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Partei, die Linke

Fraktion DIE LINKE: Berater im Fall Oury Jalloh berufen - ob sie jemals ihre Arbeit aufnehmen, ist unklar

Magdeburg, den 8. Juni 2018


Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat in seiner heutigen Sitzung zwei sachverständige Berater benannt und ihnen einen konkreten Auftrag zur Untersuchung und Aufklärung der Umstände, die zum Tod des am 7. Januar 2005 im Polizeigewahrsam in Dessau verstorbenen Oury Jalloh geführt haben, erteilt. Hierzu erklären die Mitglieder des Ausschusses der Fraktion DIE LINKE Eva von Angern und Henriette Quade:

Die Fraktion DIE LINKE hat stets betont, dass sie alle Schritte und Maßnahmen unterstützen wird, die geeignet sind, die Aufklärung zum Tod von Oury Jalloh voranzutreiben und zu befördern. Nach monatelangem Hin und Her haben die Koalitionsfraktionen heute dem Rechtsausschuss einen Einsetzungsbeschluss vorgelegt. 

Ob die Einsetzung von Beratern, so wie sie heute beschlossen  wurde, tatsächlich zur Aufklärung beitragen wird, bleibt indes fraglich.

Denn ja, grundsätzlich kann die Einsetzung dieser renommierten juristischen Berater eine Chance sein, sachlich und unvoreingenommen die öffentlich zu Tage getretenen Widersprüche und unbeantworteten Fragen im Handeln der Ermittlungsbehörden und der Landesregierung aufzuarbeiten. Aber so wie der Beschluss heute gefasst wurde, kann es sein, dass die Berater ihre Arbeit niemals aufnehmen werden. Denn sie sollen ihre Arbeit erst beginnen, wenn der Generalstaatsanwalt seine Ermittlungen bzw. Prüfungen abgeschlossen hat.

Sollte dieser zu dem Schluss kommen, ein neues Verfahren im Fall Oury Jalloh einzuleiten, liefe der heute getroffene Beschluss ins Leere. Das wäre fatal für das dringend erforderliche zurückzugewinnende Vertrauen in die Justiz. Politische Aufarbeitung ist aber notwendig, völlig unabhängig von der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft. 

Zudem begrenzen sich die im Untersuchungsauftrag gestellten Fragen auf das zu untersuchende Minimum. Fragen nach personellen Verantwortlichkeiten und Konsequenzen, nach strukturellen Bedingungen für eingetretene Todesfälle - auch über den Fall Oury Jalloh hinaus -, nach Rassismus oder der Rolle der Polizei bei der Aufklärung bleiben außen vor.

Insofern ist das Verfahren, in dem die Berater nun eingesetzt wurden, eines, das zwar juristische Fragen klären könnte, politische Aufarbeitung aber nicht ersetzen kann. Mit Blick auf die Vorgeschichte der heutigen Beschlussfassung steht zu befürchten, dass die Einsetzung von Sachverständigen lediglich eine Strategie darstellt, einen Untersuchungsausschuss zu umgehen. Zudem, dass damit das Spiel auf Zeit fortgesetzt wird und politische Aufklärung und vor allem Aufarbeitung nach wie vor nicht gewollt sind. 

Völlig unklar ist zudem, ob und wie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit entsprochen werden soll. Denn einerseits sind zentrale Widersprüche und auch einige Schriftstücke im Fall Oury Jalloh öffentlich, andererseits stützt sich die Arbeit der Berater aber auf als vertraulich eingestufte Akten. Der Bericht der Berater wird nicht öffentlich sein. Öffentliche Aufklärung ist damit nicht erreichbar. 

DIE LINKE wird sich deshalb auch weiterhin für den Anspruch der Öffentlichkeit und der Angehörigen auf zügige und umfassende Aufklärung und Aufarbeitung der Todesumstände von Oury Jalloh einsetzen.