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Foto Stefanie Nutzenberger

ver.di wirft dem HDE „verbandsegoistische Interessen“ vor - Verband wird Trittbrettfahrer der Krise

Donnerstag, den 16. April 2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit scharfen Worten auf einen „Zehn-Punkte-Plan“ des Handelsverbandes Deutschland (HDE) reagiert. „In weiten Teilen des Papiers soll die Coronakrise offenbar zur Durchsetzung verbandsegoistischer Interessen instrumentalisiert werden statt mitzuhelfen, unseren Sozialstaat zu erhalten“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger (Foto).

„Die angekündigte milliardenschwere Unterstützung des Einzelhandels durch den Staat negieren, aber die 100prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit mitnehmen, gleichzeitig den Beschäftigten im Handel die bundesweite Aufstockung des Kurzarbeitergeldes verweigern, damit sie zum Sozialamt gehen müssen, um ihre Miete zu bezahlen zu können - das war schon ein starkes Stück“, sagte Nutzenberger. Positiv sei, dass viele Einzelhandelsgeschäfte ihrem Verband nicht gefolgt seien und das Kurzarbeitergeld auf bis zu 100 Prozent aufgestockt haben.

„Nun aber auch noch zu versuchen, das Grundgesetz durch die Hintertür auszuhebeln durch die Forderung nach Ladenöffnungszeiten und Anlieferungszeiten rund um die Uhr – auch am Sonntag – und den Beschäftigten ihren Urlaub nach Belieben anzuordnen, schlägt dem Fass den Boden aus.“ Damit würde der Verband zu einem Trittbrettfahrer, um uralte Verbandsinteressen durchzusetzen. Der HDE hätte in der Krisensituation „Vorschläge ohne jede Rücksicht auf die Beschäftigten gemacht“, so die Gewerkschafterin. Offenbar wolle der HDE „die Krise auch nutzen, um die Mitbestimmung der Betriebsräte zu schleifen“. Während die Bevölkerung den Beschäftigten am Fenster applaudiere, sei es mit der Dankbarkeit bei dem zuständigen Verband nicht weit her.

Dabei wäre diese gerade in der jetzigen Situation extrem wichtig. „Ein Mund- und Nasenschutz beruhigt die Kunden und hilft auch als eine der Akutmaßnahmen. Er reicht aber bei weitem nicht aus, um die Beschäftigten im Einzelhandel ausreichend vor Ansteckung zu schützen“, so Nutzenberger. Notwendig seien rechtsverbindliche Vereinbarungen, die mit den Betriebsräten auszuhandeln seien.