Dienstag, den 18. Juni 2019
Erneute Steigerung der Abgeordneten Diäten um 4,3 Prozent zum 01.07.2019
Seit 2015 werden im Land Sachsen-Anhalt die Diäten jedes Jahr ohne eine öffentliche
parlamentarische Debatte angehoben. Es wird lediglich eine Landtagsdrucksache veröffentlicht, in
der die Steigerung bekannt gegeben wird.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt kritisiert die automatische Anhebung der
Abgeordnetenbezüge und der monatlichen Kostenpauschale zum 01.07.2019 auf das Schärfste.
Die monatliche Grundentschädigung steigt von derzeit 6.605,82 Euro auf 6.889,87 Euro, d.h. um
stolze 4,3 Prozent. Die Kostenpauschale steigt auf monatlich 1.878,55 Euro.
Die erneute satte Steigerung von 4,3 Prozent nach bereits 3,4 Prozent im Vorjahr spült
überproportional Geld in die Taschen der Landtagsabgeordneten. Die
Landtagsabgeordneten profitieren durch die automatische Bindung an den
Nominallohnindex deswegen überproportional, da sie keine Abgaben zur Renten- und
Arbeitslosenversicherung zahlen. Außerdem ist es nur schwer nachvollziehbar, dass die
Abgeordneten eine deutlich höhere Steigerung erhalten, als die öffentlichen Bediensteten.
Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sieht nur ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent ab
01.Januar 2019 vor.
Allein bei der Grundentschädigung ist das ein sattes Plus von rund 21,8 Prozent seit 2014.
Insgesamt müssen 2019 trotz der Verkleinerung des Landtages um 18 Abgeordnete, 8,6 Mio. Euro
für beide Positionen aufgebracht werden. 2011 waren es bei einem deutlich größeren Landtag
dagegen 6,6 Mio. Euro.
Besonders kritikwürdig ist auch die Höhe der monatlichen Kostenpauschale. Jeder Arbeitnehmer
kann nur eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr reklamieren, die seit 2011 nicht
verändert wurde. Sofern der Aufwand für den Arbeitnehmer höher ist, muss jede Position durch
Belege nachgewiesen werden. Die Abgeordneten erhalten dagegen, monatlich eine steuerfreie
Aufwandentschädigung von rund 1.880 Euro zusätzlich zu ihren Abgeordnetendiäten.
Die großzügigen Pauschalen müssen überprüft und die automatische Erhöhung wieder
abgeschafft werden, so die Forderungen des Bundes der Steuerzahler. Die Abgeordneten haben
die verfassungsrechtliche Pflicht und das Privileg über ihr „Gehalt“ selbst zu bestimmen. Der
Diätenautomatismus verhindert die notwendige Rechtfertigungspflicht und leistet dem Vorwurf der
Selbstbedienungsmentalität zu Lasten öffentlicher Mittel Vorschub.
„Durch die im Jahr 2015 eingeführte automatische Indexierung sollen unangenehme
Diskussionen und eine kritische öffentliche Debatte vermieden werden. Transparenz sieht
anders aus.“, äußerte der Vorstand des Verbandes Ralf Seibicke.
Hintergrund
Die Abgeordneten erhalten auf der Grundlage des Abgeordnetengesetztes neben ihren Diäten
auch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.
Eine Diätenkommission, die in früheren Jahren zu den Steigerungen beraten hat, wurde
abgeschafft. Inzwischen finden die Steigerungen regelmäßig zum 01.07. und automatisch in dem
Maße statt, wie die Bruttoeinkommen ansteigen. Bei der Kostenpauschale richtet sich die
automatische Steigerung nach dem Verbraucherpreisindex (allgemeine Preisentwicklung). Die
Präsidentin des Landtages hat die automatischen Anhebungen mit den LT-Drs. 7/4468 und 4469
mit Datum vom 11.06.2019 veröffentlicht.