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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 28. Oktober 2020

  1. Versicherungsteuerrecht wird geändert
    Finanzen/Ausschuss
  2. Welt-Winterspiele des Militärsportverbands CISM verschoben
    Sport/Ausschuss
  3. Mindeststückelung bei Nachranganlagen umstritten
    Finanzen/Anhörung
  4. FDP-Fraktion will Überwachungsgesamtrechnung
    Inneres und Heimat/Antrag
  5. FDP fragt nach COVID19-Fällen im Finanzministerium
    Finanzen/Kleine Anfrage
  6. Kohleabbau-Folgen für Wasser
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage


01. Versicherungsteuerrecht wird geändert

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (19/21089) zugestimmt. In der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Entwurf zu, in den sie zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten. AfD-, FDP- und Linksfraktion lehnten die Vorlage ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Mit dem Entwurf wird vor allem auf verschiedene Urteile von Gerichten reagiert, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem soll die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt werden. Weiterhin wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert. In bestimmten Fällen kann bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, zum Beispiel bei von Vereinen für Spitzensportler abgeschlossene Versicherungen, Versicherungsteuerpflicht eintreten.

In der Aussprache wies die CDU/CSU-Fraktion darauf hin, es sei jetzt klargestellt, dass Altverträge nicht von der Neuregelung betroffen seien und auch Risikoablösungsversicherungen, die Kommunen angesichts von hohen Beihilfekosten ihrer Beamten abschließen, von der Versicherungsteuer befreit bleiben würden. Mit einem Anwendungsschreiben habe das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für notwendige Klarstellungen gesorgt. Auch die SPD hob hervor, dass mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen die in der öffentlichen Anhörung geäußerten Kritikpunkte ausgeräumt worden seien.

Die AfD-Fraktion sprach von "Wunschdenken" in der CDU/CSU und Koalition. Es sei zu erwarten, dass die Gerichte manche Fragen anders beurteilen würden als das BMF-Schreiben. Vor allem bei den zahlreichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge könne es zu Problemen wegen der Versicherungsteuer kommen.

Die FDP-Fraktion fragte nach dem Sinn des Gesetzes, das in der Branche nur Rechtsunsicherheit schaffe und zu massiven Kosten bei den Versicherungen führe. Der von der Regierung angegebene Erfüllungsaufwand von 150.000 Euro sei ein "schlechter Scherz".

Die Fraktion Die Linke bezeichnete das Gesetz als nicht falsch, aber auch als nicht gelungen. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam grundsätzliche Unterstützung, aber auch Kritik: Das Gesetz führe nicht zu mehr Rechtssicherheit.



02. Welt-Winterspiele des Militärsportverbands CISM verschoben

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die ursprünglich für den März 2021 geplanten 4. Welt-Winterspiele des Internationalen Militärsportverbands CISM (Conseil International du Sport Militaire) werden pandemiebedingt um ein Jahr verschoben. Die Entscheidung, die 4. Internationalen CISM World Winter Games auf den Zeitraum vom 22. bis 27. März 2022 zu verschieben, sei Anfang September getroffen und inzwischen auch vom CISM bestätigt worden, sagte Generalleutnant Jürgen Weigt, Stellvertreter des Inspekteurs der Streitkräftebasis und Präsident des Organisationskomitees für die 4. CISM World Winter Games, am Mittwoch vor dem Sportausschuss. Ausgetragen werden die Wettkämpfe in insgesamt neun Sportarten, an denen 1.000 militärische Sportlerinnen und Sportler aus dutzenden Nationen teilnehmen, wie ursprünglich geplant in Berchtesgaden und Ruhpolding.

Einen Plan B, für den Fall, dass die Pandemie weiter anhält, gibt es laut Generalleutnant Weigt aktuell nicht. Er glaube an die Durchführung im Jahr 2022. Eine endgültige Beurteilung der Lage werde im September 2021 vorgenommen. Der Präsident des Organisationskomitees machte deutlich, dass die Durchführung der Wettkämpfe sicherlich auch unter Corona-Bedingungen möglich sei. Sinn und Zweck des Events sei es aber, eine Plattform zu schaffen, auf der sich nicht nur Soldaten mit Soldaten treffen, sondern auf der die Gesellschaft mit den Soldaten in Kontakt kommt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit funktioniere das nicht, sagte Weigt.

Das Besondere an dem Format sei, dass die Zuschauer "kostenfrei" absoluten Spitzensport "auf Welt-Cup Niveau" erleben könnten, sagte er. Für die ursprünglich geplante Veranstaltung im März 2021 sei beispielsweise mit dem Franzosen Martin Fourcade einer der erfolgreichsten Biathleten aller Zeiten angekündigt gewesen. Was die CISM World Winter Games im März 2022 angeht, so zeigte sich Generalleutnant Weigt zuversichtlich, dass daran auch deutsche Spitzenathleten teilnehmen werden. Es sei schließlich für die von der Bundeswehr unterstützten Athleten auch eine Möglichkeit, Wertschätzung und Anerkennung denjenigen gegenüber zu erbringen, die ihnen die optimalen Trainingsmöglichkeiten ermöglichen. Er habe, so Weigt, mit den Spitzenathleten in den Stützpunkten darüber gesprochen. "Die freuen sich darauf", sagte er.

Die zeitliche Nähe zu den Olympischen Winterspielen 2022, die vom 4. bis 20. Februar in Peking stattfinden sollen, ist aus der Sicht Weigts kein Problem. Im Gegenteil: Er hoffe, von der Top-Vorbereitung der Athleten auf die Olympischen Winterspiele profitieren zu können.

Was die Kosten für die Veranstaltung angeht, so werde mit einem Etat in Höhe von zehn Millionen Euro geplant. Die Bundeswehr als Veranstalter übernehme die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung der Teilnehmer. Mit Blick auf die erhofften Kontakte zwischen Bevölkerung und den teilnehmenden Soldaten seien auch keine Kasernenunterkünfte geplant, sondern würden Hotels und Pensionen vorgesehen, erläuterte der Präsident des Organisationskomitees.



03. Mindeststückelung bei Nachranganlagen umstritten

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Einführung einer sogenannten Mindeststückelung bei bestimmten Finanzprodukten mit einem erhöhten Risiko hat in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zu unterschiedlichen Reaktionen von Sachverständigen geführt. So protestierte die UmweltBank in der Anhörung unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) gegen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (19/22786) enthaltene Vorschrift, dass von Verlustrisiken besonders betroffene Anleihen wie Nachranganleihen in Zukunft nur noch mit einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro auf den Markt gebracht werden sollen.

Nach Ansicht der UmweltBank geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung in diesem Punkt ganz wesentlich über die zwingenden Vorgaben des EU-Rechts hinaus. Die UmweltBank bilde seit vielen Jahren Eigenmittel durch die Ausgabe von Genussrechten, Genussscheinen, Nachrang- und Wandelanleihen. "Die geplante Regelung hätte ganz erhebliche negative Folgen für uns im Hinblick auf die notwendige Beschaffung von Eigenmittel", warnte die Bank. Den Kleinanlegern andererseits würden lukrative Möglichkeiten der Geldanlage vorenthalten. In Zeiten von Niedrigzinsen würden so zahlreiche und etablierte Anlageprodukte ersatzlos wegfallen. Die Regelung sei auch ungerecht, da wohlhabende Anleger nach wie vor in die lukrativen Instrumente investieren könnten. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft bezeichnete die über die europäischen Vorgaben hinausgehende Regelung der Mindeststückelung als nicht sachgerecht. Gerade Nachrangdarlehen seien sehr einfach ausgestaltete Produkte, "die seit vielen Jahren als Anlageprodukte etabliert sind".

Dagegen verteidigte die Deutsche Bundesbank in ihrer Stellungnahme die Einführung der Mindeststückelung. Damit werde sichergestellt, dass Kleinanleger nicht übermäßig in bestimmte Schuldtitel anlegen würden, die dann zu einem Bail-in (Gläubigerbeteiligung) herangezogen werden könnten. Dorothea Schäfer (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) begrüßte die Einführung der Mindeststückelung. Kleinanleger würden oft das Risiko solcher Finanzierungsinstrumente unterschätzen. Frühere Insolvenzen, zum Beispiel von Prokon im Jahr 2014, hätten gezeigt, dass vielen Privatanlegern die Verlustbeteiligung solcher Genussrechte gar nicht bewusst sei. Von Anlegern, die Instrumente mit Stückelungen ab 50.000 Euro erwerben könnten, sei hingegen zu erwarten, "dass die Risiken bekannt und tragbar sind".

Rechtsanwalt Peter Mattil, der viele geschädigte Kleinanleger vertritt, sprach sich sogar für eine Mindeststückelung von 200.000 Euro aus. Es müsse einen Schutz der Anleger vor diesen Nachrangprodukten geben. Nachranganleihen seien "kein Produkt für Kleinanleger".

Gegen den Mindeststückelungs-Vorschlag der Bundesregierung hatte sich bereits der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Risikoreduzierungsgesetz ausgesprochen. Der Absatz entsprechender Produkte auch an Privatanleger sei bereits etabliert und stelle auch keine Besonderheit gegenüber den Nachranganleihen von Unternehmen anderer Branchen dar. Das Anlagespektrum für Privatanleger würde durch diese Regelung weiter verengt und die Möglichkeiten deutscher Kreditinstitute, Mittel zur Erfüllung der Eigenmittelanforderungen einzuwerben, würden gleichzeitig eingeschränkt.

Die Sachverständigen befassten sich auch mit den anderen Regelungen des Risikoreduzierungsgesetzes. Dazu gehören eine Erleichterung der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Darlehen sowie eine Beaufsichtigung von Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach nationalen Regelungen. Ein wichtiges Teilstück des Gesetzentwurfs sind die Maßnahmen zum Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen. Krisenbedingte Verluste von Banken und von deren Investoren sollen nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Große Banken sollen künftig Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen. Damit sollen im Krisenfall Verluste abgefedert werden, heißt es in den Entwurf.

Der Fondsverband BVI nahm zu den Vergütungsregelungen für Risikoträger von Banken Stellung. Die Kreditwirtschaft warnte davor, in einigen Punkten über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Ein solches nationales "gold plating" sei in einem gemeinsamen Markt nicht zielführend.

Außerdem ging es in der Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/11943), die die Bargeldversorgung im ländlichen Raum und das Angebot von Finanzberatungen durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes sicherstellen will. So soll den Sparkassen die Aufgabe zugewiesen werden, in ihrem Geschäftsgebiet die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen und insbesondere mit Bargeld sicherzustellen.



04. FDP-Fraktion will Überwachungsgesamtrechnung

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion dringt auf eine "Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte". In einem Antrag (19/23695), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "beim Vorschlag neuer Überwachungsbefugnisse Zurückhaltung walten zu lassen". Ziel müsse es sein, das "Gesamtmaß staatlicher Überwachung, dem die Bürgerinnen und Bürger durch Eingriffsbefugnisse und Zugriffspraxis der Sicherheitsbehörden täglich ausgesetzt sind", so gering wie möglich zu halten. Das bislang nur abstrakt in der Wissenschaft entwickelte Modell einer "Überwachungsgesamtrechnung" solle zu diesem Zweck für die Anwendung innerhalb von Gesetzgebungsverfahren und für eine gesamtgesellschaftliche Debatte "praktisch handhabbar gemacht werden".

Dazu soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion "eine Methodik für eine Überwachungsgesamtrechnung" entwickeln, mit der alle bestehenden Datenspeicherungen und Überwachungsbefugnisse zusammengestellt und in ihrer Gesamtheit evaluiert werden. Bis dahin soll die Bundesregierung laut Vorlage keine neuen Sicherheitsgesetze vorschlagen, "die Überwachungsbefugnisse beinhalten".

Ferner plädiert die Fraktion in dem Antrag dafür, in Entwürfe neuer Sicherheitsgesetze Mechanismen wie etwa "Evaluierungsklauseln für Überwachungsbefugnisse" einzuführen, "die zur Schaffung einer besseren Datengrundlage für eine Überwachungsgesamtrechnung beitragen". Zudem fordert sie, dass für alle Gesetzgebungsverfahren im Sicherheitsbereich eine Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen wird, "die von den Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung ausgehende Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darlegt und bewertet".

Darüber hinaus wird in dem Antrag die Einsetzung einer "Freiheitskommission" als unabhängiges Gremium nach dem Vorbild der "Wirtschaftsweisen" oder des Deutschen Ethikrats mit Experten aus Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gefordert zur "kontinuierlichen Bewertung von freiheitseinschränkenden und Überwachungsmaßnahmen". Des Weiteren soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem Forschungsvorhaben fördern, die "Auswirkungen von Überwachungsmaßnahmen und dem staatlichen Zugriff auf private und staatliche Datenbestände auf Freiheit und Demokratie untersuchen".



05. FDP fragt nach COVID19-Fällen im Finanzministerium

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche personalpolitischen Maßnahmen die Bundesregierung aufgrund der COVID19-Situation im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen ergriffen hat, fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23590). Die Bundesregierung soll die Zahl der COVID19-Infektionen im Geschäftsbereich des Ministeriums mitteilen und angeben, wie viele Beschäftigte bis Ende September im Notbetrieb gearbeitet hätten und wie viele Mitarbeiter gesundheitsbedingt vom Dienst freigestellt worden seien.



06. Kohleabbau-Folgen für Wasser

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert die Auswirkungen von Kohleabbau auf den Wasserhaushalt. In einer Kleinen Anfrage (19/23399) interessieren sich die Abgeordneten für Daten zur Kühltechnik einzelner Kraftwerke, zu Wasserverbrauchsmengen und zur Endverwendung von Wasser.