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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 13. Juli 2020

  1. Polnische Arbeitnehmer in Deutschland
  2. Lage von Roma in Corona-Pandemie
  3. Duales Studium wird immer wichtiger
  4. Nationale Förderung der Covid-19-Forschung
  5. Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  6. AfD fragt erneut nach Misoprostol


01. Polnische Arbeitnehmer in Deutschland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Mit dem Stand Juni 2019 hat es in Deutschland 503.503 Beschäftigte mit polnischer Staatsangehörige gegeben. Knapp 420.000 von ihnen hätten ihren Wohnort in Deutschland und etwa 81.000 in Polen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/20870) auf eine Kleine Anfrage (19/19816) der FDP-Fraktion hervorgeht. Bei rund 440.000 von ihnen handle es sich um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, rund 63.000 seien geringfügig beschäftigt. Ein größerer Teil der polnischen Beschäftigten in Deutschland arbeitet den Angaben zufolge in Verkehrs- und Logistikberufen, mit Abstand folgen Bau- und Ausbauberufe sowie Land- und Gartenbauberufe, Fertigungs- und Fertigungstechnische Berufe sowie Berufe im Lebensmittel- und Gastgewerbe.



02. Lage von Roma in Corona-Pandemie

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie stellen Roma laut Bundesregierung in einigen europäischen Ländern vor besondere Härten und überdurchschnittliche gesundheitliche Gefährdung. "Medizinisch, hygienisch, bei der Versorgung mit Wohnraum, Wasser, Strom und Lebensmitteln haben viele Roma einen nach wie vor sehr beschränkten Zugang zu grundlegenden Gütern", heißt es in der Antwort (19/20860) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19839). Benachteiligungen beim Zugang zu Bildung und Beschäftigung seien seit Beginn der Pandemie besonders sichtbar zu Tage getreten. Bereits existierende Vorbehalte gegenüber Minderheiten würden insbesondere von rechtsextremistischen Gruppierungen geschürt. Die Assoziierung von Minderheiten mit dem Virus bewirke, dass antiziganistische Hetze auch im Zuge der COVID-19-Pandemie verstärkt zu Tage trete.



03. Duales Studium wird immer wichtiger

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Duale Studiengänge leisten durch die Verzahnung von Hochschulstudium und dualer Berufsausbildung und Praxisphasen in Unternehmen einen wertvollen Beitrag für die Ausbildung von Fachkräften. Die Studierenden erwerben ein spezifisches Kompetenzprofil, das Praxis, Berufs- und Hochschulbildung vereint. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20832) zur Zukunft des dualen Studiums auf die Kleine Anfrage (19/20226) der FDP-Fraktion deutlich. Die tertiäre Bildung an der Schnittstelle von beruflicher und akademischer Ausbildung sei ein sich dynamisch entwickelnder Bildungsbereich, betont die Bundesregierung. Die Zahl der dual Studierenden sei zwischen 2005 von 9.753 auf 104.929 im Jahr 2017 um das fast Elffache gestiegen. Die Bundesregierung wertet dies als positive Entwicklung.

Angesichts der Dynamik der Entwicklung und der Heterogenität der Umsetzungsmodelle dualer Studienangebote in den Ländern habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Juni 2020 eine europaweite Ausschreibung für einen Auftrag für eine wissenschaftliche Studie "Duales Studium: Umsetzungsmodelle und Entwicklungsbedarfe" veröffentlicht. Die Studie soll das Ziel verfolgen, Transparenz zu den verschiedenen Umsetzungsmodellen dualer Studiengänge herzustellen, sowie auf Grundlage der Ergebnisse potentiell nötige Änderungen von Regelungen und bildungspolitische Entwicklungen für duale Studiengänge und duale Studienangebote zu ermitteln. Eine Prognose für weitere Entwicklungen und eine Vorwegnahme politischer Handlungsbedarfe sei ohne wissenschaftliche Evidenz nicht möglich, betont die Bundesregierung.



04. Nationale Förderung der Covid-19-Forschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Mit der Abwicklung des Antrags- und Bewilligungsprozesses für ein Sonderprogramm zur Förderung der Impfstoffforschung und Impfstoffproduktion gegen COVID-19 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den DLR Projektträger beauftragt. Um Förderung können sich laut Bundesregierung Unternehmen der forschenden pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie bewerben. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20827) zum Nationales Sonderprogramm zur Förderung der COVID-19-Forschung auf die Kleine Anfrage (19/20215) der FDP-Fraktion deutlich. Fördervoraussetzung sei, dass die geförderten Unternehmen (auch solche in ausländischem Besitz) spätestens bei der ersten Auszahlung von Fördermitteln eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Deutschland durchführen. Geförderte Unternehmen können demnach bei Bedarf ausländischen Unternehmen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Aufträge erteilen. Bei der Projektförderung handele es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die an eine Meilensteinplanung gekoppelt seien. Höchstgrenzen für Fördermittel je Antragsteller sind der Bundesregierung nicht benannt.

Das Sonderprogramm sei ein wesentliches Element der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur raschen Entwicklung von Impfstoffen gegen SARSCoV-2. Es könne nicht losgelöst von den anderen Elementen, etwa der Beteiligung an CEPI und Gavi, gesehen werden. Antragsteller des Sonderprogramms müssten sich unter anderem dazu verpflichten, im Falle eines Abbruchs oder einer erheblichen Verzögerung ihrer Impfstoffentwicklung die mit den Fördermitteln bereits aufgebauten und dann nicht mehr benötigten Herstellungs- und Studienkapazitäten für die Entwicklung beziehungsweise Produktion anderer Impfstoffe zur Verfügung zu stellen.



05. Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20261) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ((Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesratsdrucksache 47/20)) Stellung genommen. In ihrer Antwort (19/20867) schreibt sie, der Referentenentwurf zu dem Gesetz sei am 7. Oktober 2019 auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht worden. Zu dem Entwurf seien keine Stellungnahmen von Fachkreisen und Verbänden eingegangen. Die betroffenen Verbände seien an der sogenannten Verbändeanhörung beteiligt worden. Der Referentenentwurf habe infolge dieser keine Änderung erfahren. Es habe ein Gespräch auf der Leitungsebene mit einem externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs gegeben.

Zu den Fragen nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es in der Antwort, für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts seien bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Diese seien inhaltlich und zeitlich aufwändig gewesen. Es bestehe zudem keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche.

In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen der Fragesteller und Fragestellerinnen, parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung. Sie sei aber politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.



06. AfD fragt erneut nach Misoprostol

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem Einsatz des Wirkstoffs Misoprostol in der Geburtshilfe befasst sich erneut die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/20815). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie die Arzneimittelsicherheit garantiert werden kann bei der off-label-Anwendung (außerhalb des zugelassenen Gebrauchs) von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die aus dem Ausland bezogen werden.