Nur einen Tag nach Beschlussfassung des Bundestages hat der Bundesrat ein Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz gebilligt. Es setzt die Streitwertgrenze für die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof weiterhin auf 20.000 Euro fest. Beschwerden bei niedrigeren Werten der Berufungsentscheidung sind damit auch künftig nicht möglich.
Die bisherige Regelung zur Streitwertbegrenzung läuft eigentlich zum 30. Juni 2018 aus. Das nunmehr verabschiedete Gesetz verlängert sie nochmals bis zum 31. Dezember 2019. Die Streitwertbegrenzung soll die Zivilgerichte entlasten: den Bundesgerichtshof, indem weniger Verfahren bei den Zivilsenaten eingehen, die Land- und Oberlandesgerichte, deren Urteile schneller rechtskräftig werden.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es kann danach wie geplant zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.