Montag, den 25. März 2019
Sachsen - Anhalt im Ländervergleich auf dem 8. Platz
Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. hatte das Finanzministerium des Landes
Sachsen-Anhalt im Januar 2019 gebeten, uns den Stand der Bearbeitungszeiten der
Steuererklärungen für das Jahr 2018 mitzuteilen. Die Antwort des Finanzministeriums
zeigt nach einer durchweg positiven Entwicklung in den Vorjahren, erstmalig eine
deutliche Verlangsamung der Bearbeitungszeit. Im Ländervergleich ist Sachsen-Anhalt
damit von einem sehr guten 4. Platz auf einen durchschnittlichen 8. Platz abgerutscht.
Der Bund der Steuerzahler(BdSt) fragt regelmäßig bundesweit bei der Finanzverwaltung
ab: „Wie lange dauert es bis zum Steuerbescheid?“. Der aktuelle Vergleich bezieht sich
auf das Veranlagungsjahr 2017, also auf die Steuererklärungen, die bis zum 31.Dezember
2018 abgegeben wurden. Im Durchschnitt mussten Steuerzahler zwischen 38 Tagen in
Berlin und 63 Tagen in Niedersachsen warten, bis sie ihren Steuerbescheid erhalten
haben. Die Finanzverwaltung in Sachsen Anhalt brauchte im allgemeinen Durchschnitt
50,7 Tage vom Eingang der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid. Dies bedeutet den
8. Platz im Ländervergleich. Im Vorjahr waren es 42,2 Tage. Bei den Bearbeitungszeiten
der Arbeitnehmerfälle waren es 49,9 Tage (Vorjahr 40,4 Tage). Dies bedeutet dort im
Ländervergleich den 9. Platz. Etwas schlechter sieht es bei den Bearbeitungszeiten bei
den Sonstigen Personen aus, also den Selbständigen und Unternehmern. Dort betragen
die Bearbeitungszeiten im Durchschnitt jetzt 55,2 Tage gegenüber 51,3 Tagen im Vorjahr.
Im Ländervergleich bedeutet dies nur noch den 11. Platz.
Die Erhöhung der Laufzeiten ist nach Darstellung des Finanzministeriums zu einem
großen Teil auch auf die seit dem letzten Jahr gesetzlich geregelte Belegvorhaltepflicht
zurückzuführen. Danach sind die Bürger verpflichtet, Belege vorzuhalten und nur auf
Anfrage den Finanzämtern zur Verfügung zu stellen. Da die technischen
Rahmenbedingungen zum elektronischen Abruf erforderlicher Belege bei Bedarf noch
nicht vollständig geschaffen werden konnten, waren die Finanzämter teilweise
gezwungen, unverzichtbare Belege nun postalisch bei den Bürgern anzufordern. Diese
Fälle führten insgesamt zu einer Verlängerung der Laufzeiten bei der Bearbeitung der
Steuererklärungen.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt sieht die Verlängerungen der
Bearbeitungszeiten in Sachsen-Anhalt und die dargestellten Begründungen
durchaus kritisch. Der bisher sehr gute Platz im Ländervergleich konnte
bedauerlicherweise nicht gehalten werden. Wir hoffen und wünschen im Interesse
der Steuerzahler, dass bereits in diesem Jahr wieder Verbesserungen eintreten,
zumal die überwiegende Zahl der Steuerzahler mit Steuererstattungen rechnen
kann.
Für die Einkommensteuerveranlagungen des Veranlagungszeitraumes 2017 waren in
Sachsen-Anhalt im Kalenderjahr 2018 keine übermäßig starken Abweichungen einzelner
Finanzämter von der landesweiten Durchlaufzeit zu verzeichnen. Es gab sogar eine
Verringerung der Abweichung bei den Durchlaufzeiten. Die kürzesten Durchlaufzeiten
betragen 44 Kalendertage im Finanzamt Dessau-Roßlau. Die längsten Durchlaufzeiten
liegen bei 61 Kalendertagen im Finanzamt Genthin.
Weiterhin hatten wir die Frage gestellt, wie viele Einkommensteuererklärungen
vollautomatisch bearbeitet werden. Denn die Finanzverwaltung hat ja bereits vor einigen
Jahren versprochen, digitaler und damit schneller zu arbeiten. In Sachsen-Anhalt betrug
die Quote 11,7 Prozent und lag damit leicht besser, als der Bundesdurchschnitt.