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Vergabemindestlohn in Sachsen-Anhalt ist so sinnvoll wie ein Regenschirm bei Sonnenschein

Mittwoch, den 7. Oktober 2020

Zur Ankündigung des Wirtschaftsministeriums des Landes Sachsen-Anhalt einen Entwurf zur Änderung des Vergabegesetzes ins Kabinett einzubringen und einen Mindestlohn für die Vergabe öffentlicher Aufträge festzulegen, sagt Matthias Menger (Foto), Geschäftsführer der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V. (AWSA):

„Die Weiterentwicklung des Landesvergabegesetzes ist notwendig. Ein modernes Gesetz orientiert sich dabei an den Notwendigkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer. Oberste Priorität muss es sein, dass Gesetz so schlank und aufwandsarm wie möglich auszugestalten. In seiner jetzigen Fassung ist es schon überfrachtet. Das ist ein Grund, weshalb sich immer weniger Firmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.“

„Es gibt deutschlandweit einen festgelegten Mindestlohn. Auf Landesebene einen weiteren Mindestlohn einzuführen, ist schlichtweg nicht erforderlich. Dadurch wird erneut mehr Bürokratie geschaffen, anstatt sie zu verringern. Darüber hinaus ist das Vergabegesetz nicht der Ort, um Entgelt- und Tarifthemen zu regeln. Die Aufgabe obliegt den Sozialpartnern, also den Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Der Mechanismus hat sich bewährt. Gesetzliche Regelungen sind hier fehl am Platz“, so Menger weiter.