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Scharia-Scheidungen dürfen nicht anerkannt werden

Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof im Hinblick auf die Anerkennung einer Scheidung, die nach Scharia-Recht in Syrien ausgesprochen wurde, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (Foto):

 „Scheidungen nach der Scharia wie im vorliegenden Fall verstoßen gegen fundamentale Prinzipien unserer Rechtsordnung und dürfen keine Wirkung haben. In Deutschland gilt die Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes. Damit sind Scharia-Regelungen unvereinbar, die dem Mann eine Scheidung unter wesentlich leichteren Voraussetzungen ermöglichen als der Frau. Wir müssen in Zukunft verstärkt dafür sorgen, dass für alle in Deutschland lebenden Menschen deutsches Recht Anwendung findet. Mit dem Verbot von Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, haben wir in diesem Bereich bereits einen wichtigen Schritt getan.“