestellt".



02. Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes" (19/22848) geht es am Montag, dem 2. November 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der Veranstaltung, die um 9.15 Uhr beginnt, werden fünf Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der bislang für das kommende Jahr geplante Zensus auf das Folgejahr verschoben werden. Wie die Bundesregierung darin darlegt, haben sich mit der Corona-Krise auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung erhebliche Einschränkungen ergeben. In den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern habe Personal für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen werden müssen. Daher hätten die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2021 nicht wie geplant durchgeführt werden können.

"Eine planmäßige Durchführung des Zensus im Mai 2021 kann daher nicht mehr sichergestellt werden", schreibt die Bundesregierung weiter. Daher soll der Stichtag des Zensus um ein Jahr verschoben und die erforderlichen Datenlieferungen an den neuen Zensusstichtag angepasst werden. Für den Fall, dass aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer zwingender Gründe eine erneute Verschiebung des Zensusstichtags erforderlich werden sollte, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf ein neuer Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung für Personen geschaffen werden, "die sich entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot und ohne Betretenserlaubnis im Bundesgebiet aufhalten und von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht oder die aufgrund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses" ausgewiesen worden sind.

Ziel ist laut Vorlage die Schließung einer Regelungslücke. Die Anordnung der Sicherungshaft setze voraus, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Haftanordnung vollziehbar ausreisepflichtig ist. Stelle er "vor Haftanordnung einen Asylantrag, ist die Anordnung von Sicherungshaft nicht möglich, da der Asylantrag den Aufenthalt des Ausländers zum Zwecke der Durchführung des Asylverfahrens erlaubt und damit keine vollziehbare Ausreisepflicht besteht". Diese Regelungslücke solle mit der neuen Vorschrift beseitigt werden, indem eine ergänzende Vorbereitungshaft in bestimmten Fällen geschaffen wird.



03. Erinnerungsort zum deutsch-polnischen Verhältnis

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) In Berlin soll ein Erinnerungs- und Begegnungsort zum deutsch-polnischen Verhältnis entstehen, der insbesondere an die polnischen Opfer während des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Besatzung Polens gewidmet ist. Dies fordern die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und von Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (19/23708). Der Ort soll "Deutsche und Polen zusammenbringen und damit zur Vertiefung unserer Beziehungen, zu Verständigung und Freundschaft sowie zum Abbau von Vorurteilen beitragen", heißt es im Antrag. Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, ein geeignetes Konzept in Zusammenarbeit mit polnischen und deutschen Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft für die Realisierung des Erinnerungs- und Begegnungsortes zu erarbeiten. Dieser soll auch Raum für zivilgesellschaftliche Aktivitäten wie Jugendarbeit und politische Bildungsarbeit bieten.

Die Fraktionen verwiesen darauf, dass Polen trotz der von Feindschaft, Unterdrückung und Krieg geprägten deutsch-polnischen Geschichte neben Frankreich der zentrale europäische Partner sei. Deutschland und Polen pflegten heute besondere freundschaftliche Beziehungen. Auf der politischen Ebene drücke sich dies durch enge Kooperation, regelmäßige Regierungskonsultationen und vitale Zusammenarbeit von der lokalen bis zur nationalen Ebene aus.



04. Grüne wollen Verbraucherschutz auf Digitalmarkt stärken

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung zur Stärkung von Wettbewerb und Verbraucherrechten auf digitalen Märkten auf. Dazu sollten die im Paragrafen 19a Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungstatbestände für Unternehmen, bei denen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt wurde, als wettbewerbliche Verhaltensweisen grundsätzlich untersagt werden. Dies erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/23701), der am Donnerstag im Bundestag debattiert werden sollte.

So würde das mehrstufige Verfahren zur Regulierung der großen digitalen Plattformen vereinfacht und beschleunigt, um innovativen Wettbewerb und die Verfügungsgewalt der Nutzer über ihre eigenen Daten zu stärken. Den Nachweis, dass dies technisch oder datenschutzrechtlich nicht hergestellt werden kann, sollten die Anbieter erbringen, so die Grünen.

Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb sollten sämtliche Erwerbsvorgänge mit hinreichendem Bezug zum Bundesgebiet zur Fusionskontrolle anmelden müssen, erklären die Abgeordneten weiter.

Zur Begründung verweisen die Grünen auf die komplizierte Situation auf digitalen Märkten: Häufig etwa seien Angebote von Plattformen nicht kompatibel, dadurch könnten einzelne Unternehmen Preise diktieren. Einzelne Firmen missbrauchten zudem ihre Marktmacht, um Daten- oder Verbraucherschutzbestimmungen zu umgehen.



05. Linke fordert sozialverträgliche EU-Klimapolitik

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion pocht darauf, den von der EU vorgeschlagenen Just Transition Fund, mit dem die Klimapolitik sozialverträglich ausgestaltet werden soll, wie geplant mit 40 Milliarden Euro auszustatten. Der größte Anteil davon müsse im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 enthalten sein, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/23734). Die Mittel aus dem Fonds müssten an die Bedingung geknüpft werden, dass Akteure vor Ort in die den Klimaschutz betreffenden Planungen einbezogen werden, heißt es weiter. So könnten nachhaltige und regional sinnvolle Erwerbsmöglichkeiten und Infrastrukturprojekte entstehen.

Zur Begründung verweisen die Abgeordneten auf die Bedeutung der EU-Klimaschutzpläne und gleichzeitig darauf, dass die dazu notwendigen Umsteuerungen in der Wirtschaft in vielen europäischen Regionen wirtschaftliche und soziale Probleme aufwerfen werden.