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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 28. Oktober 2020

  1. Gesundheitsexperten verweisen auf erprobte Teststrategie
    Gesundheit/Anhörung
  2. Vorschlag zur Finanzierung der Kurzarbeit
    Arbeit und Soziales/Antrag
  3. FDP fordert Nachbesserungen bei Wettbewerbsrecht
    Wirtschaft und Energie/Antrag
  4. Corona-Datenerfassung in der Gastronomie
    Inneres und Heimat/Antrag
  5. Kritik an Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung
    Arbeit und Soziales/Unterrichtung
  6. Rechte der Beschäftigten in der Fleischindustrie
    Arbeit und Soziales/Antwort


01. Gesundheitsexperten verweisen auf erprobte Teststrategie

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Corona-Teststrategie wird von Gesundheitsexperten eher skeptisch gesehen. Ärzte und Laborfachleute wiesen am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags über den Antrag der FDP-Fraktion (19/22114) auf die bereits bestehende, praxiserprobte nationale Teststrategie hin. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion dringt in ihrem Antrag auf eine verlässliche und praxisnahe Corona-Teststrategie. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die nationale Teststrategie an den Prinzipien der Zielgerichtetheit und das Risikogruppenschutzes auszurichten. Die Strategie sowie die Quarantäne- und Testempfehlungen müssten je nach Infektionsdynamik angepasst werden.

Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) erklärten, die nationale Teststrategie werde bereits seit Beginn der Pandemie je nach Lage angepasst und weiterentwickelt. Ein gewisses Dilemma bestehe darin, dass die nationale Teststrategie seit dem Sommer auf der Landesebene mit weiteren Testangeboten konfrontiert und konterkariert worden sei. Dies sei mit einer teilweise erheblichen Belastung und Bindung der verfügbaren Testkapazitäten verbunden und habe regional zu einer Überlastung der Labore geführt.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verwies auf den erprobten praktischen Nutzen der nationalen Teststrategie, die klare Hinweise gebe über die zu testenden Personen, die Art der Tests und die Prioritäten. So seien regelmäßige Tests von Personal, Bewohnern, Betreuten, Behandelnden und Besuchern medizinischer Einrichtungen vorgesehen.

Der Wissenschaftler und Statistikexperte Werner Bergholz attestierte dem aktuellen Testkonzept gravierende Mängel. So seien die PCR-Tests nicht standardisiert, zudem gebe es keine belastbaren Daten zur Sensitivität und Spezifität, aus denen wiederum belastbare Daten zur falsch positiven Rate abgeleitet werden könnten. Die zentralen Kennzahlen wie die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner und der sogenannte R-Wert, so wie er derzeit ermittelt werde, seien keine validen Messgrößen. Bergholz plädierte dafür, das Infektionsgeschehen ausschließlich auf der Basis der Zahl der Erkrankten und Verstorbenen zu beurteilen.



02. Vorschlag zur Finanzierung der Kurzarbeit

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert, das in Deutschland gezahlte Kurzarbeitergeld durch Kürzungen des deutschen Anteils am EU-Haushalt zu finanzieren. In einem entsprechenden Antrag (19/23724) verweist die Fraktion darauf, dass "die Auswirkungen der sogenannten Covid-19-Pandemie den deutschen Sozialstaat stark unter Druck setzen" würden. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfe rasant, die Arbeitslosigkeit steige, heißt es in dem Antrag.

Die Forderung der AfD-Fraktion lautet deshalb: Zur Finanzierung der Kurzarbeit in Deutschland soll der Anteil Deutschlands am Gesamthaushalt der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (sowie die entsprechenden Änderungen im mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027) auf das ursprüngliche Niveau von vor 2021 zurückgesetzt werden oder alternativ gegenüber der EU eine Erhöhung des Rabatts in mindestens derselben Höhe ausgehandelt werden.



03. FDP fordert Nachbesserungen bei Wettbewerbsrecht

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Bestimmungen in der Wettbewerbsaufsicht für digitale Plattformen und der Entwurf müssten dahingehend geändert werden, dass eine klare und scharfe Definition von digitalen Plattformen mit marktbeherrschender Stellung geschaffen und im Gesetzestext verdeutlich wird, wodurch sich entsprechende Bestimmungen ausschließlich auf digitale Plattformunternehmen beziehen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/23688). Sperren für Unternehmen, die auf digitalen Plattformen tätig sein wollen, müssten begründet werden. Zudem formulieren die Abgeordneten Regelungen zum Umgang mit Daten, die sie als praktikabel abseits des Kartellrechts erachten. Sie sollen für Unternehmen gelten, die auf digitalen Plattformen tätig sind.

Eindringlich plädieren die Abgeordneten für ein europaweit abgestimmtes Vorgehen. "Wenn analoge Warenströme in Europa auf keine Grenzen stoßen sollen, dann muss selbiges auch für die digitale Wirtschaft gelten", erklären sie. Gerade der Klein- und Mittelstand in Deutschland sei oft nicht eines ebenbürtigen Wettbewerbs in der Lage; er müsse unterstützt werden im Bestreben, auf seinen Plattformen Daten zu erhalten, zu verarbeiten und auf andere Plattformen übertragen zu können.



04. Corona-Datenerfassung in der Gastronomie

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion will das "Vertrauen in die Datenerfassung in der Gastronomie stärken". In einem Antrag (19/23680), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, dringt die Fraktion auf eine einheitliche Ausgestaltung der Corona-Verordnungen der Bundesländer im Bereich der Gästedatenerfassung und fordert die Bundesregierung auf, in Vorbereitung auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz einen entsprechenden Konsens zu erreichen. Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass hoheitliche Aufgaben wie die Überprüfung von Personalien etwa im Rahmen sogenannter Plausibilitätskontrollen nicht auf Gaststättenbetreiber oder andere private Akteure übertragen werden.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion prüfen, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen in das Infektionsschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage für Regelungen zur Erhebung von Gästedaten in Corona-Verordnungen aufgenommen werden muss. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, "eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu schaffen, welche die Voraussetzungen eines Zugriffs auf die Gästelisten für die Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr festlegt".

Darüber hinaus soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge die von den Corona-Verordnungen betroffenen Adressaten wie etwa Gastronomen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtung zur Dokumentation von Gästedaten unterstützen, etwa durch Handreichungen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Erfassen und Aufbewahren der Daten. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung in dem Antrag auf, "sich dafür einzusetzen, dass neben der analogen Erfassung von Gästedaten auch die Nutzung digitaler Lösungen angeboten werden kann, um datensparsam und sicher die Anwesenheit von Gästen zum Zweck der Kontaktnachverfolgung zu dokumentieren".



05. Kritik an Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, bei der Ermittlung der Regelbedarfe Haushalte mit "Aufstockern" und verdeckt Armen von den zu berücksichtigenden Haushalten auszuschließen. Das geht aus einer Unterrichtung (19/23549) der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf (19/22750) der Bundesregierung für ein Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfsstufen hervor. Die Bundesregierung lehnt ferner auch die Kritik des Bundesrates an der Heranziehung der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) als Datengrundlage für eine verfassungsgemäße Ermittlung der Regelsätze für Familien und Kinder ab.



06. Rechte der Beschäftigten in der Fleischindustrie

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bewertet ein Verbandsklagerecht für Beschäftigte in der Fleischindustrie skeptisch. Bei der Geltendmachung individueller Ansprüche komme es in der Regel auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls an. Kollektivrechtliche Ansätze könnten in diesen Konstellationen daher nicht weiterhelfen, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/23510) auf eine Kleine Anfrage (19/22712) der Fraktion Die Linke. Bereits nach geltender Rechtslage bestehe aber die Möglichkeit, dass die Verbände sich Ansprüche von Betroffenen abtreten lassen und dann aus dem abgetretenen Recht arbeitsgerichtlich vorgehen, schreibt die Regierung weiter.