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Sachsen-Anhalt-News: Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen deutlich verlangsamt

Montag, den 25. März 2019


Sachsen - Anhalt im Ländervergleich auf dem 8. Platz 

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. hatte das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt im Januar 2019 gebeten, uns den Stand der Bearbeitungszeiten der Steuererklärungen für das Jahr 2018 mitzuteilen. Die Antwort des Finanzministeriums zeigt nach einer durchweg positiven Entwicklung in den Vorjahren, erstmalig eine deutliche Verlangsamung der Bearbeitungszeit. Im Ländervergleich ist Sachsen-Anhalt damit von einem sehr guten 4. Platz auf einen durchschnittlichen 8. Platz abgerutscht. 

Der Bund der Steuerzahler(BdSt) fragt regelmäßig bundesweit bei der Finanzverwaltung ab: „Wie lange dauert es bis zum Steuerbescheid?“. Der aktuelle Vergleich bezieht sich auf das Veranlagungsjahr 2017, also auf die Steuererklärungen, die bis zum 31.Dezember 2018 abgegeben wurden. Im Durchschnitt mussten Steuerzahler zwischen 38 Tagen in Berlin und 63 Tagen in Niedersachsen warten, bis sie ihren Steuerbescheid erhalten haben. Die Finanzverwaltung in Sachsen Anhalt brauchte im allgemeinen Durchschnitt 50,7 Tage vom Eingang der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid. Dies bedeutet den 8. Platz im Ländervergleich. Im Vorjahr waren es 42,2 Tage. Bei den Bearbeitungszeiten der Arbeitnehmerfälle waren es 49,9 Tage (Vorjahr 40,4 Tage). Dies bedeutet dort im Ländervergleich den 9. Platz. Etwas schlechter sieht es bei den Bearbeitungszeiten bei den Sonstigen Personen aus, also den Selbständigen und Unternehmern. Dort betragen die Bearbeitungszeiten im Durchschnitt jetzt 55,2 Tage gegenüber 51,3 Tagen im Vorjahr. Im Ländervergleich bedeutet dies nur noch den 11. Platz. 

Die Erhöhung der Laufzeiten ist nach Darstellung des Finanzministeriums zu einem großen Teil auch auf die seit dem letzten Jahr gesetzlich geregelte Belegvorhaltepflicht zurückzuführen. Danach sind die Bürger verpflichtet, Belege vorzuhalten und nur auf Anfrage den Finanzämtern zur Verfügung zu stellen. Da die technischen Rahmenbedingungen zum elektronischen Abruf erforderlicher Belege bei Bedarf noch nicht vollständig geschaffen werden konnten, waren die Finanzämter teilweise gezwungen, unverzichtbare Belege nun postalisch bei den Bürgern anzufordern. Diese Fälle führten insgesamt zu einer Verlängerung der Laufzeiten bei der Bearbeitung der Steuererklärungen. 

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt sieht die Verlängerungen der Bearbeitungszeiten in Sachsen-Anhalt und die dargestellten Begründungen durchaus kritisch. Der bisher sehr gute Platz im Ländervergleich konnte bedauerlicherweise nicht gehalten werden. Wir hoffen und wünschen im Interesse der Steuerzahler, dass bereits in diesem Jahr wieder Verbesserungen eintreten, zumal die überwiegende Zahl der Steuerzahler mit Steuererstattungen rechnen kann. 

Für die Einkommensteuerveranlagungen des Veranlagungszeitraumes 2017 waren in Sachsen-Anhalt im Kalenderjahr 2018 keine übermäßig starken Abweichungen einzelner Finanzämter von der landesweiten Durchlaufzeit zu verzeichnen. Es gab sogar eine Verringerung der Abweichung bei den Durchlaufzeiten. Die kürzesten Durchlaufzeiten betragen 44 Kalendertage im Finanzamt Dessau-Roßlau. Die längsten Durchlaufzeiten liegen bei 61 Kalendertagen im Finanzamt Genthin. 

Weiterhin hatten wir die Frage gestellt, wie viele Einkommensteuererklärungen vollautomatisch bearbeitet werden. Denn die Finanzverwaltung hat ja bereits vor einigen Jahren versprochen, digitaler und damit schneller zu arbeiten. In Sachsen-Anhalt betrug die Quote 11,7 Prozent und lag damit leicht besser, als der Bundesdurchschnitt.