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Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt: Diätenautomatismus ohne öffentliche Debatte

Dienstag, den 18. Juni 2019


Erneute Steigerung der Abgeordneten Diäten um 4,3 Prozent zum 01.07.2019 


Seit 2015 werden im Land Sachsen-Anhalt die Diäten jedes Jahr ohne eine öffentliche parlamentarische Debatte angehoben. Es wird lediglich eine Landtagsdrucksache veröffentlicht, in der die Steigerung bekannt gegeben wird. Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt kritisiert die automatische Anhebung der Abgeordnetenbezüge und der monatlichen Kostenpauschale zum 01.07.2019 auf das Schärfste. Die monatliche Grundentschädigung steigt von derzeit 6.605,82 Euro auf 6.889,87 Euro, d.h. um stolze 4,3 Prozent. Die Kostenpauschale steigt auf monatlich 1.878,55 Euro. 

Die erneute satte Steigerung von 4,3 Prozent nach bereits 3,4 Prozent im Vorjahr spült überproportional Geld in die Taschen der Landtagsabgeordneten. Die Landtagsabgeordneten profitieren durch die automatische Bindung an den Nominallohnindex deswegen überproportional, da sie keine Abgaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Außerdem ist es nur schwer nachvollziehbar, dass die Abgeordneten eine deutlich höhere Steigerung erhalten, als die öffentlichen Bediensteten. Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sieht nur ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent ab 01.Januar 2019 vor. 

Allein bei der Grundentschädigung ist das ein sattes Plus von rund 21,8 Prozent seit 2014. Insgesamt müssen 2019 trotz der Verkleinerung des Landtages um 18 Abgeordnete, 8,6 Mio. Euro für beide Positionen aufgebracht werden. 2011 waren es bei einem deutlich größeren Landtag dagegen 6,6 Mio. Euro. 

Besonders kritikwürdig ist auch die Höhe der monatlichen Kostenpauschale. Jeder Arbeitnehmer kann nur eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr reklamieren, die seit 2011 nicht verändert wurde. Sofern der Aufwand für den Arbeitnehmer höher ist, muss jede Position durch Belege nachgewiesen werden. Die Abgeordneten erhalten dagegen, monatlich eine steuerfreie Aufwandentschädigung von rund 1.880 Euro zusätzlich zu ihren Abgeordnetendiäten. 

Die großzügigen Pauschalen müssen überprüft und die automatische Erhöhung wieder abgeschafft werden, so die Forderungen des Bundes der Steuerzahler. Die Abgeordneten haben die verfassungsrechtliche Pflicht und das Privileg über ihr „Gehalt“ selbst zu bestimmen. Der Diätenautomatismus verhindert die notwendige Rechtfertigungspflicht und leistet dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität zu Lasten öffentlicher Mittel Vorschub. 

„Durch die im Jahr 2015 eingeführte automatische Indexierung sollen unangenehme Diskussionen und eine kritische öffentliche Debatte vermieden werden. Transparenz sieht anders aus.“, äußerte der Vorstand des Verbandes Ralf Seibicke. 

Hintergrund 

Die Abgeordneten erhalten auf der Grundlage des Abgeordnetengesetztes neben ihren Diäten auch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Eine Diätenkommission, die in früheren Jahren zu den Steigerungen beraten hat, wurde abgeschafft. Inzwischen finden die Steigerungen regelmäßig zum 01.07. und automatisch in dem Maße statt, wie die Bruttoeinkommen ansteigen. Bei der Kostenpauschale richtet sich die automatische Steigerung nach dem Verbraucherpreisindex (allgemeine Preisentwicklung). Die Präsidentin des Landtages hat die automatischen Anhebungen mit den LT-Drs. 7/4468 und 4469 mit Datum vom 11.06.2019 veröffentlicht.